Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, sich für eine gesetzliche Grundlage eines Basisinternetzugangs für alle einzusetzen. Analog zur gesetzlichen Regelung eines Basiskontos soll ein Modell geschaffen werden, das allen Verbraucher*innen in Deutschland eine bezahlbare digitale Teilhabe ermöglicht. Das Modell soll eine angemessene Kostendeckelung beinhalten. Weiterhin gilt es zu prüfen, ob gesetzlich angemessene Datenraten für einen Basisinternetzugang vorgeschrieben werden.
Der Zugang zum Internet ist heute eine wichtige Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und ist damit ein zentrales sozialdemokratisches Anliegen. Das Internet ist heutzutage grundlegend für Information und Kommunikation und wird zukünftig einen noch höheren Stellenwert einnehmen, wenn es beispielsweise um mobiles Arbeiten und den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen geht. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten deshalb grundlegenden und bezahlbaren Zugang zum Internet haben. Internetanbieter sollen deshalb verpflichtet werden, allen Bürgerinnen und Bürgern über ein Basisinternetangebot den Zugang zum Internet zu ermöglichen.
Das Modell kann analog zum Modell des Basiskontos aufgesetzt werden. Die Regelung des Zugangs zum Basiskonto erkennt an, wie wichtig es ist, dass alle Menschen Zugang zur Zahlungsinfrastruktur über ein eigenes Konto haben und setzt entsprechende gesetzliche Regelungen im Zahlungskontengesetz (§ 31 Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags) um. Wichtig für eine gesetzliche Regelung für einen Basisinternetzugang ist, dass eine angemessene Datenrate Berücksichtigung findet, denn nur so können mobiles Arbeiten, Verwaltungsleistungen oder entsprechende Informationsmöglichkeiten genutzt werden.
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, sich für eine gesetzliche Grundlage eines Basisinternetzugangs für alle einzusetzen. Analog zur gesetzlichen Regelung eines Basiskontos soll ein Modell geschaffen werden, das allen Verbraucher*innen in Deutschland eine bezahlbare digitale Teilhabe ermöglicht. Das Modell soll eine angemessene Kostendeckelung beinhalten. Weiterhin gilt es zu prüfen, ob gesetzlich angemessene Datenraten für einen Basisinternetzugang vorgeschrieben werden.