L5 Geflüchteten muss es ermöglicht werden Asylanträge in deutschen Auslandsvertretungen zu stellen

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, das Asylrecht und die Praxis dahingehend zu ändern, dass

 

  • eine Antragstellung in jeder Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Europäischen Union, unabhängig von Herkunftsland oder sonstigen Zuständigkeiten erfolgen kann.
  • die vorläufige Prüfung eines Asylantrags in den Auslandsvertretungen zuzulassen, womit dem Antragstellenden im positiven Fall eine begrenzte Einreiseerlaubnis nach Deutschland erteilt werden kann.

 

 

Die Kriminalisierung der Verfolgten, dass in Kauf nehmen der Lebensgefahr, in die sie sich begeben müssen, um einen Asylantrag stellen zu können und die oft menschenunwürdigen Bedingungen in den Unterkünften in Deutschland, in denen Flüchtlinge darauf warten müssen, einen Asylantrag stellen zu können, sind unserer Partei nicht würdig. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist die Partei des sozialen Wandels und Aufbruchs.

Das derzeitige System der Antragstellung nur in Deutschland kriminalisiert Schutzbedürftige, vergrößert die Gefahr sexueller und sonstiger Ausbeutung, insbesondere für Frauen und Mädchen, belastet die sozialen Sicherheitssysteme und Ressourcen Deutschlands und trägt bei all dem nicht dazu bei, die Zahlen nicht asylberechtigter Antragsteller zu vermindern. Es ist organisatorisch wie auch humanitär ein Totalausfall. Wir fordern daher, die Stellung eines Antrags auf Asyl ohne eine Länderbindung in den deutschen Auslandsvertretungen der EU zu ermöglichen. Die Stellung eines Asylantrags muss für jeden Menschen in den deutschen Auslandsvertretungen der EU möglich sein.

 

Asyl ist ein Grundrecht. Das Recht auf Asyl ist in Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) verankert, und jeder Mensch, der aus seinem Herkunftsland fliehen muss, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Die in Deutschland vorherrschende Praxis, das Stellen eines Asylantrags nur in Deutschland zu erlauben, führt jedoch dazu, dass gefährdete und bedrohte Menschen kriminalisiert werden. Um einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, müssen sich bedrohte Menschen Schleppern anvertrauen und sich damit den Gefahren des human trafficking aussetzen. Wir fordern daher, diese menschenverachtende Praxis zu beenden und die Stellung eines Asylantrags für jeden Menschen an jeder deutschen Auslandsvertretung zu ermöglichen.

Begründung:

Aufgrund von Kriegen, politischer und religiöser Verfolgung und Vertreibung machen sich immer mehr Menschen auf den Weg und versuchen, Europa zu erreichen. Nach Angaben des UNHCR waren Ende 2020 84,2 Millionen Menschen auf der Flucht, Tendenz steigend. Ihre Fluchtroute führt die Menschen dabei entweder über das Mittelmeer oder über Land. Beide Fluchtrouten bergen Gefahren für Leib und Leben, und immer wieder beherrschen Nachrichten von in Schlepper*innen-Lkws erstickten, auf der Flucht erfrorenen oder auf See ertrunkenen Geflüchteten die Schlagzeilen. Seit 2014 sind mehr als 23.568 Menschen im Mittelmeer ertrunken. In den ersten zwei Monaten des Jahres 2022 ertranken bereits 234 Menschen. In letzter Zeit kommen vermehrt Nachrichten von illegalen „Push Backs“ von Geflüchteten an den Außengrenzen Europas hinzu. Das Leid der verzweifelten Menschen wurde inzwischen auch von den Herrschern autoritärer Staaten, wie etwa Belarus‘ Herrscher Aleksander Lukaschenko genutzt, im Versuch, die EU zu erpressen. Wenn es Flüchtende tatsächlich nach Deutschland schaffen, dann wartet hier ein oft jahrelanges Asylverfahren auf sie, währenddem sie in Sammelunterkünften und Flüchtlingsheimen untergebracht sind – auch diese Unterkünfte sind oft Orte der Unsicherheit, speziell für Mädchen und Frauen.

 

Diese Zustände sind nicht nur eine Folge einer immer unsicherer werdenden Weltlage, sondern auch der Politik, Asylanträge ausschließlich in Deutschland entgegenzunehmen. Diese Praxis führt dazu, sowieso schon gefährdete Menschen weiter in die Unsicherheit zu treiben.

Verfolgte müssen sich Schlepper*innen und kriminellen Banden anvertrauen, die versprechen, sie in Booten übers Mittelmeer zu bringen oder versteckt in Lkws über die Grenzen zu fahren. Diese Praxis kriminalisiert Verfolgte und erhöht die Gefahr des human trafficking. Außerdem führt diese Praxis nicht dazu, die Zahl der Flüchtenden einzudämmen, sondern sorgt im Gegenteil für hohe Zahlen von Menschen in Deutschland, die auf ein Asylverfahren warten und die vorhandenen Ressourcen – zum Beispiel Wohnraum, Plätze in Schulen sowie in Sprach- und Integrationskursen – weiter verknappen. Durch die derzeitige hohe Anzahl ukrainischer Geflüchteter wird sich diese Situation weiter verschärfen.

Diese Maßnahme, die Antragstellung von Deutschland in die Auslandsvertretungen zu verlegen, wurde auch schon von der evangelischen Allianz angesprochen. Sie hätte folgende konkrete Konsequenzen:

1.) Flüchtende müssten sich nicht länger kriminellen Banden anvertrauen, um Deutschland zu erreichen. Damit würde eine konkrete Maßnahme zur Eindämmung des Schleppertums und des human trafficking geschaffen. Der „Markt“ für die Dienste der Schlepper*innen würde massiv eingeschränkt.

2.) Flüchtende und verzweifelte Menschen könnten nicht länger zur Erpressung und Destabilisierung der EU missbraucht werden, wie von dem belarussischen Machthaber Aleksander Lukaschenko erst im letzten Winter versucht.

3.) In Deutschland würde die Zahl der Geflüchteten abnehmen, da nur voraussichtlich berechtigte Menschen einreisen dürften. Deren Anträge könnten dann zügiger bearbeitet werden, das System und die Ressourcen in Deutschland würden massiv entlastet.

Natürlich kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass verzweifelte Menschen ohne die Aussicht als asylberechtigt anerkannt zu werden, weiter versuchen, illegal nach Deutschland einzureisen. Trotzdem würde die Möglichkeit, den Asylantrag außerhalb von Deutschland zu stellen und eine zeitlich begrenzte Einreiseerlaubnis zu erhalten, wenn der/die Antragstellende wahrscheinlich asylberechtigt ist, dazu führen, dass nicht berechtigte Menschen nicht in grosser Zahl nach Deutschland reisen. Schwierige und kostenintensive Rückführungen abgelehnter Antragstellender würden damit ebenfalls entfallen bzw. könnten drastisch reduziert werden. Vor allem jedoch würde eine solche Praxis helfen, Leid zu reduzieren. Kriminellen Schlepper*innen und human trafficking würde der Boden entzogen werden.

 

Die Verlagerung der Antragstellung und Erstprüfung in die Auslandsvertretungen Deutschlands wäre außerdem nicht im Widerspruch zum Dublin Verfahren. Das Dublin-Verfahren ist ein zentraler Bestandteil europäischer Politik und des gemeinsamen europäischen Asylverfahrens. In der Dublin-III-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 640/2013) ist geregelt, welcher europäische Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Im öffentlichen Diskurs ist vor allem die Drittstaatenregelung bekannt, wonach ein/eine Flüchtende/r in dem Land einen Asylantrag stellen muss, in dem er zuerst ankommt. Damit wird der Fokus auf die Staaten mit einer EU-Außengrenze gelegt. Deutschland als ein Binnenland glaubt von der Drittstaatenregelung profitieren zu können, da für einen Großteil der ankommenden Flüchtenden andere EU-Länder für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sind.

 

Tatsächlich aber ist die Zuständigkeit zur Durchführung des Asylverfahrens nicht nur durch den Ankunftsort bestimmt. Zuständigkeit ergibt sich z. B. auch durch enge Familienangehörige, die Schutzstatus haben oder sich im Asylverfahren befinden, ebenso aus humanitären Gründen und durch Fristablauf. Vor allem aber regelt die Verordnung, dass, wenn sich kein zuständiger Staat ermittlen lässt, der Staat für das Asylverfahren zuständig ist, in dem zuerst ein Antrag gestellt wurde. All das zeigt, dass Dublin nicht dazu geeignet ist, die Flüchtlingszahlen zu vermindern. Im Gegenteil führt Dublin nur dazu, dass Geflüchtete untergebracht und versorgt werden müssen, während das Dublin-Verfahren durchgeführt wird.

Wer entschlossen ist, in Deutschland den Antrag stellen zu wollen, kann das tun, indem die Fluchtroute verschleiert wird. Da Flucht sowieso mittels illegaler Grenzübertritte durchgeführt werden muss, lässt sich das leicht erreichen.

 

Das derzeitige System der Antragstellung nur in Deutschland kriminalisiert Schutzbedürftige, vergrößert die Gefahr sexueller und sonstiger Ausbeutung, insbesondere für Frauen und Mädchen, belastet die sozialen Sicherheitssysteme und Ressourcen Deutschlands und trägt bei all dem nicht dazu bei, die Zahlen nicht asylberechtigter Antragsteller*innen zu vermindern. Es ist organisatorisch wie auch humanitär ein Totalausfall. Wir fordern daher, die Stellung eines Antrags auf Asyl ohne eine Länderbindung in den deutschen Auslandsvertretungen der EU zu ermöglichen. Die Stellung eines Asylantrags muss für jeden Menschen in den deutschen Auslandsvertretungen der EU möglich sein.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, das Asylrecht und die Praxis dahingehend zu ändern, dass

  • eine Antragstellung in jeder Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Europäischen Union, unabhängig von Herkunftsland oder sonstigen Zuständigkeiten erfolgen kann.
  • die vorläufige Prüfung eines Asylantrags in den Auslandsvertretungen zuzulassen, womit dem Antragstellenden im positiven Fall eine begrenzte Einreiseerlaubnis nach Deutschland erteilt werden kann.
  • Wir unterstützen diesbezüglich eine gesamteuropäische Lösung.

Die Kriminalisierung der Flüchtenden, dass in Kauf nehmen der Lebensgefahr, in die sie sich begeben müssen, um einen Asylantrag stellen zu können und die oft menschenunwürdigen Bedingungen in den Unterkünften in Deutschland, in denen Flüchtende darauf warten müssen, einen Asylantrag stellen zu können, sind unserer Partei nicht würdig. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist die Partei des sozialen Wandels und Aufbruchs.

Das derzeitige System der Antragstellung nur in Deutschland kriminalisiert Schutzbedürftige, vergrößert die Gefahr sexueller und sonstiger Ausbeutung, insbesondere für Frauen und Mädchen, belastet die sozialen Sicherheitssysteme und Ressourcen Deutschlands und trägt bei all dem nicht dazu bei, die Zahlen nicht asylberechtigter Antragsteller zu vermindern. Es ist organisatorisch wie auch humanitär ein Totalausfall. Wir fordern daher, die Stellung eines Antrags auf Asyl ohne eine Länderbindung in den deutschen Auslandsvertretungen der EU zu ermöglichen. Die Stellung eines Asylantrags muss für jeden Menschen in den deutschen Auslandsvertretungen der EU möglich sein.

Asyl ist ein Grundrecht. Das Recht auf Asyl ist in Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) verankert, und jeder Mensch, der aus seinem Herkunftsland fliehen muss, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Die in Deutschland vorherrschende Praxis, das Stellen eines Asylantrags nur in Deutschland zu erlauben, führt jedoch dazu, dass gefährdete und bedrohte Menschen kriminalisiert werden. Um einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, müssen sich bedrohte Menschen Schlepper*innen anvertrauen und sich damit den Gefahren des human trafficking (Menschenhandel) aussetzen. Wir fordern daher, diese menschenverachtende Praxis zu beenden und die Stellung eines Asylantrags für jeden Menschen an jeder deutschen Auslandsvertretung zu ermöglichen.

Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, das Asylrecht und die Praxis dahingehend zu ändern, dass

  • eine Antragstellung in jeder Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Europäischen Union, unabhängig von Herkunftsland oder sonstigen Zuständigkeiten erfolgen kann.
  • die vorläufige Prüfung eines Asylantrags in den Auslandsvertretungen zuzulassen, womit dem Antragstellenden im positiven Fall eine begrenzte Einreiseerlaubnis nach Deutschland erteilt werden kann.
  • Wir unterstützen diesbezüglich eine gesamteuropäische Lösung.

Die Kriminalisierung der Flüchtenden, dass in Kauf nehmen der Lebensgefahr, in die sie sich begeben müssen, um einen Asylantrag stellen zu können und die oft menschenunwürdigen Bedingungen in den Unterkünften in Deutschland, in denen Flüchtende darauf warten müssen, einen Asylantrag stellen zu können, sind unserer Partei nicht würdig. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist die Partei des sozialen Wandels und Aufbruchs.

Das derzeitige System der Antragstellung nur in Deutschland kriminalisiert Schutzbedürftige, vergrößert die Gefahr sexueller und sonstiger Ausbeutung, insbesondere für Frauen und Mädchen, belastet die sozialen Sicherheitssysteme und Ressourcen Deutschlands und trägt bei all dem nicht dazu bei, die Zahlen nicht asylberechtigter Antragsteller zu vermindern. Es ist organisatorisch wie auch humanitär ein Totalausfall. Wir fordern daher, die Stellung eines Antrags auf Asyl ohne eine Länderbindung in den deutschen Auslandsvertretungen der EU zu ermöglichen. Die Stellung eines Asylantrags muss für jeden Menschen in den deutschen Auslandsvertretungen der EU möglich sein.

Asyl ist ein Grundrecht. Das Recht auf Asyl ist in Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) verankert, und jeder Mensch, der aus seinem Herkunftsland fliehen muss, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Die in Deutschland vorherrschende Praxis, das Stellen eines Asylantrags nur in Deutschland zu erlauben, führt jedoch dazu, dass gefährdete und bedrohte Menschen kriminalisiert werden. Um einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, müssen sich bedrohte Menschen Schlepper*innen anvertrauen und sich damit den Gefahren des human trafficking (Menschenhandel) aussetzen. Wir fordern daher, diese menschenverachtende Praxis zu beenden und die Stellung eines Asylantrags für jeden Menschen an jeder deutschen Auslandsvertretung zu ermöglichen.

Beschluss-PDF: