L3 „Der Führerschein darf kein Privileg sein – sozial gerecht und klimabewusst mobil in Berlin“

Status:
Annahme

Die SPD setzt sich dafür ein, dass der Erwerb eines Führerscheins für junge Menschen, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen spürbar günstiger und sozial gerecht gestaltet wird, ohne dabei die klimapolitischen Ziele der Stadt aus dem Blick zu verlieren. Gerade in einer vielfältigen Metropole wie Berlin darf Mobilität keine Frage des Geldbeutels sein.
Ein Führerschein kostet bundesweit im Schnitt rund 3.300 Euro. Auch in Berlin überschreiten die Gesamtkosten häufig 3.000 Euro. Für viele junge Menschen, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen ist das eine kaum überwindbare Hürde. Dabei ist der Führerschein nach wie vor notwendig, sei es im Schichtdienst, im Handwerk, in Pflegeverantwortung oder in Stadtrandlagen mit eingeschränktem ÖPNV. Um soziale Teilhabe zu sichern, braucht es grundlegende Reformen in der Führerscheinausbildung.
Diese Reformen sollten eingebunden werden in die Verkehrswende und klimafreundlichere Wege das Auto zu benutzen mit integrieren.

 

Wir fordern:

  • Den Fragenkatalog auf ein erträgliches Maß zu reduzieren (aktuell 1.040, TÜV Pressemitteilung 25.03.2025)
  • Die Dauer der praktischen Prüfung insgesamt auf 45min zu deckeln (FeV Anlage 7, §17 Abs. 2)
  • Eine öffentliche Diskussion zur Aufweichung oder Abschaffung der Fahrschulpflicht (Umgestaltung des §4, 1b Fahrschüler-Ausbildungsordnung.)
  • Verpflichtende Einbindung von qualitativen Theorie-Apps (mglw. Abomodell, staatliche App)
  • Ermöglichung von Online-Unterricht zur Theorie (Umgestaltung des §4, 1b Fahrschüler-Ausbildungsordnung.)
  • Steuerliche Absetzung der ersten Prüfung (Theorie und Praxis) Wegfall der MwSt. durch Kategorisierung des Führerscheins als Erwachsenenbildung.
  • Einsatz von Fahrsimulatoren zur Absolvierung der Schaltstunden und Ergänzung der Praxis – Einsparung von Schaltwagen
  • Absetzung des Alters für den Eintritt in die Fahrschule auf 16 Jahren (aktuell 16,5)
  • Verlängerung der Sperrfrist bei Täuschungsversuch bei der theoretischen Prüfung auf 18 Monate (aktuell 9)
  • Gezielte Förderung von Hybridfahrzeugen und Elektrofahrzeugen bei Fahrschulen – Ladesäule an Fahrschule angebunden
Begründung:

Begründungen der einzelnen Forderungen:

 

Reduzierung des Fragenkatalogs:
Der theoretische Fragenkatalog umfasst aktuell 1.040 Fragen. Diese Zahl ist aus Sicht vieler Fachleute unverhältnismäßig hoch. Der ADAC kritisiert, dass ein Teil der Fragen nicht
sicherheitsrelevant ist. Eine Reduzierung würde die Vorbereitung erleichtern, die Durchfallquote senken und die Gesamtkosten senken, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit.

 

Deckelung der praktischen Prüfungsdauer:
Insgesamt ist die Dauer der praktischen Prüfung ist heute bei 55 Minuten festgeschrieben. Anders als die konkrete Prüfungsdauer ergibt sich diese Regelung national und nicht aus im EU-Recht. Das führt zu längeren Prüfungen, mehr Personalaufwand und höheren Gebühren. Eine einheitliche Obergrenze bei 45 Minuten wäre praxisnah, fair und würde sowohl Prüfende als auch Fahrschülerinnen entlasten.

 

Öffnung der Fahrschulpflicht:
Die verpflichtende Fahrschulausbildung hat über Jahre hohe Qualitätsstandards gesichert. Heute ist sie aber auch ein Teil des Problems: Es gibt zu wenige Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen und lange Wartezeiten. Die gesetzliche Pflicht könnte zugunsten eines flexibleren Modells überarbeitet werden, das digitalen Unterricht, staatlich zertifizierte Eigenlernangebote und moderne Ausbildungsmethoden berücksichtigt.

 

Förderung von E- und Hybridfahrzeugen in Fahrschulen:
Fahrschulen können eine Vorreiterrolle bei der Verkehrswende einnehmen. Der Umstieg auf Elektro- und Hybridfahrzeuge sollte durch gezielte Förderprogramme erleichtert werden.Ladesäulen an den Standorten sind eine notwendige Voraussetzung für die Alltagstauglichkeit.

 

Verpflichtender Einsatz qualitativ hochwertiger Lern-Apps:
Digitale Lernhilfen sind heute Standard, doch ihre Qualität ist oft ungleich verteilt. Eine staatlich unterstützte App oder ein öffentlich gefördertes Lizenzmodell könnte für gleiche Voraussetzungen sorgen und insbesondere Schüler*innen mit wenig Geld gezielt unterstützen

 

Ermöglichung von Online-Theorieunterricht:
Während der Corona-Pandemie war digitaler Theorieunterricht zeitweise möglich und erfolgreich. Eine dauerhafte rechtliche Grundlage für Online-Unterricht würde Flexibilität schaffen, Anfahrtswege sparen und die Vereinbarkeit mit Ausbildung oder Familie verbessern.

 

Steuerliche Absetzbarkeit der ersten Prüfung:
Die Gebühren für die Theorie- und Praxisprüfung belaufen sich auf mehrere hundert Euro. Eine steuerliche Absetzbarkeit der ersten Prüfungsversuche wäre eine gezielte Entlastung, die besonders junge Menschen mit geringem Einkommen unterstützt.

 

Einsatz von Fahrsimulatoren:
Fahrsimulatoren können die Ausbildung effizienter und sicherer machen. Sie eignen sich besonders zur Vorbereitung auf das Fahren mit Schaltwagen, aber auch generell zur Simulation komplexer Verkehrssituationen. Als ergänzendes Lernmittel verbessern sie die Qualität der Ausbildung, senken Kosten und schonen Umweltressourcen.

 

Absetzung des Alters den Eintritt in die Fahrschule auf 16 Jahren:
Das begleitete Fahren vor der Volljährigkeit ist eine sinnvolle Möglichkeit frühzeitig das Autofahren zu erlernen und hat vor allem in Bezug auf die Verkehrssicherheit bisher Erfolge mit sich gebracht. Außerdem bleibt den Fahrschüler*innen somit mehr Zeit zur Absolvierung ihrer Theorie- und Praxisstunden, was Ihnen bei den Prüfungen zum besseren Erfolg verhelfen kann. Um die Vorteile des begleiteten Fahrens weiter auszuschöpfen wollen wir den Beginn der Fahrschulausbildung mit Eintritt in das 17. Lebensjahr ermöglichen.

 

Verlängerung der Sperrfrist bei Täuschungsversuchen:
Täuschungsversuche in der theoretischen oder praktischen Prüfung untergraben die Verkehrssicherheit. Die derzeitige Sperrfrist von 9 Monaten wirkt zu milde. Eine Verlängerung auf 18 Monate würde die Ernsthaftigkeit der Ausbildung unterstreichen und Fehlverhalten deutlicher sanktionieren.

 

Förderung von E- und Hybridfahrzeugen in Fahrschulen:
Fahrschulen können eine Vorreiterrolle bei der Verkehrswende einnehmen. Der Umstieg auf Elektro- und Hybridfahrzeuge sollte durch gezielte Förderprogramme erleichtert werden. Ladesäulen an den Standorten sind außerdem eine notwendige Voraussetzung für die Alltagstauglichkeit.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD setzt sich dafür ein, dass der Erwerb eines Führerscheins für junge Menschen, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen spürbar günstiger und sozial gerecht gestaltet wird, ohne dabei die klimapolitischen Ziele der Stadt aus dem Blick zu verlieren. Gerade in einer vielfältigen Metropole wie Berlin darf Mobilität keine Frage des Geldbeutels sein.
Ein Führerschein kostet bundesweit im Schnitt rund 3.300 Euro. Auch in Berlin überschreiten die Gesamtkosten häufig 3.000 Euro. Für viele junge Menschen, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen ist das eine kaum überwindbare Hürde. Dabei ist der Führerschein nach wie vor notwendig, sei es im Schichtdienst, im Handwerk, in Pflegeverantwortung oder in Stadtrandlagen mit eingeschränktem ÖPNV. Um soziale Teilhabe zu sichern, braucht es grundlegende Reformen in der Führerscheinausbildung.
Diese Reformen sollten eingebunden werden in die Verkehrswende und klimafreundlichere Wege das Auto zu benutzen mit integrieren.

Wir fordern:

  • Den Fragenkatalog auf ein erträgliches Maß zu reduzieren (aktuell 1.040, TÜV Pressemitteilung 25.03.2025)
  • Die Dauer der praktischen Prüfung insgesamt auf 45min zu deckeln (FeV Anlage 7, §17 Abs. 2)
  • Eine öffentliche Diskussion zur Aufweichung oder Abschaffung der Fahrschulpflicht (Umgestaltung des §4, 1b Fahrschüler-Ausbildungsordnung.)
  • Verpflichtende Einbindung von qualitativen Theorie-Apps (mglw. Abomodell, staatliche App)
  • Ermöglichung von Online-Unterricht zur Theorie (Umgestaltung des §4, 1b Fahrschüler-Ausbildungsordnung.)
  • Einsatz von Fahrsimulatoren zur Absolvierung der Schaltstunden und Ergänzung der Praxis – Einsparung von Schaltwagen
  • Absetzung des Alters für den Eintritt in die Fahrschule auf 16 Jahren (aktuell 16,5)
  • Verlängerung der Sperrfrist bei Täuschungsversuch bei der theoretischen Prüfung auf 18 Monate (aktuell 9)
  • Gezielte Förderung von Hybridfahrzeugen und Elektrofahrzeugen bei Fahrschulen – Ladesäule an Fahrschule angebunden
Beschluss: Annahme im Konsens
Text des Beschlusses:

Die SPD setzt sich dafür ein, dass der Erwerb eines Führerscheins für junge Menschen, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen spürbar günstiger und sozial gerecht gestaltet wird, ohne dabei die klimapolitischen Ziele der Stadt aus dem Blick zu verlieren. Gerade in einer vielfältigen Metropole wie Berlin darf Mobilität keine Frage des Geldbeutels sein.
Ein Führerschein kostet bundesweit im Schnitt rund 3.300 Euro. Auch in Berlin überschreiten die Gesamtkosten häufig 3.000 Euro. Für viele junge Menschen, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen ist das eine kaum überwindbare Hürde. Dabei ist der Führerschein nach wie vor notwendig, sei es im Schichtdienst, im Handwerk, in Pflegeverantwortung oder in Stadtrandlagen mit eingeschränktem ÖPNV. Um soziale Teilhabe zu sichern, braucht es grundlegende Reformen in der Führerscheinausbildung.
Diese Reformen sollten eingebunden werden in die Verkehrswende und klimafreundlichere Wege das Auto zu benutzen mit integrieren.

Wir fordern:

  • Den Fragenkatalog auf ein erträgliches Maß zu reduzieren (aktuell 1.040, TÜV Pressemitteilung 25.03.2025)
  • Die Dauer der praktischen Prüfung insgesamt auf 45min zu deckeln (FeV Anlage 7, §17 Abs. 2)
  • Eine öffentliche Diskussion zur Aufweichung oder Abschaffung der Fahrschulpflicht (Umgestaltung des §4, 1b Fahrschüler-Ausbildungsordnung.)
  • Verpflichtende Einbindung von qualitativen Theorie-Apps (mglw. Abomodell, staatliche App)
  • Ermöglichung von Online-Unterricht zur Theorie (Umgestaltung des §4, 1b Fahrschüler-Ausbildungsordnung.)
  • Einsatz von Fahrsimulatoren zur Absolvierung der Schaltstunden und Ergänzung der Praxis – Einsparung von Schaltwagen
  • Absetzung des Alters für den Eintritt in die Fahrschule auf 16 Jahren (aktuell 16,5)
  • Verlängerung der Sperrfrist bei Täuschungsversuch bei der theoretischen Prüfung auf 18 Monate (aktuell 9)
  • Gezielte Förderung von Hybridfahrzeugen und Elektrofahrzeugen bei Fahrschulen – Ladesäule an Fahrschule angebunden
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: