L11 Pflicht zu Telemedizin-Angeboten für alle Termine, bei denen keine Untersuchung vor Ort nötig ist

Status:
Überweisung

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Berliner Senates sowie die MdB und MdA der Gesundheitsausschüsse setzen sich für eine Novellierung des Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetzes (DVPMG) ein, um Ärztinnen und Ärzte zu verpflichten, wann immer technisch möglich und medizinisch vertretbar, Telemedizin optional anzubieten.

 

Begründung:

Bei vielen Arztterminen ist keine ärztliche Untersuchung nötig.
Bei Menschen mit chronischen Krankheiten müssen oft nur Routineangelegenheiten besprochen werden (wie z.B. neue Befunde, die neue Dosierung von Medikamenten etc.). Eine erneute körperliche Untersuchung ist in den allermeisten Fällen hinfällig und könnte daher per Telemedizin erfolgen.

Ziel: es sollte gesetzlich festgelegt werden, dass Routinetermine dieser Art nur noch per Telemedizin durchgeführt werden können bzw. zumindest angeboten werden müssen. Auf diese Weise wird weder die ArztPatienten-Beziehung noch die Qualität der Versorgung darunter leiden.

Hürden:
– Im Moment muss wohl vorher noch eine Einverständniserklärung des Patienten vorliegen
– Die Kassenärztliche Verordnung müsste dementsprechend angepasst werden
– Die Ethikkommission muss ihr Einverständnis für digitale Untersuchungen geben
– Die Datenschutzrichtlinien müssen vermutlich hierfür angepasst werden
Vorteile:
– Schutz der Ärztinnen und Ärzte vor Ansteckungen
– Schutz der Patientinnen und Patienten vor Ansteckungen im Wartezimmer, auf dem Weg oder auch Unfallgefahren (Anfahrt/Abreise)
– Zeitersparnis für Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen / Betreuer*innen
– Alltagserleichterungen für kranke/behinderte Menschen, deren Anund Abreise zum Arzt oft mit Schwierigkeiten verbunden ist
– Wegfall längerer Wartezeiten auf den/die nächsten Termine, da eine Diagnostik auch von weiter entfernten Ärzten durchgeführt werden könnten zum Ausgleich regionaler Versorgungsunterschiede
– Umweltschutz und Verkehrsreduzierung (lange Anfahrten erübrigen sich)
– Die technischen Voraussetzungen bestehen bereits (z.B. MS Dienst Professional); Ausnahmen müssen gelten, wo Telemedizin technisch nicht möglich ist (Breitbandausbau…)

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: ASG (Konsens)
Beschluss: Überweisung an ASG
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: