L7 Antrag zur Unterstützung des Internationalen Tages der Alleinerziehenden

Status:
Annahme

Das Land Berlin soll als Vorreiterin den 28. September als Internationalen Tag der Alleinerziehenden anerkennen und mit Aktivitäten und Veranstaltungen auf die Situation von Alleinerziehenden aufmerksam und bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangebote sichtbarer machen.

Begründung:

Der Internationale Tag Alleinerziehender am 28. September soll auf die besonders schwierige Situation aufmerksam machen, mit denen die meisten Betroffenen konfrontiert werden. Es gibt weiterhin massive Nachteile für Alleinerziehende, die dann insbesondere deren Kinder betreffen.  Gerade in Berlin als Hauptstadt mit dem bundesweit höchsten Anteil an Alleinerziehenden.

Die Initiative für die Einrichtung des Internationalen Tag der Alleinerziehenden erfolgte durch den Verein 2809 – IDSP Internationaler Tag Alleinerziehender e. V. i. G. und wird von den Gründungsmitgliedern 2022 zum vierten Mal gefeiert.

Hier eine kleine Auswahl der Besonderheiten, die die Problematik von Alleinerziehenden abbilden. Die Rechte von Alleinerziehenden sind in der Gesellschaft weitestgehend unbekannt:

  1. Alleinerziehende haben teils immer noch die Steuerklasse 1, sofern ein weiteres Haushaltsmitglied – neudeutsch Bedarfsgemeinschaft – kein Kindergeld mehr erhält. Das kann ein neuer Partner oder eine neue Partnerin, aber auch ein leibliches Kind sein, was inzwischen eigenständig Geld verdient und im Haushalt wohnt. Es ist dann egal, dass noch weitere Kinder im Haushalt mit der Berechtigung zum Kindergeld leben. Das alleinerziehende Elternteil erhält die Steuerklasse 1.
  2. Die Steuerklasse 2, die Alleinerziehende ansonsten bekommen, sofern kein weiteres Mitglied ohne Kindergeld im Haushalt lebt, ist ebenfalls ungerecht, da Alleinerziehende übervorteilt werden. So zahlt ein kinderloses Ehepaar weniger Steuern als eine gutverdienende alleinerziehende Person.
  3. Das Unterhaltsvorschussgesetz besagt, dass der Unterhaltsvorschuss mit dem 18. Lebensjahr automatisch beendet wird, obwohl das Kindergeld bis 25 Jahren bezogen werden kann. Was gleichzeitig bedeutet, dass der nichterziehende Elternteil nur bis zum 18. Lebensjahr für sein Kind Verantwortung trägt, während das erziehende Elternteil noch weiterhin mit ihm zusammenlebt, um die Ausbildung zu sichern.
  4. Die Summe des Unterhaltsvorschusses nach dem UVG ist geringer, als der Unterhalt, der nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet wird, diese Unverhältnismäßigkeit muss beendet werden. Jedes Kind ist gleich viel wert oder etwa nicht?
  5. Das Grundgesetz Art. 6, Absatz 5 soll geändert werden, da es Kinder in zwei Klassen teilt und unterscheidet. Das ist antiquiert. So heißt es: „Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“ Und unterscheidet immer noch zwischen „guten und schlechten“ Kindern, nämlich zwischen „ehelichen“ und „unehelichen“ Kindern. Dieser Satz soll in „Allen Kinder sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen.“ geändert werden.

Diese fünf Gründe sind ein Teil von etlichen, warum der Internationale Tag Alleinerziehender am 28. September, so wichtig ist und unterstützt werden sollte. Weitere Gründe können benannt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Text des Beschlusses:

Das Land Berlin soll als Vorreiterin den 28. September als Internationalen Tag der Alleinerziehenden anerkennen und mit Aktivitäten und Veranstaltungen auf die Situation von Alleinerziehenden aufmerksam und bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangebote sichtbarer machen.

Beschluss-PDF: