L3 Gesicherte Versorgung für Betroffene von Genitalverstümmelung (FGM/C) in Deutschland

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir bitten die SPD-Bundestagsfraktion zu prüfen, wie die Versorgung von Personen mit Genitalverstümmelung (FGM/C) in Deutschland insgesamt verbessert werden kann und ob genügend zielgerichtete Versorgungsangebote für diesen Personenkreis in Deutschland vorhanden sind.

Darüber hinaus sollte konkret geprüft werden, wie den besonderen Behandlungsbedarfen der Betroffenen von Genitalverstümmelung (FGM/C) entsprochen werden kann, ohne dass sich die behandelnden Personen einem Regressrisiko von Seiten der Krankenkassen aussetzen.

Insbesondere ist zu prüfen, ob die besonderen Handlungsbedarfe im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) genügend Beachtung finden, sodass eine wirtschaftliche Versorgung ohne Regressrisiko stattfinden kann.

Begründung:

Personen, die Betroffene von Genitalverstümmelung (FGM/C) geworden sind, leiden häufig unter Traumata und besonders ausgeprägten Schmerzen beim Geschlechtsverkehr, der Periode oder beim Wasserlassen sowie Komplikationen bei der Geburt. Daraus ergibt sich in der Regel ein besonderer gynäkologischer Behandlungsbedarf. Das derzeitige Vergütungssystem für ambulante ärztliche Leistungen deckt die speziellen Behandlungsbedarfe dieser Personen nur unzureichend hab. Wie der Fall der Münchener Ärztin Dr. Eiman Tahir zeigt, setzen sich Gynäkolog*innen derzeit einem erhöhten Risiko von Regressen aus, wenn Sie eine erhöhte Anzahl dieser Personen ihren Bedarfen entsprechend behandeln.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Bundestagsfraktion soll prüfen, wie die Versorgung von Personen mit Genitalverstümmelung (FGM/C) in Deutschland insgesamt verbessert werden kann und ob genügend zielgerichtete Versorgungsangebote für diesen Personenkreis in Deutschland vorhanden sind.

Darüber hinaus soll konkret geprüft werden, wie den besonderen Behandlungsbedarfen der Betroffenen von Genitalverstümmelung (FGM/C) entsprochen werden kann, ohne dass sich die behandelnden Personen einem Regressrisiko von Seiten der Krankenkassen aussetzen.

Insbesondere ist zu prüfen, ob die besonderen Handlungsbedarfe im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) genügend Beachtung finden, sodass eine wirtschaftliche Versorgung ohne Regressrisiko stattfinden kann.

Text des Beschlusses:

Die SPD-Bundestagsfraktion soll prüfen, wie die Versorgung von Personen mit Genitalverstümmelung (FGM/C) in Deutschland insgesamt verbessert werden kann und ob genügend zielgerichtete Versorgungsangebote für diesen Personenkreis in Deutschland vorhanden sind.

Darüber hinaus soll konkret geprüft werden, wie den besonderen Behandlungsbedarfen der Betroffenen von Genitalverstümmelung (FGM/C) entsprochen werden kann, ohne dass sich die behandelnden Personen einem Regressrisiko von Seiten der Krankenkassen aussetzen.

Insbesondere ist zu prüfen, ob die besonderen Handlungsbedarfe im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) genügend Beachtung finden, sodass eine wirtschaftliche Versorgung ohne Regressrisiko stattfinden kann.

Beschluss-PDF: