L17 Keine soziale Destabilisierung - Hände weg von freiwilligen Leistungen in den Bereichen sozialer Dienste, Arbeit und Soziales, Bildung und Angeboten der Jugendhilfe.

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich im Rahmen der bevorstehenden Auflösung der pauschalen Minderausgabe (PMA) für 2025 für Projekte und Leistungen  insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeit und soziale Dienste einzusetzen. Handlungsleitend sind Beschlusslagen, die sich aus dem Wahlprogramm und dem Koalitionspapier ergeben.

Der Landesvorstand, insbesondere die Verhandlungsführer im Koalitionsausschuss, werden im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zur Haushaltskonsolidierung insbesondere zum Schutz von Zuwendungstiteln aufgefordert.

Bei der Beratung der bezirklichen Haushalte werden die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen aufgefordert sich dafür einsetzen, dass trotz des noch zu erbringenden Beitrags zur PMA, freiwillige soziale Leistungen innerhalb der Bezirke erhalten bleiben.

Mit allen Möglichkeiten ist dem entgegenzuwirken, dass, auf Grund der Haushaltssperre und den sich ggf. notwendigen weiteren Beratungsnotwendigkeiten, die sich ergebenden Verwaltungs- und Beantragungsverfahren Situationen erzeugen, die eine Finanzierung, bzw. Fortführung zum 01.01.2025 in Frage stellen. Eine „kalte“ Beendigung, oder Verzögerung von Zuwendungsprojekten, die prioritär fortgeführt werden, muss unterbleiben.

Begründung:

Begründung

Eine Vielzahl von Leistungen im Land und in den Bezirken basieren auf Zuwendungsprojekten, durchgeführt durch freie Träger und Dienstleister, mit und ohne Drittmittelfinanzierungen, die eine Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Arbeit und Soziales sicherstellen. Diese Leistungen sichern und ergänzen ebenfalls die Wahrnehmung und Wirksamkeit der Pflichtaufgaben in diesen Bereichen.

Diese Zuwendungsprojekte agieren Förderrechtlich auf Basis zeitlich befristeter Antragstellungen und der Bewilligung. Eine Vielzahl dieser Projekte laufen zum 31.12.2025 aus. Belastbare Aussagen mit Bezug Fortführung oder Einstellung sind derzeit nicht möglich und oder werden nicht gemacht.

Fortführungen bedürfen belastbarer Bewilligungen. Nur dadurch können Zuwendungen ausgezahlt werden. Leistungen stehen in Abhängigkeit von Personal und ggf. Räumen. Arbeitsverträge und Mietverträge sind / werden notwendig. Somit stehen nicht nur die Leistungen dieser Angebote in Frage. Es geht hier ebenfalls um Arbeitsverträge und die Existenz von einer nicht unerheblichen Anzahl von Träger.

Eine auf diesem Weg erreichte Ausdünnung der Trägerlandschaft in Berlin hätte weitreichende und langfristige Folgen auf die Leistungsfähigkeit einer ganzen Banche und auf wahrzunehmende Pflichtaufgaben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Angenommen im Konsens
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich im Rahmen der bevorstehenden Auflösung der pauschalen Minderausgabe (PMA) für 2025 für Projekte und Leistungen  insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeit und soziale Dienste einzusetzen. Handlungsleitend sind Beschlusslagen, die sich aus dem Wahlprogramm und dem Koalitionspapier ergeben.

Der Landesvorstand, insbesondere die Verhandlungsführer im Koalitionsausschuss, werden im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zur Haushaltskonsolidierung insbesondere zum Schutz von Zuwendungstiteln aufgefordert.

Bei der Beratung der bezirklichen Haushalte werden die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen aufgefordert sich dafür einsetzen, dass trotz des noch zu erbringenden Beitrags zur PMA, freiwillige soziale Leistungen innerhalb der Bezirke erhalten bleiben.

Mit allen Möglichkeiten ist dem entgegenzuwirken, dass, auf Grund der Haushaltssperre und den sich ggf. notwendigen weiteren Beratungsnotwendigkeiten, die sich ergebenden Verwaltungs- und Beantragungsverfahren Situationen erzeugen, die eine Finanzierung, bzw. Fortführung zum 01.01.2025 in Frage stellen. Eine „kalte“ Beendigung, oder Verzögerung von Zuwendungsprojekten, die prioritär fortgeführt werden, muss unterbleiben.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: