L8 Mieterstrom und PV-Anlagen in Berlin ausbauen – jetzt!

Status:
Zurückgezogen

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Solaranlagen (PV-Anlagen) auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt (d. h. ohne Netzdurchleitung in diesem Gebäude bzw. im selben Quartier) geliefert und verbraucht wird. Durch das Modell des Mieterstroms kann somit Strom von Mieterinnen und Mietern selbst erzeugt werden. Der direkte Strombezug ermöglicht stabile Strompreise und damit eine Resilienz gegen Preissteigerungen.   

Doch es gibt gegen den Ausbau von Mieterstrom erhebliche wirtschaftliche Hemmnisse. Die Installation von Photovoltaikanlagen ist allgemein mit einem großen Planungs- und damit Kostenaufwand verbunden. So müssen beispielsweise Dachflächen auf ihre Tragfähigkeit und Beschaffenheit überprüft werden. Zudem werden zur Installation von PV-Anlagen Fachkräfte benötigt, die knapp und damit kostenaufwendig sind. In Folge wirkt das Mieterstrommodell für den Großteil der Gesellschaft unattraktiv, da der Prozess- und Kostenaufwand abschreckt. 

Oft besteht bei den Mietern ein Informationsdefizit, sodass diese Möglichkeit des Zusammenschlusses unbekannt bleibt. Darüber hinaus wäre eine unkompliziertere Beteiligungsmöglichkeit an Mieterstrom anderer Gemeinschaften bzw. Wohneinheiten erforderlich.  

Vor allem kleinen Mehrfamilienhäusern ist die Umsetzung des momentanen Mieterstrommodells nicht zuzumuten. Selbst professionelle Anbieter wollen sich laut Umfragen kaum bei der Umsetzung des Mieterstrommodells für kleine Mehrfamilienhäuser beteiligen, obwohl diese ein bedeutendes Marktsegment bilden.  

Der Mieterstrom kann jedoch ein wichtiger Baustein zur Energiewende in der Hauptstadt werden, da über 50% des potentiellen Berliner Solarstroms auf Wohngebäude entfällt.   

Der Arbeitskreis Klimapolitik der SPD Berlin-Mitte fordert daher:  

–       dass die SPD sich dafür einsetzt, dass der Senat für Wirtschaft eine Ausschreibung mit festgelegten Ausbauzielen ausstellt, bei der sich Anbieterunternehmen für eine Klimapartnerschaft zum Ausbau von PV- Anlagen oder des Mieterstrommodells für das Land Berlin bewerben können,

–        dass als Anreiz für Solarunternehmen eine Auszeichnung bzw. Preisgeld für den zubaustärksten Anbieter / Handwerksbetrieb für PV-Anlagen in Berlin geschaffen wird, 

–        dass ein Echtzeitmonitoring zum Ausbau der bis 2050 vorgenommenen 7000 PV-Anlagen (= 150 MW pro Jahr, 30 PV- Anlagen pro Tag) geschaffen wird, um das bislang ausgeschöpfte Berliner Solarpotential kontinuierlich bewerten zu können,   

–        eine Beschleunigung und Förderung des Ausbaus von PV-Anlagen bei Neubauten und zu sanierenden Gebäuden,  

–        das Bewerben der Berliner Solardachbörse,   

–        Kampagne zur Förderung von Mieterstromgemeinschaften starten, um bei den Bürgerinnen und Bürgern auf die Möglichkeit des Mieterstroms und die Vorteile aufmerksam zu machen.

Begründung:

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Solaranlagen (PV-Anlagen) auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt (d. h. ohne Netzdurchleitung in diesem Gebäude bzw. im selben Quartier) geliefert und verbraucht wird. Durch das Modell des Mieterstroms kann somit Strom von Mieterinnen und Mietern selbst erzeugt werden. Der direkte Strombezug ermöglicht stabile Strompreise und damit eine Resilienz gegen Preissteigerungen.   

Doch es gibt gegen den Ausbau von Mieterstrom erhebliche wirtschaftliche Hemmnisse. Die Installation von Photovoltaikanlagen ist allgemein mit einem großen Planungs- und damit Kostenaufwand verbunden. So müssen beispielsweise Dachflächen auf ihre Tragfähigkeit und Beschaffenheit überprüft werden. Zudem werden zur Installation von PV-Anlagen Fachkräfte benötigt, die knapp und damit kostenaufwendig sind. In Folge wirkt das Mieterstrommodell für den Großteil der Gesellschaft unattraktiv, da der Prozess- und Kostenaufwand abschreckt. 

Oft besteht bei den Mietern ein Informationsdefizit, sodass diese Möglichkeit des Zusammenschlusses unbekannt bleibt. Darüber hinaus wäre eine unkompliziertere Beteiligungsmöglichkeit an Mieterstrom anderer Gemeinschaften bzw. Wohneinheiten erforderlich.  

Vor allem kleinen Mehrfamilienhäusern ist die Umsetzung des momentanen Mieterstrommodells nicht zuzumuten. Selbst professionelle Anbieter wollen sich laut Umfragen kaum bei der Umsetzung des Mieterstrommodells für kleine Mehrfamilienhäuser beteiligen, obwohl diese ein bedeutendes Marktsegment bilden.  

Der Mieterstrom kann jedoch ein wichtiger Baustein zur Energiewende in der Hauptstadt werden, da über 50% des potentiellen Berliner Solarstroms auf Wohngebäude entfällt. 

Empfehlung der Antragskommission:
vom Antragsteller zurückgezogen
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern:  

  • dass die SPD sich dafür einsetzt, dass die fachlich zuständige Senatsverwaltung eine Ausschreibung mit festgelegten, konzeptionell unterlegten Ausbauzielen durchführt, bei der sich Anbieterunternehmen für eine Klimapartnerschaft zum Ausbau von PV- Anlagen oder des Mieterstrommodells für das Land Berlin bewerben können,
  • dass als Anreiz für Solarunternehmen eine Auszeichnung bzw. Preisgeld für den zubaustärksten Anbieter / Handwerksbetrieb für PV-Anlagen in Berlin geschaffen wird,
  • dass ein Echtzeitmonitoring zum Ausbau der bis 2050 vorgenommenen 7000 PV-Anlagen (= 150 MW pro Jahr, 30 PV- Anlagen pro Tag) geschaffen wird, um das bislang ausgeschöpfte Berliner Solarpotential kontinuierlich bewerten zu können,
  • eine verpflichtende Beschleunigung und Förderung des Ausbaus von PV-Anlagen bei Neubauten und zu sanierenden Gebäuden,
  • das Bewerben der Berliner Solardachbörse,
  • Kampagne zur Förderung von Mieterstromgemeinschaften starten, um bei den Bürgerinnen und Bürgern auf die Möglichkeit des Mieterstroms und die Vorteile aufmerksam zu machen.