- die bestehende gesetzliche Regelung im Arbeitszeitgesetz weder aufzuweichen noch abzuschaffen und den gesetzlich normierten Achtstundentag im Arbeitszeitgesetz weder aufzuweichen noch abzuschaffen. Darüber hinaus werden Vorstößen, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen, oder auch nur eine derartige gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, eine klare Absage erteilt;
- bereits vorgesehene Öffnungsmöglichkeiten des gesetzlichen Achtstundentages nach oben durch Tarifverträge, oder durch Betriebs- und Dienstvereinbarungen aufgrund von Tarifverträgen zurückzunehmen;
- die Incentivierung für das Leisten von Überstunden durch steuerliche Vorteile und damit das Setzen neuer Anreize für Selbstausbeutung und Entgrenzung abzulehnen;
- geeignete Maßnahmen dafür einzuleiten, den gesetzlichen Arbeitstag von maximal Acht Stunden wieder Realität werden zu lassen.
Seit 1918 ist der Achtstundentag in Deutschland gesetzlich normiert. Seit jeher versucht die Kapitalseite, diese Errungenschaft infrage zu stellen, zuletzt vertreten von der Union, die es gar schaffte, im Sondierungspapier für eine neue Schwarz-Rote Koalition die Forderung zu verankern, dass anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit geschaffen wird.
Während 2025 als Begründung die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf herangezogen wird, war es 2015 noch die Bewältigung der „digitalen Revolution“ und das Schaffen größerer Flexibilität von Beschäftigten (Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände). Letztlich sind die Begründungen austauschbar, denn im Kern geht es nur um eines: Die Erweiterung der Verfügungsgewalt des Kapitals über die Arbeitskraft der Beschäftigten. Die Funktion der gesetzlichen Norm sind nicht nur, ausufernde Arbeitszeiten zu verhindern, sondern auch, arbeitende Menschen vor sich selbst zu schützen.
Nicht nur die Bewahrung historischer Errungenschaften der Arbeiter*innenbewegung und der SPD selbst sollte leitend dafür sein, einer weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit Einhalt zu gebieten: Lange Arbeitszeiten erhöhen Gesundheitsrisiken, verschärfen Betreuungskonflikte und erschweren Frauen die Aufstockung ihrer Teilzeitarbeit und erschweren die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Damit verbunden auch die Vereinbarkeit von Arbeit mit bürgerschaftlichem und politischem Engagement.
Schon heute überschreiten Vollzeitbeschäftigte ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Schnitt um mehr als vier Stunden pro Woche. 2024 wurden 638 Millionen unbezahlte und 552 Millionen bezahlte Überstunden in Deutschland geleistet. Die Entgrenzung der Arbeitszeit zugunsten der Arbeitgeber ist also schon heute Realität. Das Setzen zusätzlicher Anreize droht diese Entgrenzung noch zu vergrößern. Der weiteren Flexibilisierung und Entsicherung von Arbeit ist aus sozialdemokratischer Perspektive Einhalt zu gebieten und stattdessen Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Auf dass der Achtstundentag nicht nur gesetzliche Norm bleibt, sondern endlich (wieder) Realität für Beschäftigte wird!
- die bestehende gesetzliche Regelung im Arbeitszeitgesetz weder aufzuweichen noch abzuschaffen und den gesetzlich normierten Achtstundentag im Arbeitszeitgesetz weder aufzuweichen noch abzuschaffen. Darüber hinaus werden Vorstößen, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen, oder auch nur eine derartige gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, eine klare Absage
erteilt; bereits vorgesehene Öffnungsmöglichkeiten des gesetzlichen Achtstundentages nach oben durch Tarifverträge, oder durch Betriebs- und Dienstvereinbarungen aufgrund von Tarifverträgen zurückzunehmen;- die Incentivierung für das Leisten von Überstunden durch steuerliche Vorteile und damit das Setzen neuer Anreize für Selbstausbeutung und Entgrenzung abzulehnen;
- geeignete Maßnahmen dafür einzuleiten, den gesetzlichen Arbeitstag von maximal Acht Stunden wieder Realität werden zu lassen.