B4 Änderung der Antrags- und Geschäftsordnung der Kreisdelegiertenversammlung der SPD Berlin-Mitte- und weiterer Fristen für ein beteiligungsorientiertes Beratungsverfahren der Anträge der Kreisdelegiertenversammlung der SPD-Mitte“

Status:
Überweisung
  1. Die Antrags- und Geschäftsordnung der SPD Berlin-Mitte wird in Punkt 6 wie folgt geändert (alte Fassung durchgestrichen):„Anträge müssen spätestens  zwei  fünf Wochen vor der Kreisdelegiertenversammlung beim Kreisvorstand eingereicht werden.“
  2. Der Termin für die Beratung der Antragskommission ist mindestens fünf Arbeitstage vor dem Termin der Kreisdelegiertenversammlung (KDV) anzusetzen.
  3. Das Antragsbuch ist mindestens 20 Arbeitstage vor dem Termin der Beratung der Antragskommission zu versenden.
  4. Der Versand erfolgt durch den Kreisvorstand direkt an alle SPD-Mitglieder des Kreises. Die Zustellung erfolgt digital per E-mail oder ggf. postalisch.

Die Möglichkeit, Initiativanträge zu stellen, bleibt von diesen Regelungen unberührt. Initiativanträge dürfen nur zu Themen gestellt werden, die in den letzten 5 Wochen vor der Kreisdelegiertenversammlung akut geworden und dringlich sind. Die Dringlichkeit ist zu begründen.

Die Kreisdelegiertenversammlung regt darüber hinaus an, die Anträge strukturiert, kurz und prägnant zu halten, d.h. nicht mehr als drei Seiten umfassen. Der Beschlussvorschlag ist deutlich von der Begründung zu trennen.

Begründung:

Wir glauben, dass die Beratung der Anträge nicht ausschließlich den Delegierten der KDV vorbehalten sein sollte, sondern allen Mitgliedern ermöglicht werden muss. Daraus ergibt sich, dass diese Beratung nicht erst auf der KDV oder unmittelbar davor erfolgen kann.

Es soll den Mitgliedern ausreichend Zeit für das Lesen der Anträge gegeben werden, um die politische Willensbildung zu ermöglichen. Dies beinhaltet beispielsweise Recherchen und den Austausch mit Anderen.

Hierbei ist zu bedenken, dass sowohl Delegierte als auch Mitglieder der Partei i.d.R. erwerbstätig sind und oft Familie und andere private Verpflichtungen haben und die Parteiarbeit ehrenamtlich betreiben.

Den Abteilungen soll die Möglichkeit der inhaltlichen Debatte z.B. im Rahmen einer Abteilungsversammlung ggf. mit Antragsteller:innen gegeben werden. Ferner sollen die Abteilungen in die Lage versetzt werden, ihre Position ihre:n Delegierte:n für die Antragskommission mitzuteilen.

Nicht alle Mitglieder haben Zugriff auf die digitale Bereitstellung des Antragsbuchs. Daher muss für den postalischen Versand ausreichend Zeit eingeplant werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Kreisvorstand (Konsens)
Überweisungs-PDF: