Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für eine Einschränkung des Abrisses von Wohn- und Gewerberäumen in Berlin einzusetzen. Gebäude sollen künftig nur dann abgerissen werden dürfen, wenn Abriss und Neubau auch unter Beachtung der Klima- und Ressourcenschutzes tatsächlich wirtschaftlicher sind als das Sanieren, Umbauen, Umnutzen oder Erweitern.
Zur Verankerung insbesondere der ökologischen Dimension des Abrisses sowie zur Erleichterung des Um- und Ausbaus Bestandsgebäuden ist die Berliner Bauordnung umgehend wie folgt zu ändern:
- Einführung eines umfassenden Genehmigungsvorbehalts für den Abriss von Gebäuden, bei dem insbesondere eine ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung (Bau, Betrieb und Rückbau) eines Gebäudes mit den bisherigen Investitionen des Eigentümers verankert ist und ein Rückbau nur zugelassen werden kann, sofern und soweit der Neubau ökologisch insgesamt weniger belastend ist als der Erhalt des Bestandsbauwerks,
- Erleichterung von Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für den Neubau, um zum einen den vollständigen oder teilweisen Abriss von Bestandsgebäuden aufgrund nicht leistbarer Anforderungen zu vermeiden und um zum anderen innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau zu erleichtern,
- Erhöhung der Anforderungen an die Flexibilität beim Neubau von Gewerbeimmobilien (Aufzeigen integrierter Um- oder Rückbaumöglichkeiten),
- Beibehalten der Anforderungen der ursprünglichen Gebäudeklasse im Falle von Aufstockungen und Nutzungsänderungen, soweit wie möglich, und
- Beibehaltung von bauzeitlichen Anforderungen bei Bestandsgebäuden, sofern und soweit dies nicht den Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht.
Zudem sollen die unteren Bauaufsichtsämter im Land Berlin besser personell und digital ausgestattet werden, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit, z.B. bei der Beurteilung von Lebenszyklusbilanzen und Rückbaukonzepten, zu erhöhen.
Ob Fasanenstraße 64 in Charlottenburg oder Habersaathstraße 40-48 in Mitte im Wedding. Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass in ganz Berlin Wohnraum abgerissen wird oder werden soll. Gerade wenn in Innenstadtlagen neu gebaut wird, stand dort vorher häufig ein bewohntes Gebäude mit bezahlbarem Wohnraum, das für den Neubau weichen muss. Um den Abriss von Wohnraum künftig noch stärker verhindern zu können, brauchen die zügig Bezirksämter stärke und bessere Instrumente.
Zudem gibt es zunehmend leerstehende Gewerbeimmobilien, wie beispielsweise das Schillerparkcenter im Wedding oder das Park-Center in Treptow zeigen. Gefragt sind Gewerbe- und vor allem moderne Büroflächen in zentralen Lagen. Berlinweit beträgt der Leerstand von Büroflächen aktuell rund fünf Prozent. Und auch wenn große Investmentunternehmen einen weiteren Anstieg erwarten, ist selbst dieser Wert nur begrenzt aussagekräftig. Auch vermietete Flächen sind zunehmend unterausgelastet. Denn gerade die Entwicklungen im Bereich der Telearbeit, des Homeoffice oder des mobilen Arbeitens befördern das Abflauen der Nachfrage nach aktiven Büroflächen. Dazu kommt, dass etwa 86 Prozent der Bürohäuser zwischen 1870 und 2010 gebaut wurden. Sie sind energetisch veraltet und heute weniger gefragt als moderne, energieeffiziente Bürogebäude.
Eine pauschale Antwort, ob Um- oder Neubau nachhaltiger ist, gibt es nicht. Diese Abwägung muss immer gebäude- und standortbezogen getroffen werden und bedarf einer Betrachtung des konkreten Bauvorhabens. Schwere, verdeckte Schäden in der Bausubstanz oder dem Tragwerk werden beim Umbau schnell zum Fass ohne Boden. Um Abrisse aber in der Zukunft effektiver vermeiden zu können, ist insbesondere bei jedem neuen Bauvorhaben der Umbau als eine ernstzunehmende Variante in Betracht zu ziehen und als fester Bestandteil des Genehmigungsverfahrens zu verankern. Der Bestandserhalt und nachhaltige Bauweisen sind zu fördern und in der Bauordnung stärker zu verankern. Die Berliner Bauordnung muss mehr als bisher zu einer „Umbauordnung“ werden!
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für eine Einschränkung des Abrisses von Wohn- und Gewerberäumen in Berlin einzusetzen. Gebäude sollen künftig nur dann abgerissen werden dürfen, wenn Abriss und Neubau auch unter Beachtung der Klima- und Ressourcenschutzes tatsächlich wirtschaftlicher sind als das Sanieren, Umbauen, Umnutzen oder Erweitern.
Zur Verankerung insbesondere der ökologischen Dimension des Abrisses sowie zur Erleichterung des Um- und Ausbaus Bestandsgebäuden ist die Berliner Bauordnung umgehend wie folgt zu ändern:
- Einführung eines umfassenden Genehmigungsvorbehalts für den Abriss von Gebäuden, bei dem insbesondere eine ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung (Bau, Betrieb und Rückbau) eines Gebäudes mit den bisherigen Investitionen des Eigentümers verankert ist und ein Rückbau nur zugelassen werden kann, sofern und soweit der Neubau ökologisch insgesamt weniger belastend ist als der Erhalt des Bestandsbauwerks,
- Erleichterung von Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für den Neubau, um zum einen den vollständigen oder teilweisen Abriss von Bestandsgebäuden aufgrund nicht leistbarer Anforderungen zu vermeiden und um zum anderen innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau zu erleichtern,
- Erhöhung der Anforderungen an die Flexibilität beim Neubau von Gewerbeimmobilien (Aufzeigen integrierter Um- oder Rückbaumöglichkeiten),
- Beibehalten der Anforderungen der ursprünglichen Gebäudeklasse im Falle von Aufstockungen und Nutzungsänderungen, soweit wie möglich, und
- Beibehaltung von bauzeitlichen Anforderungen bei Bestandsgebäuden, sofern und soweit dies nicht den Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht.
Zudem sollen die unteren Bauaufsichtsämter im Land Berlin besser personell und digital ausgestattet werden, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit, z.B. bei der Beurteilung von Lebenszyklusbilanzen und Rückbaukonzepten, zu erhöhen.