13 L18/2022/I Rente - aber sicher, als Umlagesystem stärken und ausbauen!

Status:
Annahme

Die Ampel- Koalition plant die Umsetzung eines weiteren Bausteins eines kapitalgedeckten Rentensystems.

Daher fordern wir: 

1. Die Aktienrente soll als ergänzendes Instrument zur gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Eine Teilersetzung des Umlagebeitrags durch die Aktienrente hätte zur Folge, dass die Einzahlungsbeträge der gesetzlichen Rente sinken. Damit würden der Wert und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente geschwächt. Es darf zur Finanzierung keine Mehrabgaben für Arbeitnehmer:innen geben. 

2. Die Aktienrente soll als staatliches Lenkungsinstrument zur Investition in fortschrittliche und gesellschaftlich wünschenswerte Projekte ausgestaltet werden. Hierzu gehören beispielsweise der Ausbau erneuerbarer Energien oder soziale Zielstellungen. Es bedarf klarer ethischer, sozialer und ökologischer Regeln, nach denen für die Aktienrente bestimmte Gelder an globalen Finanzmärkten angelegt werden dürfen. Dazu zählt, dass nur in Unternehmen investiert werden darf, die an allen Stellen entlang ihrer Lieferkette klare Prüfmechanismen zur Einhaltung der Menschenrechte haben und die keine Mehrbelastung der Umwelt erfordern. Investitionen in Start-Ups und Innovationsunternehmen, die neue Lösungen für Herausforderungen des Klimaschutzes oder im sozialen Bereich entwickeln, sind zu priorisieren. 

3. Zusätzlich zur Aktienrente sollen Betriebsrenten verpflichtend und flächendeckend zur Absicherung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers, sollte der neue Rententräger verpflichtet werden bereits erwirtschaftete Versorgungspunkte zu übernehmen. Kleinere und mittelständische Betriebe müssen bei der Umsetzung unterstützt werden.

4. Wir fordern die Einführung der Erwerbstätigenrente. Auch Selbstständige, Beamte sowie Politikerinnen und Politiker sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Gleiches gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung. 

5. Befristungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen endlich der Vergangenheit angehören. Unter diesen Bedingungen können keine stabilen Renten erwirtschaftet werden. Es bedarf eines neuen gesetzlichen Rahmens, um Scheinselbstständige und Arbeiter:innen in der sog. “Gig Economy” zu schützen. 

6. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Es sind alle Mittel auszuschöpfen, um mehr soziale Gerechtigkeit und Umverteilung zu organisieren. Hierzu gehören Instrumente wie die Erbschafts- und Vermögenssteuer.

Begründung:

Neben der Riesterrente ist nun vorgesehen, dass der Staat in Wertpapiere investiert.  Zu diesem Zwecke sollen zunächst zehn Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln am Kapitalmarkt eingesetzt werden. Um die Rente trotz des demografischen Wandels zukunftsfest zu machen, müssen die Maßnahmen der Rentenpolitik nachhaltig und sinnvoll ausgestaltet sein.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Ampel-Koalition plant die Umsetzung eines kapitalgedeckten Fonds als
weiteren Baustein für die Rente.
Daher fordern wir:

1. Für eine stabile, sichere Rente ist in erster Linie die gesetzliche Rente zu
stärken. Hierfür braucht es Bereitschaft und Bemühungen, die
Sozialpartnermodelle für tarifungebundene Unternehmen und Personen, zu
öffnen und so das staatliche Rentensystem für weitere rund 4 Millionen
Beschäftigte attraktiv zu machen. Eine Stärkung des Generationenkapitals hätte
zur Folge, dass sich das Rentenniveau dauerhaft auf 48% stabilisiert, bzw.
perspektivisch bis zu 53% steigen kann. Ein Finanzierungsanteil durch Erträge
aus einem kapitalgedeckten Fonds bei der gesetzlichen Rentenversicherung
darf den Wert und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente nicht gefährden.
Durch die Einführung der kapitalgedeckten Teilfinanzierung darf es nicht dazu
kommen, dass etwaige Verluste durch Erhöhung der Beitragszahlungen der
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kompensiert werden.

2. Das Fonds-Kapitalvermögen der gesetzlichen Rente soll als staatliches
Lenkungsinstrument zur Investition in nachhaltige, fortschrittliche und
gesellschaftlich erforderliche Projekte ausgestaltet werden. Hierzu gehören
beispielsweise der Ausbau erneuerbarer Energien, nachhaltige Mobilität
oder das Erreichen sozialer Zielstellungen. Es bedarf klarer ethischer, sozialer
und ökologischer Regeln, nach denen für die Rente zweckgebundene Gelder an
globalen Finanzmärkten angelegt werden dürfen. Dazu zählt, dass nur in
Unternehmen investiert werden darf, die an allen Stellen entlang ihrer
Lieferkette für gute Arbeit und faire Arbeitsbedingungen stehen.

3. Betriebsrenten mit finanzieller Beteiligung der Arbeitgeber sollen verpflichtend
und flächendeckend zur Absicherung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
eingeführt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers sollen Möglichkeiten
geschaffen werden, dass bereits erwirtschaftete Versorgungspunkte vom neuen
Rententräger übernommen werden. Kleinere und mittelständische Betriebe
sind bei der Umsetzung zu unterstützen.

4. Wir fordern die Einführung der Erwerbstätigenrente. Auch Selbstständige,
Beamtinnen und Beamte sowie Politikerinnen und Politiker und alle Beschäftigten, die bisher über eigene Versorgungswerke Vorsorge betreiben, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um stetere und bessere Versicherungsverläufe, zu erreichen. Gleiches gilt für die Kranken- und
Pflegeversicherung. Die Pflichten der Solidargemeinschaft sind von allen zu
tragen.

5. Sachgrundlose Befristungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen
der Vergangenheit angehören. Unter diesen Bedingungen können
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine stabilen Renten erwirtschaften. Es
bedarf eines neuen gesetzlichen Rahmens, um Scheinselbstständige und
Arbeiterinnen und Arbeitnehmer in der sog. “Gig Economy” zu schützen.
Kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeiten gehören auf den Prüfstand und sind
tendenziell abzuschaffen. Der Abschluss von Sozialversicherungsabkommen
mit weiteren Ländern muss vorangetrieben werden.

6. Die zum 1. Januar 2021 eingeführte Grundrente ist als gerechte Komponente
im Solidarsystem konzeptionell weiter zu entwickeln. Die Einkommensgrenzen,
die u. a. als Parameter bei der Grundrentenberechnung gelten, sind in
Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten zu erhöhen.

7. Alle Anstrengungen, die zu einer Verbesserung von Vereinbarkeit von
Familie, Privatleben und Beruf führen, sind mit der Zielsetzung zu intensivieren,
dass die Teilzeitquote sinkt und die Erwerbstätigkeit insgesamt steigt. Die 4-
Tage-Woche ist hierbei als Instrument konstruktiv mitzudenken.

8. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Es sind
alle Mittel auszuschöpfen, um mehr soziale Gerechtigkeit und Umverteilung zu
organisieren. Hierzu gehören Instrumente wie die Erbschafts- und
Vermögenssteuer. Die Kapitalertragssteuer ist deutlich anzuheben.

Text des Beschlusses:

Die Ampel-Koalition plant die Umsetzung eines kapitalgedeckten Fonds als weiteren Baustein für die Rente.

Daher fordern wir:

  1. Für eine stabile, sichere Rente ist in erster Linie die gesetzliche Rente zu stärken. Hierfür braucht es Bereitschaft und Bemühungen, die Sozialpartnermodelle für tarifungebundene Unternehmen und Personen, zu öffnen und so das staatliche Rentensystem für weitere rund 4 Millionen Beschäftigte attraktiv zu machen. Eine Stärkung des Generationenkapitals hätte zur Folge, dass sich das Rentenniveau dauerhaft auf 48% stabilisiert, bzw. perspektivisch bis zu 53% steigen kann. Ein Finanzierungsanteil durch Erträge aus einem kapitalgedeckten Fonds bei der gesetzlichen Rentenversicherung darf den Wert und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente nicht gefährden. Durch die Einführung der kapitalgedeckten Teilfinanzierung darf es nicht dazu kommen, dass etwaige Verluste durch Erhöhung der Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kompensiert werden.
  2. Das Fonds-Kapitalvermögen der gesetzlichen Rente soll als staatliches Lenkungsinstrument zur Investition in nachhaltige, fortschrittliche und gesellschaftlich erforderliche Projekte ausgestaltet werden. Hierzu gehören beispielsweise der Ausbau erneuerbarer Energien, nachhaltige Mobilität oder das Erreichen sozialer Zielstellungen. Es bedarf klarer ethischer, sozialer und ökologischer Regeln, nach denen für die Rente zweckgebundene Gelder an globalen Finanzmärkten angelegt werden dürfen. Dazu zählt, dass nur in Unternehmen investiert werden darf, die an allen Stellen entlang ihrer Lieferkette für gute Arbeit und faire Arbeitsbedingungen stehen.
  3. Betriebsrenten mit finanzieller Beteiligung der Arbeitgeber sollen verpflichtend und flächendeckend zur Absicherung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dass bereits erwirtschaftete Versorgungspunkte vom neuen Rententräger übernommen werden. Kleinere und mittelständische Betriebe sind bei der Umsetzung zu unterstützen.
  4. Wir fordern die Einführung der Erwerbstätigenrente. Auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker und alle Beschäftigten, die bislang über eigene Versorgungswerke Altersvorsorge betreiben, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um stetere und bessere Versicherungsverläufe, zu erreichen. Gleiches gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Pflichten der Solidargemeinschaft sind von allen zu tragen.
  5. Sachgrundlose Befristungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen der Vergangenheit angehören. Unter diesen Bedingungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine stabilen Renten erwirtschaften. Es bedarf eines neuen gesetzlichen Rahmens, um Scheinselbstständige und Arbeiterinnen und Arbeitnehmer in der sog. “Gig Economy” zu schützen. Kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeiten gehören auf den Prüfstand und sind tendenziell abzuschaffen. Der Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit weiteren Ländern muss vorangetrieben werden.
  6. Die zum 1. Januar 2021 eingeführte Grundrente ist als gerechte Komponente im Solidarsystem konzeptionell weiter zu entwickeln. Die Einkommensgrenzen, die u. a. als Parameter bei der Grundrentenberechnung gelten, sind in Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten zu erhöhen.
  7. Alle Anstrengungen, die zu einer Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf führen, sind mit der Zielsetzung zu intensivieren, dass die Teilzeitquote sinkt und die Erwerbstätigkeit insgesamt steigt.
  8. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Es sind alle Mittel auszuschöpfen, um mehr soziale Gerechtigkeit und Umverteilung zu organisieren. Hierzu gehören Instrumente wie die Erbschafts- und Vermögenssteuer. Die Kapitalertragssteuer ist deutlich anzuheben.
Beschluss-PDF: