6 Regulatorische Maßnahme zur Begrenzung des Dispokreditzinssatzes

Status:
Annahme

Der

dass die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sich für eine Implementierung einer gesetzlichen Obergrenze für Dispokreditzinsen, die maximal 3% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegt.

Begründung:

In der gegenwärtigen Finanzmarktlandschaft nutzen zahlreiche Konsumenten den Dispokredit als liquiditätssicherndes Instrument. Indessen resultieren aus diesem Finanzprodukt oftmals überproportional hohe Zinssätze, die nicht selten die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmenden kompromittieren. Diese exorbitanten Zinsen können insbesondere in ökonomisch volatilen Perioden eine exzessive finanzielle Belastung darstellen und das systemische Risiko im Finanzsektor erhöhen. Eine regulatorische Deckelung der Dispozinsen würde nicht nur zur finanziellen Resilienz der Haushalte beitragen, sondern auch die Prinzipien der Markteffizienz und Fairness stärken. Im Sinne der finanzpolitischen Zielsetzungen der SPD ist es essenziell, ein nachhaltiges und stabiles Finanzsystem zu fördern, in welchem alle Marktteilnehmenden gleichberechtigt agieren können. Diese Maßnahme wäre ein strategischer Schritt zur Erreichung eines inklusiven und gerechten Finanzmarktes.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

dass die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sich für eine Implementierung einer gesetzlichen Obergrenze für Dispokreditzinsen einzusetzen, die maximal 3% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegt.

Text des Beschlusses:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

dass die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sich für eine Implementierung einer gesetzlichen Obergrenze für Dispokreditzinsen, die maximal 3% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegt.

Beschluss-PDF: