L8 Teure Schuldenfalle stoppen – Dispozinsen gesetzlich begrenzen

Status:
Annahme

Die SPD setzt sich für eine wirksame gesetzliche Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen ein.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden erbeten, folgende Regelung umzusetzen:

  1. Dispositions- und Überziehungszinsen sind allgemein und einheitlich auf maximal 2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gesetzlich zu begrenzen.
  2. Kreditinstitute sind verpflichtet, Kund:innen bei dauerhafter Inanspruchnahme von Dispokrediten auf günstigere Alternativen hinzuweisen und entsprechende Umschuldungen aktiv anzubieten.
  3. Automatisierte Kündigungen von Dispokrediten ohne individuelle Prüfung und Beratung sind unzulässig.  
Begründung:

Die aktuellen Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank haben dazu geführt, dass Dispositionszinsen vieler Banken auf 9 bis 12 % angestiegen sind. Besonders betroffen sind Haushalte mit geringem Einkommen, die häufig auf Dispokredite angewiesen sind.

Während wohlhabendere Kund:innen günstige Kreditkonditionen erhalten, zahlen einkommensschwache Verbraucher:innen Spitzenzinsen. Diese Praxis verschärft soziale Ungleichheit, fördert Überschuldung und wirkt wie ein „Strafzins für Armut“.

Eine Begrenzung auf nur 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz stellt sicher, dass Banken weiterhin einen Risikoaufschlag verlangen können, ohne Wucherzinsen zu erheben. Zugleich werden Verbraucher:innen effektiv geschützt und Überschuldungsrisiken reduziert.

Damit wird die SPD ihrem Anspruch gerecht, soziale Gerechtigkeit auch im Finanzmarkt durchzusetzen und Verbraucherrechte wirksam zu stärken.  

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD setzt sich für eine wirksame gesetzliche Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen ein.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden erbeten, folgende Regelung umzusetzen:

  1. Dispositions- und Überziehungszinsen sind allgemein und einheitlich auf maximal 2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gesetzlich zu begrenzen.
  2. Kreditinstitute sind verpflichtet, Kund:innen bei dauerhafter Inanspruchnahme von Dispokrediten auf günstigere Alternativen hinzuweisen und entsprechende Umschuldungen aktiv anzubieten.
  3. Automatisierte Kündigungen von Dispokrediten ohne individuelle Prüfung und Beratung sind unzulässig.  
Beschluss: Annahme im Konsens
Text des Beschlusses:

Die SPD setzt sich für eine wirksame gesetzliche Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen ein.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden erbeten, folgende Regelung umzusetzen:

  1. Dispositions- und Überziehungszinsen sind allgemein und einheitlich auf maximal 2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gesetzlich zu begrenzen.
  2. Kreditinstitute sind verpflichtet, Kund:innen bei dauerhafter Inanspruchnahme von Dispokrediten auf günstigere Alternativen hinzuweisen und entsprechende Umschuldungen aktiv anzubieten.
  3. Automatisierte Kündigungen von Dispokrediten ohne individuelle Prüfung und Beratung sind unzulässig.  
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: