L10 Geflüchteten Zugang zum Arbeitsmarkt verschaffen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen!

Status:
Annahme mit Änderungen

Der Berliner Senat wird ersucht,

  • zu berichten, welche Maßnahmen getroffen und welche Kapazitäten und Beratungsstrukturen in Berlin ausgebaut wurden, um die stark angestiegene Zahl von Geflüchteten insbesondere, aber nicht nur aus der Ukraine zu beraten und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
  • darzustellen, welche Anstrengungen insbesondere bei der „Task Force Ukraine“ unternommen wurden, um eine erste Orientierung der Geflüchteten zu ermöglichen.
  • darzustellen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Kapazitäten und Beratungsstrukturen von Jobcenter und Agentur für Arbeit geschaffen wurden, um den Zugang von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und bei Bedarf aufzustocken, (z.B. mit zusätzlichen Beratungskapazitäten jetzt auch in ukrainischer oder zumindest russischer Sprache).
  • zu prüfen, ob vorhandene Angebote zur Förderung von Anpassungsqualifizierungen auf Bundes- und Landesebene insbesondere das Stipendiumprogramm der Investitions- und Förderbank und Mittel für den Anerkennungszuschuss des Bundes der Abschlüsse bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen ausgebaut werden müssen,
  • sicherzustellen, dass kurzfristig landesfinanzierte Sprachkurse bedarfsgerecht aufgestockt werden.

 

 

 

Begründung:

Berlin ist eine solidarische Stadt und bietet Geflüchteten aus Kriegsregionen Schutz und Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben an. Aktuell suchen täglich viele Menschen aus der Ukraine bei uns Schutz, darunter vor allem Frauen mit Kindern.

Dafür müssen sich begleitende Bertungs-, Integrations- und Hilfsangebote der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auf diese veränderte Situation einstellen.
Aber auch aus anderen Ländern kommt weiterhin Menschen nach Berlin auf der Suche nach einem sicheren, freien und selbstbestimmten Leben.

Viele Geflüchtete aus der Ukraine bringen berufliche Abschlüsse oder Hochschuabschlüsse mit. Die Stadt Berlin nutzt in enger Kooperation mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter ergänzende Möglichkeiten, in Qualifikation, Sprache und Integration zu investieren und Angebote bedarfsgerecht zu gestalten. Wie bereits in den vergangenen Jahren gilt es, den Zugang zu Arbeit möglichst so zu gestalten, dass bestehende Qualifikationen genutzt und ausgebaut werden können. Formen von Arbeitsausbeutung müssen verhindert werden und möglichst nachhaltige und tragfähige Integrationen in Arbeit und Ausbildung angestoßen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Mitglieder der SPD-Frakion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert den Senat zu ersuchen:

  • zu berichten, welche Maßnahmen getroffen und welche Kapazitäten und Beratungsstrukturen in Berlin ausgebaut wurden, um die stark angestiegene Zahl von Geflüchteten insbesondere, aber nicht nur aus der Ukraine zu beraten und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
  • darzustellen, welche Anstrengungen insbesondere bei der „Task Force Ukraine“ unternommen wurden, um eine erste Orientierung der Geflüchteten zu ermöglichen.
  • darzustellen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Kapazitäten und Beratungsstrukturen von Jobcenter und Agentur für Arbeit geschaffen wurden, um den Zugang von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und bei Bedarf aufzustocken, (z.B. mit zusätzlichen Beratungskapazitäten jetzt auch in ukrainischer oder zumindest russischer Sprache).
  • zu prüfen, ob vorhandene Angebote zur Förderung von Anpassungsqualifizierungen auf Bundes- und Landesebene insbesondere das Stipendiumprogramm der Investitions- und Förderbank und Mittel für den Anerkennungszuschuss des Bundes der Abschlüsse bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen ausgebaut werden müssen,
  • sicherzustellen, dass kurzfristig landesfinanzierte Sprachkurse bedarfsgerecht aufgestockt werden.
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert den Senat zu ersuchen:

  • zu berichten, welche Maßnahmen getroffen und welche Kapazitäten und Beratungsstrukturen in Berlin ausgebaut wurden, um die stark angestiegene Zahl von Geflüchteten insbesondere, aber nicht nur aus der Ukraine zu beraten und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
  • darzustellen, welche Anstrengungen insbesondere bei der „Task Force Ukraine“ unternommen wurden, um eine erste Orientierung der Geflüchteten zu ermöglichen.
  • darzustellen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Kapazitäten und Beratungsstrukturen von Jobcenter und Agentur für Arbeit geschaffen wurden, um den Zugang von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und bei Bedarf aufzustocken, (z.B. mit zusätzlichen Beratungskapazitäten jetzt auch in ukrainischer oder zumindest russischer Sprache).
  • zu prüfen, ob vorhandene Angebote zur Förderung von Anpassungsqualifizierungen auf Bundes- und Landesebene insbesondere das Stipendiumprogramm der Investitions- und Förderbank und Mittel für den Anerkennungszuschuss des Bundes der Abschlüsse bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen ausgebaut werden müssen,
  • sicherzustellen, dass kurzfristig landesfinanzierte Sprachkurse bedarfsgerecht aufgestockt werden.

 

Beschluss-PDF: