1576 Abschleppvorgänge

Status:
Zurückgezogen

Wir fordern die Berliner Senats-Innenverwaltung auf, einen einheitlichen Preis für Abschleppvorgänge bei Straßenverkehrsunfällen festzulegen.
Außerdem muss für die Beseitigung der Fahrzeuge zukünftig die Polizei den Abschleppdienst ordern und nicht mehr der Fahrzeughalter. Der Preis muss hierbei für jeden individuell einlesbar sein.

Begründung:

Aktuell ist für die Beseitigung von KFZ Fahrzeugen der Fahrzeughalter selbst verantwortlich. Dies kann zur Folge haben, dass Fahrzeuge über mehre Wochen auf den Gehwegen stehen. Das Land muss hier einen einheitlichen Festpreis festlegen. Um zu verhindern, dass der Fahrzeughalter nicht seiner Pflicht nachkommt und den Abschleppdienst erst verspätet anruft, muss hier die Polizei den Abschleppdienst ordern, mit Rücksprache des Fahrzeughalters. So verhindert man ein wochenlanges Abstellen des Fahrzeuges auf Gehwegen und deren Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer auf Gehwegen.