L29 Strandbäder für Alle und nicht Events für Wenige.

Status:
Annahme

Wir fordern den Berliner Senat auf Strandbäder, die durch die Berliner Bäderbertriebe (BBB)
an privatwirtschaftliche Akteure verpachtet werden langfristig wieder in die Kontrolle der
Stadt bis zu Beginn der Saison 2024/2025 zu überführen und die Verträge mit den privaten
Pächtern ökonomisch sinnvoll für beide Seiten auslaufen zu lassen. Sollte ein Pächter
besondere finanzielle Aufwendungen zur Instandsetzung des Geländes oder der dort
befindlichen Gebäude gehabt haben, muss geprüft werden ob diese anteilig durch die Stadt
übernommen werden können.

Begründung:

Die Berliner Strandbäder dienen der Bevölkerung Berlins zur Erholung und Entspannung. Dabei fällt auf, dass die verpachteten Strandbäder immer hohe bzw. höhere Preise als durch die BBB angebotenen Bäder verlangen.

Am Strandbad Plötzensee muss eine vierköpfige Familie 23€ bezahlen, während es in Strand- und Sommerbädern der BBB nur 17€ sind. Häufig werden die gängigen Vergünstigungen wie z.B. den Berlin Pass oder die Ehrenamtskarte oder andere Ermäßigungsformen nicht anerkannt.

Das muss kein böser Wille der privatwirtschaftlichen Akteure sein, sondern bedeutet, dass ein Strandbad in Pacht so nicht rentabel sein kann. Dies kann so weit gehen, dass die Strandbäder noch durch Projektfinanzierungen aus den Bezirken oder dem Landeshaushalt unterstützt werden müssen. Warum kann dann die Stadt nicht einfach gleich ihre Aufgabe als Verwaltung des öffentlichen Raums übernehmen?

Privatgeführte Strandbäder bieten neben der eigentlichen Funktion, Zugang zum See oder Gewässer zu bieten häufig allerlei Nebenangebote an. So werden mal am Wochenende bei schönem Wetter die Zugänge mittags gesperrt, weil zeitgleich ein Yoga Festival stattfindet. Es werden aus Liegewiesen Campingplätze für Berlin-Touristen gemacht und manchmal auch Wildbauten erschaffen, die dann später als Lokalität dienen sollen. Mit der eigentlichen Nutzung des Zugangs aller Stadtbewohner*innen in die Strandbäder hat das wenig zu tun.

Die Berliner Strandbäder sind eine wichtige Quelle für Erholung, Entspannung und auch Zeitvertreib der gesamten Berliner Bevölkerung. Sie sind keine Clubanlagen für einzelne Nutzer*innengruppen oder gesellschaftlichen Schichten, die sich dort zusammenfinden.

Häufig entstehen bei privatwirtschaftlich geführten Strandbädern Bestrebungen den hohen Entgelten zu entgehen und führen dazu, dass Seen und Badestellen außerhalb der eigentlich erlaubten Schwimmbereiche genutzt werden. Dies kann zum einen für die Schwimmer*innen gefährlich sein, da dort Gräser oder andere Schlingpflanzen sind, die selbst erfahrene Schwimmer*innen in Bedrängnis bringen können. Zum anderen zerstören die Beitritte von Uferzonen die Flora und Fauna und können sogar zum Absterben ganzer Bereiche und am Ende zum „Kippen“ eines Sees führen.

Das Brandenburger Umland ist reich an Seen, aber es gibt immer mehr Berliner*innen, die diese Orte wegen fehlendem Auto, fehlenden finanziellen Mitteln oder auch fehlender Zeit nicht so leicht erreichen können, deshalb ist eine gute wohnortnahe Versorgung mit Strand- und Freizeitbädern umso wichtiger.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Angenommen
Text des Beschlusses:

Wir fordern den Berliner Senat auf Strandbäder, die durch die Berliner Bäderbertriebe (BBB)
an privatwirtschaftliche Akteure verpachtet werden langfristig wieder in die Kontrolle der
Stadt bis zu Beginn der Saison 2024/2025 zu überführen und die Verträge mit den privaten
Pächtern ökonomisch sinnvoll für beide Seiten auslaufen zu lassen. Sollte ein Pächter
besondere finanzielle Aufwendungen zur Instandsetzung des Geländes oder der dort
befindlichen Gebäude gehabt haben, muss geprüft werden ob diese anteilig durch die Stadt
übernommen werden können.

Beschluss-PDF: