L7 Für echte Parität in unserer Partei - FLINTA-Quote von 50 Prozent!

Status:
Zurückgezogen

Bisher wird in der SPD und bei den Jusos eine Geschlechterquote von 40% verfolgt. In unserer Gesellschaft leben aber nun mal knapp über 50% FLINTA, also Frauen, Inter-, nicht-binäre-, Trans– , und Agenderpersonen.
Unser Ziel muss es sein, die gesellschaftliche Realität in unserer Partei abzubilden. Daher wird es Zeit, alle Geschlechter endlich angemessen in unseren parteiinternen Quoten zu berücksichtigen!

Es darf nicht sein, dass in einer Welt, in der Männer in Entscheidungspositionen in der Politik, Wirtschaft und anderen Schlüsselpositionen in der Gesellschaft so
überrepräsentiert sind, die Geschlechterquote in unserer Partei so unambitioniert bleibt.

Wenn sich mehr FLINTA als Männer für ein Gremium in der SPD oder bei den Jusos bewerben, darf dies nicht länger ein statuarisches Problem sein. Wenn sich FLINTA in der Partei engagieren wollen, sollten diese unterstützt und empowert fühlen, anstatt wegen einer Geschlechterquote an ihrem Engagement gehindert zu werden.

Es darf nicht unser Anspruch sein, dass die Gremien und Listen in unserer Partei nicht paritätisch, sondern nur mit 40% Frauen besetzt sein sollen. Für uns als feministische Partei sollte es selbstverständlich sein, mindestens absolute Parität parteiintern zu fordern.

In anderen feministischen Parteien ist es bereits geübte Praxis, dass es eine FLINTA-Quote von 50% gibt und die übrigen Plätze geschlechteroffen, statt wie in der SPD für Männer reserviert, sind. Diese Regelung brauchen wir auch in der SPD.

Daher fordern wir eine parteiinterne FLINTA-Quote von 50%, statt der bisherigen Geschlechterquote von 40%, in allen Gremien der SPD und der Jusos, sowie bei Listenaufstellungen für Wahlen.

 

Stellungnahme zum Antrag L1 2022/I KDV „Für eine echte Parität in unserer Partei – FLINTA-Quote von 50 Prozent!“

Der Vorstand der ASF Berlin-Mitte lehnt den Antrag L1 2022/I KDV mit folgenden Argumenten ab:

• Der Antrag ist nicht erforderlich, weil das Statut die erforderlichen Regelungen enthält, und zwar mit höherer Quotierung als gefordert;
• das Verständnis von Quoten aus dem Organisationsstatut sollte beachtet werden. Es wird von einer Geschlechterquote von
mindestens 40% gesprochen;
• im Antrag werden verschiedene Ebenen miteinander verknüpft: (1) 50%-50%-Debatte und (2) Integration und Schutz von Minderheiten;
• der Argumentationsstrang ist nicht schlüssig und bildet nicht die statistische „Geschlechteridentifikation“ ab.
Schließlich ist die 50%-Quote aus unserer Sicht ein Nachteil zur aktuell geltenden Quote.

Wir sprechen uns für eine Durchsetzung der aktuell geltenden Regelungen aus, in der eine 40-60-Geschlechterquote Anwendung findet.
Wir regen an, dass das Statut der Bundes-SPD eine Kategorisierung nach m/w/d vorsieht, um durch die Kategorie divers inter,
nicht-binäre und agender Menschen zu berücksichtigen. Daran soll sich die Praxis, auch in der Geschlechterquote, orientieren.

 

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
vom Antragsteller zurückgezogen