L6 Jetski-Wellenreiten auf Berliner Wasserstraßen untersagen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats setzen sich für ein Verbot des Führens von Wassermotorrädern auf den Berliner Wasserstraßen ein und zielen dabei auf entsprechende Änderungen bzw. Länderklauseln in den Bundesregelwerken, insbesondere die Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung).

Begründung:

Die Anzahl der Jetskis steigt seit Jahren exponentiell mit daraus resultierenden großen Gefahren für Wassersportlerinnen und Wassersportler. Jetskis fahren auf den Berliner Wasserstraßen (Höchstgeschwindigkeit Fluss 10 km/h, Kanal 8 km/h) in einer von unserer Landeswasserschutzpolizei quasi nicht kontrollierbaren Grauzone, sog. Wanderfahrten: „Fahrten mit einem festen Ausgangspunkt und einem festen Zielpunkt, bei der die einzelnen Wegpunkte des Streckenverlaufs nicht mehr als zweimal passiert werden.“ Diese Vorgabe gepaart mit der geltenden Höchstgeschwindigkeit nimmt einer Jetski-Fahrt jeglichen Spaß und jeden Sinn. Die gefühlte Straflosigkeit aufgrund der komplizierten Ahndungslage führt bei immer mehr Bootsführerinnen und Bootsführern zu Risikobereitschaft und Respektlosigkeit gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Traditionssportarten wie Rudern, Paddeln und Segeln leiden darunter.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats setzen sich für ein Verbot des Führens von Wassermotorrädern auf den Berliner Wasserstraßen ein und zielen dabei auf entsprechende Änderungen bzw. Länderklauseln in den Bundesregelwerken, insbesondere die Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung).

Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats setzen sich für ein Verbot des Führens von Wassermotorrädern auf den Berliner Wasserstraßen ein und zielen dabei auf entsprechende Änderungen bzw. Länderklauseln in den Bundesregelwerken, insbesondere die Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung).

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: