L19 Kein Koalitionsvertrag mit CDU/CSU ohne Klausel zur Auflösung der Koalition

Status:
Zurückgezogen

Die SPD stimmt einem Koalitionsvertrag mit CDU/CSU nur unter der Voraussetzung einer Klausel zur Auflösung der Koalition nach österreichischem Vorbild zu: Die vereinbarte Zusammenarbeit zwischen CDU/CSU und SPD gilt als beendet, wenn im Plenum des Deutschen Bundestages oder in einem Ausschuss des Deutschen Bundestages oder des Bundesrates von einer Fraktion vom gemeinsamen Vorgehen bei den Abstimmungen abgewichen wird. In diesem Fall werden die Koalitionsparteien gemeinsam einen Neuwahlantrag ins Auge fassen und bejahendenfalls eine baldige Neuwahl anstreben.

Begründung:

Friedrich Merz bewies bereits, dass er nicht davor zurückschreckt, die Zustimmung der AfD zu Anträgen seiner Fraktion einzupreisen, um Mehrheiten zu generieren.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD stimmt einem Koalitionsvertrag mit CDU/CSU nur unter der Voraussetzung einer Klausel zur Auflösung der Koalition nach österreichischem Vorbild zu: Die vereinbarte Zusammenarbeit zwischen CDU/CSU und SPD gilt als beendet, wenn im Plenum des Deutschen Bundestages oder in einem Ausschuss des Deutschen Bundestages oder des Bundesrates von einer Fraktion vom gemeinsamen Vorgehen bei den Abstimmungen abgewichen wird. In diesem Fall werden die Koalitionsparteien gemeinsam einen Neuwahlantrag ins Auge fassen und bejahendenfalls eine baldige Neuwahl anstreben.