L27 Ausweitung des Wahlrechts zum Bundestag

Status:
Annahme mit Änderungen

Ausweitung des Wahlrechts zum Bundestag

 

Wahlen sind das demokratische Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Bei den vergangenen Bundestagswahlen 2021 konnten rund  14 % der in Deutschland lebenden volljährigen Personen nicht wählen. Grund dafür war ihre fehlende deutsche Staatsbürgerschaft. Dadurch wird ihnen das Recht zur demokratischen Teilhabe abgesprochen. Diese Menschen leben, arbeiten und zahlen Steuern in Deutschland. Sie sind Teil unserer Gesellschaft und genauso von bundespolitischen Entscheidungen betroffen, wie Staatsbürger*innen. Daher sollten sie die Möglichkeit haben über die Zusammensetzung unser wichtigstes Repräsentationsorgan, dem Bundestag,  mitzuentscheiden.Gerade in Zeiten, wo es  besonders wichtig ist demokratische Werte hochzuhalten, sollte das eine Selbstverständlichkeit sein.

 

Wir sind der Meinung: Volljährige Personen, die in Deutschland leben, müssen auf diese auch elektoralen Einfluss nehmen dürfen. Die Wahl als Herz der Demokratie darf nicht weiter exklusiv sein.

 

Nur wer sich einbürgern lassen lässt, bekommt die Möglichkeit bei der Bundestagswahl mitzuentscheiden. Wieso uns das nicht reicht? Auch die Einbürgerung ist exklusiv: So sind fehlende Deutschkenntnisse und kein gesicherter Lebensunterhalt Ausschlusskriterien für die Einbürgerung.Ein Zwang zur deutschen Staatsbürgerschaft darf kein Kriterium zur demokratischen Partizipation sein.

 

Daher fordern wir die SPD-Fraktion des Bundestages dazu auf, sich dahingehend einzusetzen, dass volljährigen Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht zur Bundestagswahl gewährt wird. Länder wie Chile und Kolumbien zeigen uns, dass diese Regelung zielführend ist.

Begründung:

Wahlen sind das demokratische Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Bei den vergangenen Bundestagswahlen 2021 konnten rund  14 % der in Deutschland lebenden volljährigen Personen nicht wählen. Grund dafür war ihre fehlende deutsche Staatsbürgerschaft. Dadurch wird ihnen das Recht zur demokratischen Teilhabe abgesprochen. Diese Menschen leben, arbeiten und zahlen Steuern in Deutschland. Sie sind Teil unserer Gesellschaft und genauso von bundespolitischen Entscheidungen betroffen, wie Staatsbürger*innen. Daher sollten sie die Möglichkeit haben über die Zusammensetzung unser wichtigstes Repräsentationsorgan, dem Bundestag,  mitzuentscheiden.Gerade in Zeiten, wo es  besonders wichtig ist demokratische Werte hochzuhalten, sollte das eine Selbstverständlichkeit sein.

Wir sind der Meinung: Volljährige Personen, die in Deutschland leben, müssen auf diese auch elektoralen Einfluss nehmen dürfen. Die Wahl als Herz der Demokratie darf nicht weiter exklusiv sein.

Nur wer sich einbürgern lassen lässt, bekommt die Möglichkeit bei der Bundestagswahl mitzuentscheiden. Wieso uns das nicht reicht? Auch die Einbürgerung ist exklusiv: So sind fehlende Deutschkenntnisse und kein gesicherter Lebensunterhalt Ausschlusskriterien für die Einbürgerung.Ein Zwang zur deutschen Staatsbürgerschaft darf kein Kriterium zur demokratischen Partizipation sein.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die SPD-Fraktion des Bundestages dazu auf, sich dahingehend einzusetzen, dass mündige Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht zur Bundestagswahl gewährt wird. Als mündige Personen verstehen wir Menschen ab 16 Jahren. Länder wie Chile und Kolumbien zeigen uns, dass diese Regelung zielführend ist.

Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Wir fordern die SPD-Fraktion des Bundestages dazu auf, sich dahingehend einzusetzen, dass mündige Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht zur Bundestagswahl gewährt wird. Als mündige Personen verstehen wir Menschen ab 16 Jahren. Länder wie Chile und Kolumbien zeigen uns, dass diese Regelung zielführend ist.

Beschluss-PDF: