L25 Aus dem Regierungsprogramm muss Realität werden: Sofortige Anpassung der Wohnungskostenpauschale des BAföG!

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Führung und der SPD-Bundestagsfraktion wirken mit Nachdruck und schnellstmöglich darauf hin, dass

(i) noch vor dem Ende des Jahres 2025 die Wohnungskostenpauschale des BAföGs an die lokal erwarteten Mietkosten gekoppelt wird, jedenfalls aber an das Niveau des Bürgergelds, und

(ii) dass wesentlich mehr Mittel für den Ausbau von Studierenden- und Azubi-Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden (insbesondere für landeseigene Wohnungsbauunternehmen und Genossenschaften) und sichergestellt wird, dass diese Mittel auch tatsächlich ausgegeben werden.

Begründung:

Trotz der BAföG-Reform 2024, mit dem die maximale Wohnungskostenpauschale für von 360 € auf 380 € pro Monat erhoben wurde, bestehen evidente Beweise dafür, dass die Pauschale unzureichend ist. Im Juni 2024 hatte das VG Berlin dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren vorgelegt, in dem das VG beanstandete, dass die Wohnungskostenpauschale ‚evident zu niedrig‘ ist (VG Berlin, Vorlagebeschl. v. 05.06.2024, VG 18 K 342/22). Dabei verwies das VG Berlin insbesondere darauf, dass die Sätze für das in dem Verfahren noch relevante ‚Hartz IV‘ deutlich höher angesetzt waren, wobei gerade ‚Hartz IV‘ nur das Existenzminimum sichern kann.

 

Die Problematik der Wohnungskostenpauschale ist jüngst noch brisanter geworden, nachdem eine Studie, die vom Moses Mendelssohn Institut geleitet wurde, festgestellt hat, dass Studierende im Bundesdurchschnitt mit 479 € an Miete p.M. für ein WG-Zimmer (!) zu rechnen haben; in Großstädten wie München (790 €), Frankfurt (680 €), Berlin (650 €) und Hamburg (620 €) sind die Durchschnitts-WG-Zimmer-Mieten signifikant höher.

 

Es stellt sich die Frage: Kann das Existenzminimum von BAföG-Empfänger:innen unter dem Existenzminimum von nicht-BAföG-Empfänger:innen liegen?

 

Mit seiner Entscheidung im Jahr 2024 hat sich das Verfassungsgericht (Beschluss vom 23. September 2024 – 1 BvL 9/21) gegen BAfäG-Empfänger gestellt. Nun liegt es in der Verantwortung des Gesetzgebers, sich für gerechte Bildungschancen einzusetzen. So hieß es im SPD-Regierungsprogramm 2025, dass „[m]it einer Reform des BAföG […] dafür [ge]sorg[t] [werden soll], dass die Höhe der Ausbildungsförderung regelmäßig an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird“.

 

Eine Anpassung der BAföG-Wohnungskostenpauschale an die Höhe der Mietübernahme durch das Bürgergeld ist dabei der mindestens zu erbringende Beitrag, um zu verhindern, dass finanziell bedürftige Studierende unter dem Existenzminimum leben müssen. Eine Anpassung an die tatsächlich erwarteten Kosten ist die zu bevorzugende Entscheidung.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Führung und der SPD-Bundestagsfraktion wirken mit Nachdruck und schnellstmöglich darauf hin, dass

(i) noch vor dem Ende des Jahres 2025 die Wohnungskostenpauschale des BAföGs an die lokal erwarteten Mietkosten gekoppelt wird, jedenfalls aber an das Niveau des Bürgergelds, und

(ii) dass wesentlich mehr Mittel für den Ausbau von Studierenden- und Azubi-Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden (insbesondere für landeseigene Wohnungsbauunternehmen und Genossenschaften) und sichergestellt wird, dass diese Mittel auch tatsächlich ausgegeben werden.

Beschluss: Angenommen im Konsens
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Führung und der SPD-Bundestagsfraktion wirken mit Nachdruck und schnellstmöglich darauf hin, dass

(i) noch vor dem Ende des Jahres 2025 die Wohnungskostenpauschale des BAföGs an die lokal erwarteten Mietkosten gekoppelt wird, jedenfalls aber an das Niveau des Bürgergelds, und

(ii) dass wesentlich mehr Mittel für den Ausbau von Studierenden- und Azubi-Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden (insbesondere für landeseigene Wohnungsbauunternehmen und Genossenschaften) und sichergestellt wird, dass diese Mittel auch tatsächlich ausgegeben werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: