L23 Sozialverträgliche Sanierung und Standardanhebung für Neubauten

Status:
Annahme mit Änderungen

Der Gebäudesektor muss in den nächsten zehn Jahren fast 45% seiner Treibhausgasemissionen einsparen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Mit kleinen Anpassungen sind die Ziele des Gebäudesektors für 2030 und 2050 nicht zu erreichen.

Gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im Gebäudebereich kam es laut dem BMWK 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie auch bereits im Vorjahr, laut BMWK, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten liegt.

Gerade der Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt auf traurige Weise, wie wichtig es ist, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zudem brauchen wir einen Wandel zu nachhaltigen, regionalen und erneuerbaren Energieträgern im Bausektor. Deshalb fordern wir beispielsweise neben einer sozialverträglichen Gebäudesanierung, Mindeststandards für die energetisch schlechteste Bestandsgebäude und eine Anhebung der Standards für Neubauten.

 

Außerdem fordern wir:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens für Bau und Sanierung

Die Ziele bis 2045 für den Klimaschutz in dem Bereich des Gebäudesektors müssen erreicht werden! Daher fordern wir eine Ermittlung der dafür notwendigen Finanzmittel, die zur tatsächlichen Umsetzung und Erreichung der Ziele notwendig sind. Auf Grundlage dieser Erhebung sollen über den Bundeshaushalt jährlich entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Förderung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei Neubauten

Es müssen regionale und nachwachsende Rohstoffe für den Bau neuer Gebäude verwendet werden! Neubauten, welche für den Gebäudekern, die Fassade und die Dämmung nachwachsende, regionale Rohstoffe verwenden, müssen besonders unterstützt und gefördert werden. Für öffentliche Bauvorhaben sollten möglichst ressourcen- und energieeffiziente Bauunternehmen bevorzugt werden.

 

3. Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude einführen

Insgesamt muss die Quote der Sanierung von Bestandsbauten auf mindestens 2% erhöht werden. Es ist notwendig, dass für Bestandsgebäude Mindesteffizienzklassen eingeführt werden. Diese müssen zu festgesetzten Stichtagen erfüllt, schrittweise verschärf und angepasst werden. Damit sozialverträgliche Gebäudesanierungen und Kostenverteilungen ermöglicht werden können, müssen auch hier haushaltrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

 

4. Klimafreundliche Gebäude mit bezahlbaren Mieten

Die durch die Gebäudesanierung erfolgende Erhöhung der Mieten muss durch Fördermittel, besonders in angespannten Wohnungsmärkten, abgefangen werden. Hierfür gilt es, die Amortisierungszeit der Sanierungsmaßnahmen in Verhandlungen mit Eigentümer*innen mit einzuberechnen. Wohnungsbaugesellschaften sollten hier zuerst in die Pflicht genommen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Gebäudesektor muss in den nächsten zehn Jahren fast 45% seiner Treibhausgasemissionen einsparen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Mit kleinen Anpassungen sind die Ziele des Gebäudesektors für 2030 und 2050 nicht zu erreichen. Gleichzeitig müssen mit den zu erwartenden Hitzeperioden Gebäude auch dahingehend angepasst werden – möglichst ohne hohen Stromverbrauch durch Klimaanlagen.

Gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im Gebäudebereich kam es laut dem BMWK 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie auch bereits im Vorjahr, laut BMWK, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten liegt.

Gerade der Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt auf traurige Weise, wie wichtig es ist, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zudem brauchen wir einen Wandel zu nachhaltigen, regionalen und erneuerbaren Energieträgern im Bausektor. Deshalb fordern wir beispielsweise neben einer sozialverträglichen Gebäudesanierung, Mindeststandards für die energetisch schlechteste Bestandsgebäude und eine Anhebung der Standards für Neubauten.

 

Außerdem fordern wir:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens für Bau und Sanierung

Die Ziele bis 2045 für den Klimaschutz in dem Bereich des Gebäudesektors müssen erreicht werden! Daher fordern wir eine Ermittlung der dafür notwendigen Finanzmittel, die zur tatsächlichen Umsetzung und Erreichung der Ziele notwendig sind. Auf Grundlage dieser Erhebung sollen über den Bundeshaushalt jährlich entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Förderung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei Neubauten

Es müssen regionale und nachwachsende Rohstoffe für den Bau neuer Gebäude verwendet werden! Neubauten, welche für den Gebäudekern, die Fassade und die Dämmung nachwachsende, regionale  und hitzekompatible Rohstoffe verwenden, müssen besonders unterstützt und gefördert werden. Für öffentliche Bauvorhaben sollten möglichst ressourcen- und energieeffiziente Bauunternehmen bevorzugt werden.

 

3. Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude einführen

Insgesamt muss die Quote der Sanierung von Bestandsbauten auf mindestens 2% erhöht werden. Es ist notwendig, dass für Bestandsgebäude Mindesteffizienzklassen eingeführt werden. Diese müssen zu festgesetzten Stichtagen erfüllt, schrittweise verschärf und angepasst werden. Damit sozialverträgliche Gebäudesanierungen und Kostenverteilungen ermöglicht werden können, müssen auch hier haushaltrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

 

4. Klimafreundliche Gebäude mit bezahlbaren Mieten

Die durch die Gebäude- und Hitzesanierung erfolgende Erhöhung der Mieten muss durch Fördermittel, besonders in angespannten Wohnungsmärkten, abgefangen werden. Hierfür gilt es, die Amortisierungszeit der Sanierungsmaßnahmen in Verhandlungen mit Eigentümer*innen mit einzuberechnen. Wohnungsbaugesellschaften sollten hier zuerst in die Pflicht genommen werden. Sanierungen dürfen nicht zu steigenden Mieten führen bzw. dürfen die Kosten nicht auf Mieter*innen fallen.

Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Der Gebäudesektor muss in den nächsten zehn Jahren fast 45% seiner Treibhausgasemissionen einsparen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Mit kleinen Anpassungen sind die Ziele des Gebäudesektors für 2030 und 2050 nicht zu erreichen. Gleichzeitig müssen mit den zu erwartenden Hitzeperioden Gebäude auch dahingehend angepasst werden – möglichst ohne hohen Stromverbrauch durch Klimaanlagen.

Gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im Gebäudebereich kam es laut dem BMWK 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie auch bereits im Vorjahr, laut BMWK, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten liegt.

Gerade der Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt auf traurige Weise, wie wichtig es ist, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zudem brauchen wir einen Wandel zu nachhaltigen, regionalen und erneuerbaren Energieträgern im Bausektor. Deshalb fordern wir beispielsweise neben einer sozialverträglichen Gebäudesanierung, Mindeststandards für die energetisch schlechteste Bestandsgebäude und eine Anhebung der Standards für Neubauten.

 

Außerdem fordern wir:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens für Bau und Sanierung

Die Ziele bis 2045 für den Klimaschutz in dem Bereich des Gebäudesektors müssen erreicht werden! Daher fordern wir eine Ermittlung der dafür notwendigen Finanzmittel, die zur tatsächlichen Umsetzung und Erreichung der Ziele notwendig sind. Auf Grundlage dieser Erhebung sollen über den Bundeshaushalt jährlich entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Förderung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei Neubauten

Es müssen regionale und nachwachsende Rohstoffe für den Bau neuer Gebäude verwendet werden! Neubauten, welche für den Gebäudekern, die Fassade und die Dämmung nachwachsende, regionale  und hitzekompatible Rohstoffe verwenden, müssen besonders unterstützt und gefördert werden. Für öffentliche Bauvorhaben sollten möglichst ressourcen- und energieeffiziente Bauunternehmen bevorzugt werden.

 

3. Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude einführen

Insgesamt muss die Quote der Sanierung von Bestandsbauten auf mindestens 2% erhöht werden. Es ist notwendig, dass für Bestandsgebäude Mindesteffizienzklassen eingeführt werden. Diese müssen zu festgesetzten Stichtagen erfüllt, schrittweise verschärf und angepasst werden. Damit sozialverträgliche Gebäudesanierungen und Kostenverteilungen ermöglicht werden können, müssen auch hier haushaltrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

 

4. Klimafreundliche Gebäude mit bezahlbaren Mieten

Die durch die Gebäude- und Hitzesanierung erfolgende Erhöhung der Mieten muss durch Fördermittel, besonders in angespannten Wohnungsmärkten, abgefangen werden. Hierfür gilt es, die Amortisierungszeit der Sanierungsmaßnahmen in Verhandlungen mit Eigentümer*innen mit einzuberechnen. Wohnungsbaugesellschaften sollten hier zuerst in die Pflicht genommen werden. Sanierungen dürfen nicht zu steigenden Mieten führen bzw. dürfen die Kosten nicht auf Mieter*innen fallen.

Beschluss-PDF: