L11 Den Ausbau der Antidiskriminierungsberatung fortführen – den Koalitionsvertrag umsetzen

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Berliner Senats auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass zur Fortführung des Förderprogramms respekt*land die erforderlichen Gelder bereitgestellt werden. Dabei soll eine Aufstockung der Mittel im Vergleich zum aktuellen Förderjahr das Ziel sein, da die Überführung in eine Verstetigung erfahrungsgemäß mit höheren Aufwänden einhergeht.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie „mit den Ländern […] das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren [will]“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat zu diesem Zweck das Förderprogramm respekt*land aufgelegt, über das seit zwei Jahren 36 Projekte finanziert werden, durch die dieser Ausbau realisiert wird. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind bisher keine Gelder vorgesehen, um das zur Verstetigung der Projekte vorgesehene dritte Jahr zu finanzieren.

Begründung:

„In Summe gibt es in Deutschland weniger als 100 Vollzeitpersonalstellen [in der Antidiskriminierungsberatung]. Das entspricht einem Verhält­nis von durchschnittlich einer Vollzeitberater*innenstelle bundesweit auf mehr als 900.000 Einwoh­ner*innen. Die Versorgungsschlüssel sind in allen Bundesländern sehr unterschiedlich: von circa 1 : 300.000 in Berlin bis zu 1 : 1,8 Millionen in Bayern.“ So lautet ein Ergebnis der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beauftragen Studie „Gut beraten – Auf dem Weg zu einer flächendeckenden Antidiskriminierungsberatung in Deutschland“ (2022). Es gibt damit aktuell eine große Versorgungslücke im Bereich Beratung und Hilfe für von Diskriminierung Betroffene, während die faschistischen Kräfte in Deutschland erstarken und sich die Situation für marginalisierte Gruppen deutlich verschärft – was sich auch in der Anzahl und Schwere der gemeldeten Fälle von Diskriminierung deutlich zeigt.

„Alle Menschen in Deutschland sollen im Diskriminierungsfall einen niedrigschwelligen Zugang zu einem qualifizierten Unterstützungsangebot haben – unabhängig davon, wo sie leben, und unabhängig davon, in welchem Lebensbereich und aufgrund welcher Gruppenzugehörigkeit bzw. -zuschreibung sie Diskriminierung erleben.“ Diese Zielsetzung von respekt*land muss damit auch Ziel der SPD sein. Die Förderung muss fortgesetzt werden: Solidarität und Zusammenhalt sind unsere wichtigsten Waffen zur Bekämpfung des Faschismus!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Berliner Senats und sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass zur Fortführung des Förderprogramms respekt*land die erforderlichen Gelder bereitgestellt werden. Dabei soll eine Aufstockung der Mittel im Vergleich zum aktuellen Förderjahr das Ziel sein, da die Überführung in eine Verstetigung erfahrungsgemäß mit höheren Aufwänden einhergeht.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie „mit den Ländern […] das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren [will]“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat zu diesem Zweck das Förderprogramm respekt*land aufgelegt, über das seit zwei Jahren 36 Projekte finanziert werden, durch die dieser Ausbau realisiert wird. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind bisher keine Gelder vorgesehen, um das zur Verstetigung der Projekte vorgesehene dritte Jahr zu finanzieren.

Beschluss: Angenommen im Konsens
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Berliner Senats und sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass zur Fortführung des Förderprogramms respekt*land die erforderlichen Gelder bereitgestellt werden. Dabei soll eine Aufstockung der Mittel im Vergleich zum aktuellen Förderjahr das Ziel sein, da die Überführung in eine Verstetigung erfahrungsgemäß mit höheren Aufwänden einhergeht.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie „mit den Ländern […] das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren [will]“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat zu diesem Zweck das Förderprogramm respekt*land aufgelegt, über das seit zwei Jahren 36 Projekte finanziert werden, durch die dieser Ausbau realisiert wird. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind bisher keine Gelder vorgesehen, um das zur Verstetigung der Projekte vorgesehene dritte Jahr zu finanzieren.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: