B3 Keine Einsparungen auf Kosten der Zukunft – Verantwortung übernehmen, Kinder und Familien stärken!

Status:
Nicht abgestimmt

Die Mitglieder des Senats und der AGH-Fraktion der SPD Berlin werden aufgefordert, sicherzustellen, dass im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 die gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendförderungs- und -beteiligungsgesetzes sowie des Familienfördergesetzes als verbindliche Rechtsverpflichtung in Berlin konsequent umgesetzt werden.

 

Hierfür sind folgende Maßnahmen essenziell und zwingend zu ergreifen:

 

  1. Konsequente Umsetzung der beiden Fördergesetze.
  2. Zweckgebundene Mittelzuweisung an die Bezirke, um bestehende Angebote abzusichern und verlässlich umsetzen zu können.
  3. Tarifgerechte Finanzierung, auch für freie Träger.
Begründung:

Kinder, Jugendliche und Familien sind in besonderem Maße von den gesellschaftlichen Krisen der letzten Jahre betroffen. Gleichzeitig stehen die Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 unter schwierigen Vorzeichen, sodass erneut Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienförderung drohen. Bereits im Frühjahr und Winter 2024 haben Kinder und Jugendliche gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Trägern und Verbänden unter dem Hashtag #unkürzbar gegen geplante Einsparungen protestiert. Doch nur wenige Monate später stehen dieselben Angebote wieder vor der Bedrohung drastischer Kürzungen. Dadurch geraten essenzielle Strukturen und dringend benötigte Maßnahmen in Gefahr.

 

Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderungs- und -beteiligungsgesetzes sowie des Familienfördergesetzes haben wir als SPD in Berlin verbindliche Standards zur Umsetzung des SGB VIII geschaffen. Diese Gesetze definieren die notwendigen qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen, um eine Mindestversorgung sicherzustellen. Die geplanten Einsparungen stehen nicht nur im Widerspruch zu diesen gesetzlichen Verpflichtungen, sondern auch zu den Grundsätzen sozialdemokratischer Politik.

 

Sie gefährden:

 

  • Niedrigschwellige Angebote, die präventiv zum Kinderschutz beitragen und den ohnehin überlasteten Regionalen Sozialdienst (RSD) entlasten.
  • Wichtige Anlaufstellen für Familien, die auf Beratung und Unterstützung angewiesen sind.
  • Orte der Selbstwirksamkeit und des Empowerments, die gegen Vereinsamung und gesellschaftliche Isolation wirken.
  • Spezifische Angebote für besonders vulnerable Gruppen, die unter Diskriminierung und sozialen Benachteiligungen leiden.
  • Armutspräventive Einrichtungen, die Bildungsbenachteiligungen abbauen und somit einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft leisten.
  • Hochqualifizierte Fachkräfte, die durch unsichere Arbeitsbedingungen gezwungen werden, das Berufsfeld zu wechseln.
  • Bestehende Netzwerke, die zentrale Bausteine für eine funktionierende Präventionskette und den sozialen Frieden in unserer Stadt darstellen.

 

Seit Jahren steigen die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung kontinuierlich an, während gleichzeitig immer pauschale Minderausgaben gefordert werden. Diese Entwicklungen führen dazu, dass Träger um ihre Existenz kämpfen, Fachkräfte um ihre Arbeitsplätze bangen und Kinder sowie Jugendliche um ihre dringend benötigten Angebote fürchten müssen.

 

Der 17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung zeigt eindrücklich, dass Kinder und Jugendliche sich nicht ausreichend beteiligt fühlen und zunehmend pessimistisch in die Zukunft blicken. Um dem entgegenzuwirken, sind stabile, verlässliche Strukturen und Vertrauenspersonen unerlässlich. Statt Kürzungen braucht es daher vielmehr einen Ausbau bestehender Angebote, um Bildungsabbrüche, Jugendarbeitslosigkeit und soziale Isolation frühzeitig und professionell zu verhindern – nicht zuletzt, um langfristige volkswirtschaftliche Kosten zu senken.

 

Einsparungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienförderung sind nicht nur unverantwortlich, sondern stellen auch einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Verpflichtungen des SGB VIII und der bestehenden Berliner Fördergesetze dar!

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)