L12 Maßnahmen zur Vermeidung von Zwangsräumungen und zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen in Berlin

Status:
Annahme

Die steigenden Mieten und der zunehmende Wohnungsmangel in Berlin haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Zwangsräumungen geführt. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen sowie Personen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen befinden. Das Recht auf Wohnen, das durch internationale Abkommen wie den ICESCR und die SDGs der Vereinten Nationen bekräftigt wird, muss in Berlin konsequent geschützt werden. Die Vorgaben seitens der UN, dass Politik so ausgerichtet werden muss, dass es nicht zu Zwangsräumungen kommt, werden in Berlin aktuell nicht berücksichtigt. Daher fordern wir die SPD-Abgeordneten des Abgeordnetenhauses und den Senat auf, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:

  1. Zwangsräumungen, bei denen vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende, Kinder, Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen involviert sind, werden ausgesetzt, bis eine adäquate Unterbringung sichergestellt ist. Es werden gezielt Ressourcen bereitgestellt, um diesen Personengruppen rechtzeitig Schutz zu bieten. Die Mitnahme von Haustieren muss möglich sein.
  2. Vor der Einleitung einer Zwangsräumung wird ein verbindliches Mediationsverfahren durchgeführt. Die Mediation muss durch die zuständigen Gerichte vorgeschrieben und von unabhängigen, qualifizierten Mediator*innen begleitet werden.
  3. Eine Winterschonfrist wird nach dem französischem Model eingeführt, wodurch Zwangsräumungen zwischen November bis März generell verhindert werden. Es wird sichergestellt, dass niemand während der kalten Jahreszeit aufgrund einer Zwangsräumung obdachlos wird. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen, Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
  4. Nach einer Zwangsräumung werden Mieterhöhungen für die nachfolgenden Mieter*innen verboten, um zu verhindern, dass Vermieter*innen durch Zwangsräumungen von steigenden Mieten profitieren.
  5. Der allgemeine Kündigungsschutzes für Mieter*innen in Berlin wird ausgeweitet. Bestehende Gesetze werden verschärft und deren Einhaltung strenger kontrolliert.
  6. In allen Berliner Bezirken wird ein zentrales, digitales Fachverfahren eingeführt, um Räumungsklagen und drohende Zwangsräumungen systematisch zu erfassen und die Sozialbehörden in Echtzeit zu informieren.
  7. Ein Frühwarnsystem wird erarbeitet, um Mieter*innen bereits bei den ersten Anzeichen von Mietrückständen zu unterstützen. Vermieter*innen werden verpflichtet, ihre Mieter*innen über mögliche Hilfsstrukturen wie z.B. der sozialen Wohnhilfe zu informieren und durch das Anbieten der Informationsübertragung bei Unterzeichnung einer Datenschutzentbindung zu unterstützen.
Begründung:

Die Vermeidung von Zwangsräumungen in Berlin ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch der Verantwortung einer solidarischen Stadtgesellschaft. Der Verlust des Wohnraums trifft die Schwächsten unserer Gesellschaft besonders hart: Alleinerziehende, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, einkommensschwache Familien und Menschen mit Erkrankungen. Diese Gruppen stehen nicht nur vor der Bedrohung der Obdachlosigkeit, sondern verlieren auch die Basis für ein stabiles und menschenwürdiges Leben. Zwangsräumungen verschärfen die soziale Ungleichheit in unserer Stadt und eine wachsende Zahl von Menschen wird noch weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Die Einführung eines zentralen digitalen Fachverfahrens bietet die Chance, diesen Entwicklungen entgegenzutreten. Es erlaubt den Sozialbehörden, in Echtzeit auf drohende Räumungen zu reagieren und präventive Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen. Durch die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Behörden, Sozialdiensten und Vermieter*innen können individuelle Lösungsansätze schneller gefunden und Härtefälle verhindert werden. Mediation als verbindliches Element vor einer Zwangsräumung ist nicht nur eine Möglichkeit, Konflikte zu entschärfen, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts. In Zeiten steigender Mieten ist es essentiell, dass sowohl Mieter*innen als auch Vermieter*innen in einem strukturierten Verfahren nach tragfähigen Lösungen suchen, bevor es zu extremen Maßnahmen wie Räumungen kommt. Besonders vulnerable Gruppen benötigen jedoch weitreichende Unterstützung. Dabei ist es unerlässlich, dass Berlin Zwangsräumungen aussetzt, solange keine adäquate alternative Unterbringung sichergestellt ist. Die Bereitstellung eines zentralen Wohnungspools ist hier ein entscheidender Schritt, um schnelle und unbürokratische Hilfe zu gewährleisten. Gleichzeitig muss die Möglichkeit bestehen, Haustiere mitzunehmen, da diese für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres emotionalen und psychischen Wohlbefindens sind. Darüber hinaus ist es aus humanitären Gründen unverzichtbar, Zwangsräumungen in den Wintermonaten generell auszusetzen. Kein Mensch darf in der kalten Jahreszeit obdachlos werden. Das Verbot von Mieterhöhungen nach Zwangsräumungen schützt nicht nur die Mieter*innen, sondern sendet auch ein klares Signal an die Vermieter*innen, dass spekulative Profite auf Kosten der Schwächsten in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Die vorgeschlagenen Maßnahmen schaffen nicht nur Sicherheit und Stabilität für viele Berliner*innen, sondern wirken auch langfristig kostensparend, da sie die sozialen Folgekosten von Obdachlosigkeit und Armut reduzieren. Ein solidarisches Berlin kann sich keine Zwangsräumungen leisten!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Angenommen im Konsens
Text des Beschlusses:

Die steigenden Mieten und der zunehmende Wohnungsmangel in Berlin haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Zwangsräumungen geführt. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen sowie Personen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen befinden. Das Recht auf Wohnen, das durch internationale Abkommen wie den ICESCR und die SDGs der Vereinten Nationen bekräftigt wird, muss in Berlin konsequent geschützt werden. Die Vorgaben seitens der UN, dass Politik so ausgerichtet werden muss, dass es nicht zu Zwangsräumungen kommt, werden in Berlin aktuell nicht berücksichtigt. Daher fordern wir die SPD-Abgeordneten des Abgeordnetenhauses und den Senat auf, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:

  1. Zwangsräumungen, bei denen vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende, Kinder, Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen involviert sind, werden ausgesetzt, bis eine adäquate Unterbringung sichergestellt ist. Es werden gezielt Ressourcen bereitgestellt, um diesen Personengruppen rechtzeitig Schutz zu bieten. Die Mitnahme von Haustieren muss möglich sein.
  2. Vor der Einleitung einer Zwangsräumung wird ein verbindliches Mediationsverfahren durchgeführt. Die Mediation muss durch die zuständigen Gerichte vorgeschrieben und von unabhängigen, qualifizierten Mediator*innen begleitet werden.
  3. Eine Winterschonfrist wird nach dem französischem Model eingeführt, wodurch Zwangsräumungen zwischen November bis März generell verhindert werden. Es wird sichergestellt, dass niemand während der kalten Jahreszeit aufgrund einer Zwangsräumung obdachlos wird. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen, Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
  4. Nach einer Zwangsräumung werden Mieterhöhungen für die nachfolgenden Mieter*innen verboten, um zu verhindern, dass Vermieter*innen durch Zwangsräumungen von steigenden Mieten profitieren.
  5. Der allgemeine Kündigungsschutzes für Mieter*innen in Berlin wird ausgeweitet. Bestehende Gesetze werden verschärft und deren Einhaltung strenger kontrolliert.
  6. In allen Berliner Bezirken wird ein zentrales, digitales Fachverfahren eingeführt, um Räumungsklagen und drohende Zwangsräumungen systematisch zu erfassen und die Sozialbehörden in Echtzeit zu informieren.
  7. Ein Frühwarnsystem wird erarbeitet, um Mieter*innen bereits bei den ersten Anzeichen von Mietrückständen zu unterstützen. Vermieter*innen werden verpflichtet, ihre Mieter*innen über mögliche Hilfsstrukturen wie z.B. der sozialen Wohnhilfe zu informieren und durch das Anbieten der Informationsübertragung bei Unterzeichnung einer Datenschutzentbindung zu unterstützen
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: