L12 Politische Teilhabe und Mitwirkung von Eltern und Personen mit Care-Arbeit in der Berliner Kommunalpolitik ermöglichen

Status:
Zurückgezogen

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus auf sich dafür einzusetzen, dass

 

gesetzlich oder mittels Verwaltungsvorschrift rechtssicher geregelt wird, dass

 

die in der Bezirksverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen die Möglichkeit erhalten, eigene Fraktionsgelder für die Übernahme von Kinderbetreuungskosten für Sitzungen der BVV und der Ausschüsse für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte zu verwenden.

Begründung:

Die politische Arbeit in den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen ist für gewählte Bürgerverordnete sowie Bürgerdeputierte ein Ehrenamt. Die Sitzungen der BVV und der Ausschüsse finden ausschließlich werktags in den Abendstunden statt. Personen mit Care-Verpflichtungen gegenüber Kindern und/oder anderen pflegebedürftigen Personen sind daher grundlegend benachteiligt. Rund 18% aller Berliner Haushalte sind Familien, rund 31% der Familien sind Alleinerziehende. Für eine funktionierende Demokratie ist es nicht gesund, dass diese Bevölkerungsteile bislang aufgrund Ihrer Mehrbelastung durch Arbeit, Kinderbetreuung und dem Leben von politischer Mitwirkung in der BVV und Ihren Ausschüssen faktisch ausgeschlossen sind. Ein Blick in die Soziographie der aktuellen Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten zeigt, dass insbesondere Menschen der sogenannten Lebensmitte mit Kindern nicht in den Bezirksparlamenten vertreten sind. Die Möglichkeit der Kostenübernahme für Betreuungskosten durch die Fraktionen kann hier Abhilfe schaffen und weitere Menschen für das politische Ehrenamt und den Einsatz für die Demokratie motivieren. Der politische Wille ist vielerorts vorhanden, diese Möglichkeit zu bieten. Für die Umsetzung bedarf es aber einer rechtssicheren Grundlage für die beabsichtigte Kostenübernahme von Betreuungskosten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus auf sich dafür einzusetzen, dass

gesetzlich oder mittels Verwaltungsvorschrift rechtssicher geregelt wird, dass

die in der Bezirksverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen die Möglichkeit erhalten, eigene Fraktionsgelder für die Übernahme von Kinderbetreuungskosten für Sitzungen der BVV und der Ausschüsse für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte zu verwenden.

Überweisungs-PDF: