B4 Verstärkte Förderung von Gemeinschaftsgärten in Berlin-Mitte

Status:
Zurückgezogen

Gemeinschaftsgärten sind kollektiv genutzte Gartenflächen, die von einer Gruppe von Menschen gemeinsam bewirtschaftet werden. Sie dienen Zwecken wie der Lebensmittelproduktion, der Gemeinschaftsbildung, der Förderung der Umweltbildung und der Schaffung von grünen Freiräumen in dicht besiedelten Gebieten. Gemeinschaftsgärten fördern zudem soziale Bindungen und Zusammenarbeit in der Gemeinschaft, bieten einen Ort der Entspannung und Erholung.

 

Wir fordern: 

  • Eine Flächensicherung für alle Gemeinschaftsgärten, insbesondere für das Himmelbeet in der Grenzstraße
  • Förderprogramme für Gemeinschaftsgärten die nicht nur Sachkosten decken, sondern auch für Mitarbeitende höhere Löhne ermöglichen
Begründung:

Die KDV möge folgende Maßnahmen beschließen: 

 

Gemeinschaftsgärten sind kollektiv genutzte Gartenflächen, die von einer Gruppe von Menschen gemeinsam bewirtschaftet werden. Sie dienen Zwecken wie der Lebensmittelproduktion, der Gemeinschaftsbildung, der Förderung der Umweltbildung und der Schaffung von grünen Freiräumen in dicht besiedelten Gebieten. Gemeinschaftsgärten fördern zudem soziale Bindungen und Zusammenarbeit in der Gemeinschaft, bieten einen Ort der Entspannung und Erholung.

 

Wir fordern: 

  • Eine Flächensicherung für alle Gemeinschaftsgärten, insbesondere für das Himmelbeet in der Grenzstraße
  • Förderprogramme für Gemeinschaftsgärten die nicht nur für Sachkosten decken, sondern auch für Mitarbeitende höhere Löhne ermöglichen
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Kein Konsens)