L4 Modernisierung der Struktur des geschäftsführenden Vorstandes auf Unterbezirks-/ Kreisebene zur Schaffung digitaler Kompetenz

Status:
Nicht abgestimmt
  • Schaffung einer „Vertreter*in für digitale Kommunikation“ in den geschäftsführenden Unterbezirks-/ Kreisvorständen durch erforderliche Anpassung des Statutes.
  • Die Verantwortung für die digitale Kommunikation nach innen und außen ist in den geschäftsführenden Unterbezirks-/ Kreisvorständen anzusiedeln. Die gewählte Kreisvertreter*in für digitale Kommunikation soll stimmberechtigtes, gleichwertiges Mitglied im geschäftsführenden Unterbezirks-/ Kreisvorstand sein.
  • Für die neue Position sind die Unterbezirks-/ Kreisvorstände nicht zu vergrößern, sondern eine Stellvertreter*innenposition ist zu ersetzen.
Begründung:

Die Unterbezirke sollen eine Arbeitsstruktur erhalten, die sie befähigt, die digitale Kompetenz sicherzustellen und voranzutreiben. Ohne digitale Kompetenz ist die SPD mittelfristig weder in ihren Strukturen noch in ihren politischen Programmen zukunftsfähig und bereits aktuell defizitär aufgestellt.

Die Strukturen entsprechen nicht mehr den aktuellen Herausforderungen parteipolitischer Arbeit. Die Belange der Digitalisierung in der politischen Arbeit können nicht als Querschnittsaufgabe eines Vorstandes nebenbei geregelt werden. U.a. haben die Analysen zur Europawahl 2024 gezeigt, dass Inhalte der SPD in den Kommunikationswelten und damit Lebenswelten der U25 Wähler*innen nicht stattfinden und ihre Botschaft unsichtbar ist.

Die erfolgreiche Digitalisierung der Partei auf allen Ebenen wird nur dann unterstützt, wenn Digitalkompetenz strukturell verankert und macht- und personalpolitisch honoriert wird.

Die SPD benötigt dringend über alle Ebenen ineinandergreifende Strukturen, welche die Professionalisierung im Bereich Digitalisierung an der ehrenamtlichen Basis aus der Zufälligkeit holen und strukturell unterstützen. Dabei kommt den Unterbezirksvorständen die Führungsaufgabe zu:

Benötigt wird eine verantwortliche Person:

  • welche den Mitgliedern generationenübergreifend als Ansprechpartner*in für Fragen der Social Media Arbeit, der Nutzung digitaler Tools für die interne Parteiarbeit und Fragen des Datenschutzes zur Verfügung steht.
  • welche die Social Media und Webpräsenz eines Unterbezirkes monitort – und dabei von anderen Führungsaufgaben entlastet ist.
  • welche durch Angebote der innerparteilichen Bildungsarbeit die digitale Kompetenz der Ortsvereinsebene vorantreibt.

Die neue Funktion eines/einer Kreisvertreter*in für digitale Kommunikation fordert die Unterbezirke, in ihrer politischen Rekrutierungs- und Aufbauarbeit aktiv um Mitglieder mit Digitalkompetenz zu werben. Darin liegt jedoch auch eine Chance für die SPD, die berufsbiographische Vielfalt unter Parteifunktionär*innen zu erhöhen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Kreisvorstand
Fassung der Antragskommission:
  • Schaffung einer „Vertreter*in für digitale Kommunikation“ in den geschäftsführenden Unterbezirks-/ Kreisvorständen durch erforderliche Anpassung des Statutes.
  • Die Verantwortung für die digitale Kommunikation nach innen und außen ist in den geschäftsführenden Unterbezirks-/ Kreisvorständen anzusiedeln. Die gewählte Kreisvertreter*in für digitale Kommunikation soll stimmberechtigtes, gleichwertiges Mitglied im geschäftsführenden Unterbezirks-/ Kreisvorstand sein.
  • Für die neue Position sind die Unterbezirks-/ Kreisvorstände nicht zu vergrößern, sondern eine Stellvertreter*innenposition ist zu ersetzen.
Überweisungs-PDF: