Die SPD setzt sich für eine grundlegende Reform der Verschonungsbedarfsprüfung im Erbschaftsteuerrecht ein. Ziel ist es, Missbrauchsmöglichkeiten zu schließen, Steuergerechtigkeit herzustellen und die Belastung gerechter zwischen großen Unternehmensvermögen und normalen Erb:innen zu verteilen.
Die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen
- Prüfung des Gesamtvermögens: Bei der Bedarfsprüfung ist nicht nur das Vermögen der erwerbenden Person, sondern das gesamte Familienvermögen (Ehepartner, Kinder, enge Verwandte) einzubeziehen.
- Strenge Offenlegungspflichten: Einführung umfassender Transparenz über in- und ausländisches Vermögen; bei unvollständigen oder falschen Angaben greifen Sanktionen.
- Klare Härtefalldefinition: Steuererlass nur bei nachweisbarer Gefahr der Insolvenz oder Zerschlagung des Unternehmens.
- Mindestbesteuerung: Einführung einer verpflichtenden Mindeststeuer, um vollständige Steuerfreiheit auszuschließen.
- Unterscheidung nach Unternehmensgröße: Die Bedarfsprüfung soll ausschließlich für kleine und mittlere Betriebe gelten; Großkonzerne und Holdingstrukturen sind auszuschließen.
- Nachversteuerung bei Veräußerung: Bei Verkauf oder Zerschlagung des Betriebs innerhalb von zehn Jahren nach Erbschaft oder Schenkung ist die erlassene Steuer nachzuzahlen.
- Regelmäßige Evaluation: Überprüfung der Regelung alle fünf Jahre durch Bundestag und Finanzausschuss.
Die Verschonungsbedarfsprüfung wurde als Härtefallregelung eingeführt, um Familienunternehmen im Erbfall vor dem Zwangsverkauf zu schützen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Regelung in erheblichem Umfang missbraucht wird:
- Wohlhabende Erb:innen können sich „arm rechnen“, indem sie ihr Privatvermögen verschieben oder Unternehmenswerte künstlich aufblähen.
- Große Unternehmensgruppen nutzen Holding-Konstruktionen, um Vermögenswerte als Betriebsvermögen zu deklarieren.
- Der Staat verzichtet dadurch auf erhebliche Steuereinnahmen, während kleine Erb:innen ohne Betriebsvermögen keine vergleichbaren Erleichterungen erhalten.
Das führt zu einer ungleichen und ungerechten Steuerpraxis, die Vermögenskonzentration verstärkt und das Vertrauen in die Steuergerechtigkeit schwächt. Ausgerechnet die größten Unternehmensvermögen profitieren, während Normalbürger:innen die volle Steuerlast tragen.
Die SPD steht für Steuergerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt. Mit den vorgeschlagenen Reformen wird die Verschonungsbedarfsprüfung wieder auf ihren ursprünglichen Zweck zurückgeführt: den Schutz echter Familienbetriebe in Härtefällen. Missbrauch durch aggressive Steuervermeidung wird verhindert, die Gleichbehandlung aller Erb:innen gestärkt und die Finanzierung des Gemeinwesens gesichert.
Die SPD setzt sich für eine grundlegende Reform der Verschonungsbedarfsprüfung im Erbschaftsteuerrecht ein. Ziel ist es, Missbrauchsmöglichkeiten zu schließen, Steuergerechtigkeit herzustellen und die Belastung gerechter zwischen großen Unternehmensvermögen und normalen Erb:innen zu verteilen.
Die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen
- Prüfung des Gesamtvermögens: Bei der Bedarfsprüfung ist nicht nur das Vermögen der erbenden Person, sondern das gesamte Familienvermögen (Ehepartner, Kinder, enge Verwandte) einzubeziehen.
- Strenge Offenlegungspflichten: Einführung umfassender Transparenz über in- und ausländisches Vermögen; bei unvollständigen oder falschen Angaben greifen Sanktionen.
- Klare Härtefalldefinition: Steuererlass nur bei nachweisbarer Gefahr der Insolvenz oder Zerschlagung des Unternehmens.
- Mindestbesteuerung: Einführung einer verpflichtenden Mindeststeuer, um vollständige Steuerfreiheit auszuschließen.
- Unterscheidung nach Unternehmensgröße: Die Bedarfsprüfung soll ausschließlich für kleine und mittlere Betriebe gelten; Großkonzerne und Holdingstrukturen sind auszuschließen.
- Nachversteuerung bei Veräußerung: Bei Verkauf oder Zerschlagung des Betriebs innerhalb von zehn Jahren nach Erbschaft oder Schenkung ist die erlassene Steuer nachzuzahlen.
- Regelmäßige Evaluation: Überprüfung der Regelung alle fünf Jahre durch Bundestag und Finanzausschuss.
Die SPD setzt sich für eine grundlegende Reform der Verschonungsbedarfsprüfung im Erbschaftsteuerrecht ein. Ziel ist es, Missbrauchsmöglichkeiten zu schließen, Steuergerechtigkeit herzustellen und die Belastung gerechter zwischen großen Unternehmensvermögen und normalen Erb:innen zu verteilen.
Die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen
- Prüfung des Gesamtvermögens: Bei der Bedarfsprüfung ist nicht nur das Vermögen der erbenden Person, sondern das gesamte Familienvermögen (Ehepartner, Kinder, enge Verwandte) einzubeziehen.
- Strenge Offenlegungspflichten: Einführung umfassender Transparenz über in- und ausländisches Vermögen; bei unvollständigen oder falschen Angaben greifen Sanktionen.
- Klare Härtefalldefinition: Steuererlass nur bei nachweisbarer Gefahr der Insolvenz oder Zerschlagung des Unternehmens.
- Mindestbesteuerung: Einführung einer verpflichtenden Mindeststeuer, um vollständige Steuerfreiheit auszuschließen.
- Unterscheidung nach Unternehmensgröße: Die Bedarfsprüfung soll ausschließlich für kleine und mittlere Betriebe gelten; Großkonzerne und Holdingstrukturen sind auszuschließen.
- Nachversteuerung bei Veräußerung: Bei Verkauf oder Zerschlagung des Betriebs innerhalb von zehn Jahren nach Erbschaft oder Schenkung ist die erlassene Steuer nachzuzahlen.
- Regelmäßige Evaluation: Überprüfung der Regelung alle fünf Jahre durch Bundestag und Finanzausschuss.
