15 Verstetigung der Grundversorgung in der Berliner Obdachlosenhilfe

Status:
Annahme

Die Berliner Kältehilfe hat in den vergangenen Jahren einen grundsätzlichen Beitrag zum Schutz obdachloser Menschen in den Wintermonaten geleistet. Mit der Bereitstellung von Notschlafplätzen und der klaren Regelung, dass für die Inanspruchnahme keinerlei Legitimation oder Bedarfsprüfung erforderlich ist, wird ein dringend benötigter Zufluchtsort für Menschen in Not geschaffen. Dabei muss jedoch auch anerkannt werden, dass die Herausforderungen und Gefahren, denen obdachlose Menschen ausgesetzt sind, sich nicht nur auf die kalten Monate beschränken. Obdachlose sind das ganze Jahr über mit vielfältigen Schwierigkeiten konfrontiert, die von Krankheiten über tätliche Angriffe bis hin zu Vereinsamung reichen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

Die jeweils zuständigen SPD-Fraktionen in der BVV-Mitte und im AGH-Berlin sollen sich für folgende Forderungen einsetzen:

  1. Die Obdachlosenhilfe wird durch die Bereitstellung von ganzjährigen sicheren, barrierefreien und geeigneten Räumlichkeiten gestärkt. Eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung muss gewährleistet werden, um die Abhängigkeit von Ehrenamtlichen bei der Versorgung schwer pflegebedürftiger Wohnungsloser zu verringern. Es bedarf einer Sockelfinanzierung, um eine notwendige kontinuierliche personelle und sachliche Ausstattung zu gewährleisten. Zeitlich befristete Projektfinanzierungen können im Bedarfsfall ausschließlich ergänzend wirken. 
  2. Das System der Kältehilfe soll professionalisiert werden, um sicherzustellen, dass auch obdachlose Menschen mit psychischen Einschränkungen adäquat betreut werden. Zunehmend werden die Notwendigkeiten, die auch zu anderen Jahreszeiten eine professionelle, im Bedarfsfall auch zusätzliche Unterstützung nötig machen werden. 
  3. Es wird sichergestellt, dass Betroffene nicht direkt aus Kliniken und Krankenhäusern in die Obdachlosigkeit entlassen werden.
  4. In den Wintermonaten wird die Anzahl der Schlafplätze erhöht. Die Festlegung des Bedarfs soll in enger Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen erfolgen. Die neuen Plätze müssen dort eingerichtet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, ohne die weniger frequentierten Außenbezirke gegenzurechnen.
  5. Die Einsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Rats der Obdachlosenhilfe, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ressorts und Ebenen zusammensetzt, um eine koordinierte und effektive Umsetzung von Maßnahmen für Wohnungs- und Obdachlose zu erzielen, wird priorisiert vorangetrieben.
Begründung:

Die Bereitstellung von ganzjährigen, sicheren, barrierefreien und geeigneten Räumlichkeiten ist ein zentraler Punkt im Kampf gegen Obdachlosigkeit. Es geht nicht nur darum, Schutz vor Kälte zu bieten, sondern auch darum, einen stabilen Ausgangspunkt für die Integration in die Gesellschaft zu schaffen. Eine nachhaltige Finanzierung dieser Einrichtungen ist notwendig, um die Qualität und Kontinuität der Hilfe sicherzustellen und die Abhängigkeit von ehrenamtlicher Arbeit zu verringern. Dabei ist es unerlässlich, dass die Schlafplätze vor allem in den Wintermonaten erhöht werden. Die Bedarfe müssen direkt mit den Hilfsorganisationen abgestimmt werden und sollen an den Orten entstehen, wo sie auch gebraucht werden. Eine Gegenrechnung mit Bedarfen weniger frequentierter Außenbezirke verfehlt seine Wirkung und verzerrt die Statistik. Das Ehrenamt soll dieses System unterstützen und nicht tragen, so wie es aktuell der Fall ist. Dabei spielt die Professionalisierung der Kältehilfe eine große Rolle. Viele obdachlose Menschen leiden unter psychischen Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen. Eine professionelle Betreuung ist notwendig, um sicherzustellen, dass diese Menschen nicht nur einen Schlafplatz, sondern auch die notwendige medizinische und psychologische Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Das ist auch wichtig für die obdachlosen Menschen, die nach einer stationären Behandlung entlassen werden. Es ist ethisch nicht vertretbar, dass sie nach einer Unterbringung in einer Klinik oder in einem Krankenhaus zurück in die Obdachlosigkeit entlassen werden. Das verschärft die bereits prekäre Situation und erhöht das Risiko von Krankheitsrückfällen und anderen Komplikationen. 

Die Komplexität und Vielschichtigkeit der Obdachlosenhilfe erfordert eine koordinierte und ganzheitliche Herangehensweise. Einzelne Maßnahmen oder isolierte Initiativen können nur begrenzte Wirkung erzielen, wenn sie nicht in einen umfassenden strategischen Rahmen eingebettet sind. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit in Form des Rates der Obdachlosenhilfe, wie er im Koalitionsvertrag festgelegt ist, ist ein gutes Werkzeug, das gewährleistet, dass alle relevanten Perspektiven und Expertisen in die Entscheidungsfindung einfließen. Durch die koordinierte Arbeit können Ressourcen gezielter eingesetzt werden. Anstatt von kurzfristigen Projekten abhängig zu sein, bietet der Rat so eine stabile Plattform für langfristige Strategien und Maßnahmen. Seine Einsetzung muss deswegen priorisiert vorangetrieben werden!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Berliner Kältehilfe hat in den vergangenen Jahren einen grundsätzlichen Beitrag zum Schutz obdachloser Menschen in den Wintermonaten geleistet. Mit der Bereitstellung von Notschlafplätzen und der klaren Regelung, dass für die Inanspruchnahme keinerlei Legitimation oder Bedarfsprüfung erforderlich ist, wird ein dringend benötigter Zufluchtsort für Menschen in Not geschaffen. Dabei muss jedoch auch anerkannt werden, dass die Herausforderungen und Gefahren, denen obdachlose Menschen ausgesetzt sind, sich nicht nur auf die kalten Monate beschränken. Obdachlose sind das ganze Jahr über mit vielfältigen Schwierigkeiten konfrontiert, die von Krankheiten über tätliche Angriffe bis hin zu Vereinsamung reichen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

Die jeweils zuständigen SPD-Fraktionen in in Bezirk und Land sowie die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat sollen sich für folgende Forderungen einsetzen:

  1. Die Obdachlosenhilfe wird durch die Bereitstellung von ganzjährigen sicheren, barrierefreien und geeigneten Räumlichkeiten gestärkt. Eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung muss gewährleistet werden, um die Abhängigkeit von Ehrenamtlichen bei der Versorgung schwer pflegebedürftiger Wohnungsloser zu verringern. Es bedarf einer Sockelfinanzierung, um eine notwendige kontinuierliche personelle und sachliche Ausstattung zu gewährleisten. Zeitlich befristete Projektfinanzierungen können im Bedarfsfall ausschließlich ergänzend wirken. 
  2. Das System der Kältehilfe soll professionalisiert werden, um sicherzustellen, dass auch obdachlose Menschen mit psychischen Einschränkungen adäquat betreut werden. Zunehmend werden die Notwendigkeiten, die auch zu anderen Jahreszeiten eine professionelle, im Bedarfsfall auch zusätzliche Unterstützung nötig machen werden. 
  3. Es wird sichergestellt, dass Betroffene nicht direkt aus Kliniken und Krankenhäusern in die Obdachlosigkeit entlassen werden.Dazu müssen mehr Einrichtungen geschaffen werden, die eine adäquate Versorgung sicherstellen.
  4. In den Wintermonaten wird die Anzahl der Schlafplätze erhöht. Die Festlegung des Bedarfs soll in enger Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen erfolgen. Die neuen Plätze müssen dort eingerichtet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, ohne die weniger frequentierten Außenbezirke gegenzurechnen.
  5. Die Einsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Rats der Obdachlosenhilfe, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ressorts und Ebenen zusammensetzt, um eine koordinierte und effektive Umsetzung von Maßnahmen für Wohnungs- und Obdachlose zu erzielen, wird priorisiert vorangetrieben.
Text des Beschlusses:

Die Berliner Kältehilfe hat in den vergangenen Jahren einen grundsätzlichen Beitrag zum Schutz obdachloser Menschen in den Wintermonaten geleistet. Mit der Bereitstellung von Notschlafplätzen und der klaren Regelung, dass für die Inanspruchnahme keinerlei Legitimation oder Bedarfsprüfung erforderlich ist, wird ein dringend benötigter Zufluchtsort für Menschen in Not geschaffen. Dabei muss jedoch auch anerkannt werden, dass die Herausforderungen und Gefahren, denen obdachlose Menschen ausgesetzt sind, sich nicht nur auf die kalten Monate beschränken. Obdachlose sind das ganze Jahr über mit vielfältigen Schwierigkeiten konfrontiert, die von Krankheiten über tätliche Angriffe bis hin zu Vereinsamung reichen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

Die jeweils zuständigen SPD-Fraktionen in in Bezirk und Land sowie die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat sollen sich für folgende Forderungen einsetzen:

  1. Die Obdachlosenhilfe wird durch die Bereitstellung von ganzjährigen sicheren, barrierefreien und geeigneten Räumlichkeiten gestärkt. Eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung muss gewährleistet werden, um die Abhängigkeit von Ehrenamtlichen bei der Versorgung schwer pflegebedürftiger Wohnungsloser zu verringern. Es bedarf einer Sockelfinanzierung, um eine notwendige kontinuierliche personelle und sachliche Ausstattung zu gewährleisten. Zeitlich befristete Projektfinanzierungen können im Bedarfsfall ausschließlich ergänzend wirken. 
  2. Das System der Kältehilfe soll professionalisiert werden, um sicherzustellen, dass auch obdachlose Menschen mit psychischen Einschränkungen adäquat betreut werden. Grundsätzlich dürfen keine Menschen, z.B. Menschen mit Suchterkrankungen,  ausgegrenzt werden. Zunehmend werden die Notwendigkeiten, die auch zu anderen Jahreszeiten eine professionelle, im Bedarfsfall auch zusätzliche Unterstützung nötig machen werden. 
  3. Es wird sichergestellt, dass Betroffene nicht direkt aus Kliniken und Krankenhäusern in die Obdachlosigkeit entlassen werden.Dazu müssen mehr Einrichtungen geschaffen werden, die eine adäquate Versorgung sicherstellen.
  4. In den Wintermonaten wird die Anzahl der Schlafplätze erhöht. Die Festlegung des Bedarfs soll in enger Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen erfolgen. Die neuen Plätze müssen dort eingerichtet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, ohne die weniger frequentierten Außenbezirke gegenzurechnen.
  5. Die Einsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Rats der Obdachlosenhilfe, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ressorts und Ebenen zusammensetzt, um eine koordinierte und effektive Umsetzung von Maßnahmen für Wohnungs- und Obdachlose zu erzielen, wird priorisiert vorangetrieben.
Beschluss-PDF: