L19 GERECHTIGKEIT FÜR JÜDISCHE ZUWANDERER IM RENTENRECHT - Härtefond einrichten

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf, dass der – seit der 19. Wahlperiode geplante und im Koalitionsvertrag versprochene – Fond zur Abmilderung von Härtefällen für jüdische Kontingentflüchtlinge endlich umgesetzt wird.

Begründung:

Die Stärkung und Vielfalt des jüdischen Lebens in unserem Land und das Wachsen der jüdischen Gemeinden verdanken wir der Zuwanderung aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Seit 1990 sind etwa 200.000 jüdische Zuwanderer als sogenannte Kontingentflüchtlinge nach Deutschland gekommen. Sie machen heute die große Mehrheit der in unserem Land lebenden Juden aus.

Allerdings werden die jüdischen Kontingentflüchtlinge, anders als beispielsweise Spätaussiedler mit ähnlichen Erwerbsbiographien, nicht im „Fremdrentengesetz“ berücksichtigt. Das bedeutet, dass ihre Erwerbstätigkeit in der Sowjetunion bzw. den Nachfolgestaaten nicht angerechnet wird. Ihre Rentenbiographie beginnt unabhängig vom Alter in Deutschland bei Null. Das führt dazu, dass der Alltag der jüdischen Gemeinden in Deutschland von Altersarmut bestimmt wird.

Der Bundestag hat am 18.1.2018 erklärt: „Der Deutsche Bundestag ist dankbar, dass es nach der nationalsozialistischen Diktatur und trotz des Holocausts wieder jüdisches Leben und jüdische Kultur in Deutschland gibt. Ihre Existenz ist eine Bereicherung unserer Gesellschaft und angesichts unserer Geschichte eine besondere Vertrauenserklärung gegenüber unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat, der wir gerecht werden wollen und die uns immer Verpflichtung sein soll. () Ein starkes und vielfältiges Judentum bereichert das Zusammenleben und festigt den Zusammenhalt von Menschen verschiedenen Glaubens in unserem Land und Europa.“

Zu der Freude über blühendes jüdisches Leben in Deutschland und „wieder wachsende“ jüdische Gemeinden gehört aber auch die Verantwortung für die soziale Lage der jüdischen Zuwanderer. Jüdische Gemeinden weisen seit Jahren auf die durch die ungleiche Rentengesetzgebung verursachte Altersarmut der älteren Mitglieder hin. Leider wird durch die bisherige politische Untätigkeit der Eindruck erweckt, dass das Problem ausgesessen werden soll. Seit der 19. Wahlperiode ist ein Fond zur Abmilderung von Härtefällen für jüdische Kontingentflüchtlinge geplant. Im Koalitionsvertrag wurde seine Umsetzung angekündigt. Wir in der SPD setzten uns für Rentengerechtigkeit ein. Wir wollen auf die prekäre Lage der älteren Kontingentflüchtlinge hinweisen und fordern die rasche Umsetzung des Härtefonds.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf, dass der – seit der 19. Wahlperiode geplante und im Koalitionsvertrag versprochene – Fond zur Abmilderung von Härtefällen für jüdische Kontingentflüchtlinge endlich umgesetzt wird.

Beschluss-PDF: