L23 Radwegführungen verbessern, Kollisionen und Konflikte auf Kreuzungen vermeiden

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats setzen sich dafür ein, die Leitlinien der Verkehrslenkung Berlin hinsichtlich der Radwegmarkierungen auf Kreuzungen derart zu ändern, dass der Radverkehr nicht scheinbar obligatorisch auf den Radstreifen auf dem Gehweg geleitet wird.

Begründung:

Zum großen Teil sind die Radstreifen auf den Gehwegen Berlins in einem schlechten Zustand, sodass sie nicht durch ein blaues Radweg-Verkehrsschild gekennzeichnet sind. „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.“ (StVO § 2 Abs. 4 S. 2 StVO.).
Eine Mehrheit der Radfahrerinnen und Radfahrer entscheidet sich aufgrund der holprigen Gewege für die bessere und oftmals sicherere Fahrbahn. Viele Autofahrer sind von der augenscheinlich falschen Nutzung der Fahrbahn irritiert. Dichtes Überholen, Hupen, Beschimpfungen und mehr sind vermeidbare Alltagsszenen, die eine angespannte Atmosphäre zwischen den Verkehrsträgern unnötig aufheizen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats setzen sich dafür ein, die Leitlinien der Verkehrslenkung Berlin hinsichtlich der Radwegmarkierungen auf Kreuzungen derart zu ändern, dass der Radverkehr nicht scheinbar obligatorisch auf den Radstreifen auf dem Gehweg geleitet wird.

Beschluss: Angenommen im Konsens
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats setzen sich dafür ein, die Leitlinien hinsichtlich der Radwegmarkierungen auf Kreuzungen derart zu ändern, dass der Radverkehr nicht scheinbar obligatorisch auf den Radstreifen auf dem Gehweg geleitet wird.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: