L17 Tarifverträge im öffentlichen Dienst zusammenführen und sozial gerecht gestalten

Status:
Annahme

Tarifverträge im öffentlichen Dienst zusammenführen und sozial gerecht gestalten
Im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen gibt es unterschiedliche
Tarifverträge. Die Tarifbeschäftigten der Länder sind im „Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst der Länder“ (TV-L) und in Hessen im TV-H geregelt. Für die Tarifbeschäftigten im
Bereich des Bundes und der Kommunen gilt der TVöD „Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst“.

Das Nebeneinander unterschiedlicher (Flächen-)Tarifverträge für die Beschäftigten im
öffentlichen Dienst im gleichem Geltungsraum führt zu Ungerechtigkeiten und unnötigen
Konkurrenzsituationen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und vor dem Hintergrund des
erheblichen Fachkräftebedarfs auch im öffentlichen Dienst nicht mehr zielführend.

Wir fordern daher, dass die Tarifstruktur und die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst
schnellstens vereinheitlicht und verbessert werden. Länder, Kommunen und Bund müssen
gute und moderne Arbeitgeber sein, die durch eine einheitliche Tarifstruktur und sehr gute
Arbeitsbedingungen, den Wettbewerb um die Beschäftigten auch in der Zukunft erfolgreich
bestreiten können.

Wir fordern, dass sich Sozialdemokraten*innen, die politische Verantwortung im Bund, den
Ländern und den Kommunen tragen, dafür einsetzen, dass diese Forderungen auf der
Arbeitgeberseite umgesetzt werden.

Begründung:

Die Tarifgemeinschaft auf Seiten der Arbeitgeber wurde 2006 aufgelöst. Seitdem existieren
im öffentlichen Dienst zwei unterschiedliche Flächentarifverträge und die Tarifverhandlungen
finden getrennt voneinander statt. Seinerzeit sind die Länder aus der
Verhandlungsgemeinschaft mit Bund und Kommunen ausgestiegen. Der Hintergrund war rein haushalterischer Natur. Auf Kosten der Tariflöhne sollten durch Einsparungen die Haushalte der Länder saniert werden.
In den letzten Tarifrunden vor Corona wurden die Verbesserungen der Haushaltssituationen
der Länder auch ein wenig an die Beschäftigen weitergegeben und es wurden solide
Tarifergebnisse erzielt. Mit Blick auf die während der Corona-Pandemie aufgenommenen
Schulden der Länder wurden aber in der letzten Tarifrunde erneut eher magere
Tarifvereinbarung getroffen. Stattdessen wollte die Arbeitgeberseite den Arbeitsvorgang der
unteren Einkommensgruppen neu bewerten.
Die unattraktive Tarifstruktur der Länder, die nebeneinander bestehenden Tarife im
öffentlichen Dienst und die unterschiedlichen Nettoeinkommen von Tarifbeschäftigten und
Beamt*innen führen immer mehr dazu, dass für Beschäftigte in den Ländern die Verbeamtung
die Möglichkeit ist, mehr Einkommen zu erhalten. Wenn aber die Verbeamtung allein dazu
dient, Beschäftigte zu halten, weil sie mehr Geld bekommen, wird auch dies nicht auf Dauer
von Erfolg gekrönt sein. Denn neben der Frage, in welchen Berufen verbeamtet wird, wie z.
B. bei den Lehrer*innen wird es als nächstes den Wettbewerb geben, welches Land am
meisten zahlt. Damit wird eine Lohn- bzw. Besoldungsspirale in Gang gesetzt, die eigentlich
kein Land gewinnen kann.
Die Berlin-Zulage für alle Beschäftigten des Landes ist zwar ein Schritt zur
Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes im Land, birgt aber die Gefahr 2025 aus
der Tarifgemeinschaft der Länder zu fliegen, wenn Berlin dann nicht diese Zulage aufgibt.
Daher ist auch hier eine alleinige Abweichung einzelner Länder auf Dauer nicht zielführend.
Gerade Corona hat nochmals verdeutlicht, wie wichtig eine zuverlässige, ausreichende und
engagierte Daseinsvorsorge ist.
Bereits jetzt gehen viele Beschäftigte in der privaten Wirtschaft wie auch im öffentlichen
Dienst in den Ruhestand. Der Kampf um neue Arbeitnehmer*innen hat längst begonnen und
wird sich in den kommenden Jahren noch erheblich verschärfen.
Wenn der öffentliche Arbeitgeber hier mithalten und mit gutem Beispiel für gute Arbeit voran
gehen will, muss das Tarifsystem im öffentlichen Dienst an diese neuen Anforderungen
angepasst werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Text des Beschlusses:

Tarifverträge im öffentlichen Dienst zusammenführen und sozial gerecht gestalten
Im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen gibt es unterschiedliche
Tarifverträge. Die Tarifbeschäftigten der Länder sind im „Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst der Länder“ (TV-L) und in Hessen im TV-H geregelt. Für die Tarifbeschäftigten im
Bereich des Bundes und der Kommunen gilt der TVöD „Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst“.

Das Nebeneinander unterschiedlicher (Flächen-)Tarifverträge für die Beschäftigten im
öffentlichen Dienst im gleichem Geltungsraum führt zu Ungerechtigkeiten und unnötigen
Konkurrenzsituationen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und vor dem Hintergrund des
erheblichen Fachkräftebedarfs auch im öffentlichen Dienst nicht mehr zielführend.

Wir fordern daher, dass die Tarifstruktur und die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst
schnellstens vereinheitlicht und verbessert werden. Länder, Kommunen und Bund müssen
gute und moderne Arbeitgeber sein, die durch eine einheitliche Tarifstruktur und sehr gute
Arbeitsbedingungen, den Wettbewerb um die Beschäftigten auch in der Zukunft erfolgreich
bestreiten können.

Wir fordern, dass sich Sozialdemokraten*innen, die politische Verantwortung im Bund, den
Ländern und den Kommunen tragen, dafür einsetzen, dass diese Forderungen auf der
Arbeitgeberseite umgesetzt werden.

Beschluss-PDF: