L22 Kirchenaustritte erleichtern und Gebühren abschaffen

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des

Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Kirchenaustritt für die Austretenden nicht mehr mit Gebühren an das Land Berlin verbunden ist (derzeit 30 Euro).

Gegebenenfalls entstehende Verwaltungskosten müssen aus den Kirchensteuern gedeckt und von den Kirchen beglichen werden. Hierfür soll das Berliner Kirchenaustrittsgesetz vom

30.1.1974, zuletzt geändert am 17.12.2014, entsprechend angepasst werden.

 

Außerdem soll das im Koalitionsvertrag angekündigte Austrittsverfahren per Internet statt

beim Amtsgericht bzw. Notar baldmöglichst umgesetzt werden, zumal dann die

Verwaltungskosten entsprechend verringert würden.

Begründung:

Ein Austrittswunsch darf nicht aufgrund fehlender finanzieller Mittel und / oder durch

überlastete Amtsgerichte verhindert werden. Auch das persönliche Erscheinen der Austrittswilligen beim Amtsgericht sollte durch eine zunehmend digitalisierte Verwaltung überflüssig werden.

Der Austritt aus der Kirche sollte künftig so einfach wie möglich vollzogen werden können und nicht durch staatliche Verwaltungskosten oder bürokratische Hindernisse erschwert werden, zumal die „Kirchenmündigkeit“, ab der man einen Kirchenaustritt beantragen kann, schon im Alter von 14 Jahren beginnt, in dem man üblicherweise kein Einkommen hat.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des

Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Kirchenaustritt für die Austretenden nicht mehr mit Gebühren an das Land Berlin verbunden ist (derzeit 30 Euro).

Gegebenenfalls entstehende Verwaltungskosten müssen aus den Kirchensteuern gedeckt und von den Kirchen beglichen werden. Hierfür soll das Berliner Kirchenaustrittsgesetz vom

30.1.1974, zuletzt geändert am 17.12.2014, entsprechend angepasst werden.

 

Außerdem soll das im Koalitionsvertrag angekündigte Austrittsverfahren per Internet statt

beim Amtsgericht bzw. Notar baldmöglichst umgesetzt werden, zumal dann die

Verwaltungskosten entsprechend verringert würden.

Beschluss-PDF: