L7 Arbeitsaufwand im Ehrenamt besser verteilen – Überarbeitete „Grundsätze für die Arbeit der Mitgliederbeauftragten“ für bis zu zwei Mitgliederbeauftragte für Ortsvereine

Status:
Nicht abgestimmt

Der Parteivorstand wird aufgefordert, die „Grundsätze für die Arbeit der Mitgliederbeauftragten“* dahingehend zu aktualisieren, dass Ortsvereine bis zu zwei Mitgliederbeauftragte einsetzen dürfen.

Begründung:

Aktuell regeln die „Grundsätze für die Arbeit der Mitgliederbeauftragten“, dass jeder Ortsverein eine/n Mitgliederbeauftragte/n einsetzen darf. In großen Gliederungen und Ortsvereinen mit mehreren Hundert Mitgliedern ist dieses Amt jedoch nicht von einer Person zu stemmen. Die Organisation von Stammtischen, das Versenden von Geburtstagsglückwünschen sowie Aufgaben der Mitgliederehrung erfordern, dass in diesem Fall bis zu zwei Mitgliederbeauftragte Zugriff auf die Mitgliederdaten haben und sich die Aufgaben untereinander aufteilen. Die Möglichkeit zwei Mitgliederbeauftragte einzusetzen erleichtert großen Gliederungen die Mitgliederbetreuung und verteilt die Arbeitslast auf mehrere Schultern. Dies ist auch im Hinblick auf Teilhabe sowie die Vereinbarkeit von Ehrenamt, Arbeit und Familie dringend wünschenswert. Bei zwei Mitgliederbeauftragen ist eine Quotierung zu prüfen.

*Link zu den aktuellen „Grundsätzen für die Arbeit der Mitgliederbeauftragten“: https://meine.spd.de/fileadmin/kampagne/Parteiarbeit/Mitgliederwerbung/Grundsaetze_Mitgliederbeauftragte.pdf

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Kreisvorstand
Überweisungs-PDF: