L4 Für ein neues Stadtquartier auf dem Zentralen Festplatz im Wedding

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD Mitte bekräftigt vehement die Forderung der SPD zum Bau von 1500 – 2000 Wohnungen auf dem zentralen Festplatz.

Begründung:

Der Wohnungsbau hat für die SPD Berlin als Partei und größte Regierungsfraktion oberste Priorität. Um den aktuellen und den prognostizierten Bedarf an Wohnraum zu erfüllen, wollen wir daher insgesamt 200.000 neue Wohnungen bis zum Jahr 2030 bauen. Hierfür sind alle Flächenpotenziale in Betracht zu ziehen, die sich innerhalb der Stadtgrenzen befinden. Für eine klima- und umweltgerechte Entwicklung neuer Stadtquartiere bieten sich dabei insbesondere auch solche Standorte an, die bereits versiegelt sind – so wie z.B. der Zentrale Festplatz. Auf dem 87.000 m² großen Gelände besteht nach aktuellen Erhebungen der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ein Wohnungsbaupotenzial zwischen 1.500 und 2.000 Wohnungen. Die Erhebung erfolgte im Zusammenhang mit der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grüne und Linke vereinbarten Überarbeitung des Stadtentwicklungsplans Wohnen, mit dem die Wohnraumbedarfe und Baupotenziale landesweit dargestellt werden sollen.

Ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart ist das Ziel der „Netto-Null-Versiegelung“ ab dem Jahr 2030. Für jede neue Versiegelung von Flächen durch den Bau neuer Häuser, weitere Straßen oder zusätzliche Gewerbehöfe müsste dafür an anderer Stelle versiegelter Boden wieder aufgebrochen werden (wie z.B. durch den Rückbau der A 103 oder A 104). Daher sollten bereits heute versiegelte große Flächen, wie der Zentrale Festplatz, primär dazu genutzt werden, Menschen ein Zuhause und ein lebenswertes Umfeld zu bieten.
Der Fortbestand des Festplatzes als Veranstaltungsfläche für Großveranstaltungen ist noch bis zum Jahr 2028 durch einen Bebauungsplan sowie durch einen Mietvertrag gesichert. Damit die Planung für die Entwicklung des Stadtquartiers begonnen und zügig nach 2028 umgesetzt werden kann, muss jetzt die Entscheidung getroffen werden. Das gilt für die Bebauung mit einem gemischten Stadtquartier sowie insbesondere den erforderlichen Ausbau der verkehrlichen Anbindung. Nur mit einer guten Verkehrsanbindung über den öffentlichen Nahverkehr werden die dort künftig lebenden Menschen in die Lage versetzt, ohne eigenes Auto innerhalb der Stadt mobil sein zu können.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden
aufgefordert, sich für eine Bebauung des Zentralen Festplatzes mit einem neuen Stadtquartier
einzusetzen. Im Rahmen der Entwicklung des Gebietes ist eine ausgewogene Mischung aus Wohnen,
Gewerbe, Kultur, Schule und sozialen Einrichtungen vorzusehen. Die Bebauung des Quartiers soll
ausschließlich über landeseigene Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften oder andere
gemeinwohlorientierte Unternehmen erfolgen.
Zur besseren Erschließung dieses Stadtquartiers mit bis zu 2.000 Wohnungen für 4.000 Menschen ist
zudem die Anbindung über den öffentlichen Nahverkehr zügig auszubauen. Hierzu ist im Rahmen der
aktuellen Weiterentwicklung des Nahverkehrsplans des Landes Berlin eine Integration in das Netz
der Straßenbahn verbindlich vorzusehen.
Für die bisher auf dieser Fläche residierenden Schausteller ist ein geeigneter Ersatzstandort zu
finden.

Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden
aufgefordert, sich für eine Bebauung des Zentralen Festplatzes mit einem neuen Stadtquartier
einzusetzen. Im Rahmen der Entwicklung des Gebietes ist eine ausgewogene Mischung aus Wohnen,
Gewerbe, Kultur, Schule und sozialen Einrichtungen vorzusehen. Die Bebauung des Quartiers soll
ausschließlich über landeseigene Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften oder andere
gemeinwohlorientierte Unternehmen erfolgen.
Zur besseren Erschließung dieses Stadtquartiers mit bis zu 2.000 Wohnungen für 4.000 Menschen ist
zudem die Anbindung über den öffentlichen Nahverkehr zügig auszubauen. Hierzu ist im Rahmen der
aktuellen Weiterentwicklung des Nahverkehrsplans des Landes Berlin eine Integration in das Netz
der Straßenbahn verbindlich vorzusehen.
Für die bisher auf dieser Fläche residierenden Schausteller ist ein geeigneter Ersatzstandort zu
finden.

Beschluss-PDF: