Die Kreisdelegiertenversammlung SPD Berlin Mitte möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für die ersatzlose Streichung der Ausnahme für Geschäftsreisende bei der Übernachtungssteuer des Landes Berlin (sog. City Tax) einzusetzen.
Seit dem Jahresbeginn 2014 wird bei Buchungen von privaten Übernachtungen in Berlin eine Übernachtungssteuer fällig. Allerdings sind Geschäftsreisende bislang von dieser Steuer ausgenommen, sofern sie den beruflichen Zweck ihrer Reisenachweisen können. Diese Privilegierung erfolgte seinerzeit u.a. vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Erhebung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Trier. Mit Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022 (- 1 BvR 2868/15 -, Rn. 1-151) wurde abschließend klargestellt, dass auch eine beruflich veranlasste Übernachtung Gegenstand der Aufwandsteuer sein können. Eine Ungleichbehandlung von privat und beruflich veranlassten Übernachtungen ist somit nicht mehr geboten und sollte mangels Rechtfertigung beendet werden.