Die Vertreter:innen der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für eine zeitnahe Verabschiedung des angekündigten Landespräventionsgesetzes einzusetzen.
Das Landespräventionsgesetz soll insbesondere folgende Punkte beinhalten:
- Die gemeinsame Präventionsarbeit gegen häusliche Gewalt, Gewalt auf Straßen, Plätzen, in Parks, öffentlichen Nahverkehr sowie gegen Gewalt im Internet ist sicherzustellen.
- Die Angebote zur Suchtprävention, insbesondere Beratungs- und Selbsthilfeangebote, Substitution und aufsuchende Sozialarbeit, sind auszubauen und zu stärken.
- Öffentliche Räume sollen entlastet werden, indem Drogenkonsumräume und Spritzenprogramme ausgebaut sowie sichere Spritzenabwurfstellen und geschützte Orte für die Trinkerszene geschaffen werden.
- Bezirkspräventionsräte und das Landeskonzept „Berlin gegen Gewalt“ sind mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln auszustatten. Kiezorientierte Maßnahmen zur gewaltfreien Konfliktlösung und Stärkung des Sicherheitsempfindens vor Ort sind zu fördern.
- Bei Neu- und Umgestaltung öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Bahnhofseingängen sind dunkle Ecken und Angsträume zu vermeiden oder zu beseitigen; städtebauliche Kriminalprävention und feministische Stadtplanung sind von Anfang an zu berücksichtigen.
- Die Bekämpfung der Jugendkriminalität bleibt Schwerpunkt; Präventionsprogramme sind fortzusetzen und auszubauen, zusätzliche Freizeit- und Fortbildungsangebote für Jugendliche zu schaffen.
- Der Schutz und die Teilhabe der Menschen in ihrer Vielfalt sind besonders zu fördern. Die Unterstützung von Betroffenen und Opfern gruppenbezogener Hassgewalt und extremistischer Gewalt, insbesondere im digitalen Raum, ist zu verstärken.
- Präventionsangebote müssen für alle verständlich und zugänglich sein, etwa durch Dolmetscher:innen und Materialien in einfacher Sprache.
Prävention ist sozialdemokratische Gesellschaftspolitik und trägt maßgeblich zur Sicherheit und Lebensqualität in Berlin bei. Die Vielschichtigkeit von Gewalt-, Sucht- und Diskriminierungslagen erfordert einen systemischen, ressortübergreifenden Ansatz, der unterschiedlichste Lebensrealitäten einbezieht. Ein Landespräventionsgesetz ermöglicht es, vorhandene Strukturen zu stärken und neue Angebote gezielt zu chaffen, mit besonderem Fokus auf gefährdete Zielgruppen und auf die Sicherheit öffentlicher Räume.
Präventionsarbeit ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, die sowohl die Hilfesysteme als auch die urbane Infrastruktur adressiert. Um Berlins Vielfalt und die Teilhabe aller Bürger:innen zu sichern, müssen Angebote barrierearm und auch für marginalisierte Gruppen verständlich und erreichbar sein. Eine wirksame Präventionspolitik ist Ausdruck sozialer Verantwortung und unterstützt den gesellschaftlichen Frieden in unserer wachsenden, diversen Stadt.
Die Vertreter:innen der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für eine zeitnahe Verabschiedung des angekündigten Landespräventionsgesetzes einzusetzen.
Das Landespräventionsgesetz soll insbesondere folgende Punkte beinhalten:
- Die gemeinsame Präventionsarbeit gegen häusliche Gewalt, Gewalt auf Straßen, Plätzen, in Parks, öffentlichen Nahverkehr sowie gegen Gewalt im Internet ist sicherzustellen.
- Die Angebote zur Suchtprävention, insbesondere Beratungs- und Selbsthilfeangebote, Substitution und aufsuchende Sozialarbeit, sind auszubauen und zu stärken.
- Öffentliche Räume sollen entlastet werden, indem Drogenkonsumräume und Spritzenprogramme ausgebaut sowie sichere Spritzenabwurfstellen und geschützte Orte für die Trinkerszene geschaffen werden.
- Bezirkspräventionsräte und das Landeskonzept „Berlin gegen Gewalt“ sind mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln auszustatten. Kiezorientierte Maßnahmen zur gewaltfreien Konfliktlösung und Stärkung des Sicherheitsempfindens vor Ort sind zu fördern.
- Bei Neu- und Umgestaltung öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Bahnhofseingängen sind dunkle Ecken und Angsträume zu vermeiden oder zu beseitigen; städtebauliche Kriminalprävention und feministische Stadtplanung sind von Anfang an zu berücksichtigen.
- Die Bekämpfung der Jugendkriminalität bleibt Schwerpunkt; Präventionsprogramme sind fortzusetzen und auszubauen, zusätzliche Freizeit- und Fortbildungsangebote für Jugendliche zu schaffen.
- Der Schutz und die Teilhabe der Menschen in ihrer Vielfalt sind besonders zu fördern. Die Unterstützung von Betroffenen und Opfern gruppenbezogener Hassgewalt und extremistischer Gewalt, insbesondere im digitalen Raum, ist zu verstärken.
- Präventionsangebote müssen für alle verständlich und zugänglich sein, etwa durch Dolmetscher:innen und Materialien in einfacher Sprache.
Die Vertreter:innen der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für eine zeitnahe Verabschiedung des angekündigten Landespräventionsgesetzes einzusetzen.
Das Landespräventionsgesetz soll insbesondere folgende Punkte beinhalten:
- Die gemeinsame Präventionsarbeit gegen häusliche Gewalt, Gewalt auf Straßen, Plätzen, in Parks, öffentlichen Nahverkehr sowie gegen Gewalt im Internet ist sicherzustellen.
- Die Angebote zur Suchtprävention, insbesondere Beratungs- und Selbsthilfeangebote, Substitution und aufsuchende Sozialarbeit, sind auszubauen und zu stärken.
- Öffentliche Räume sollen entlastet werden, indem Drogenkonsumräume und Spritzenprogramme ausgebaut sowie sichere Spritzenabwurfstellen und geschützte Orte für die Trinkerszene geschaffen werden.
- Bezirkspräventionsräte und das Landeskonzept „Berlin gegen Gewalt“ sind mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln auszustatten. Kiezorientierte Maßnahmen zur gewaltfreien Konfliktlösung und Stärkung des Sicherheitsempfindens vor Ort sind zu fördern.
- Bei Neu- und Umgestaltung öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Bahnhofseingängen sind dunkle Ecken und Angsträume zu vermeiden oder zu beseitigen; städtebauliche Kriminalprävention und feministische Stadtplanung sind von Anfang an zu berücksichtigen.
- Die Bekämpfung der Jugendkriminalität bleibt Schwerpunkt; Präventionsprogramme sind fortzusetzen und auszubauen, zusätzliche Freizeit- und Fortbildungsangebote für Jugendliche zu schaffen.
- Der Schutz und die Teilhabe der Menschen in ihrer Vielfalt sind besonders zu fördern. Die Unterstützung von Betroffenen und Opfern gruppenbezogener Hassgewalt und extremistischer Gewalt, insbesondere im digitalen Raum, ist zu verstärken.
- Präventionsangebote müssen für alle verständlich und zugänglich sein, etwa durch Dolmetscher:innen und Materialien in einfacher Sprache.
