L14 Erhebung einer zweckgebundenen Sondernutzungsgebühren zur Förderung der Obdachlosenhilfe bei Großveranstaltungen

Status:
Annahme

Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass bei profitorientierten Großveranstaltungen, die eine Räumung von öffentlichen Plätzen zur Folge haben, ein Anteil von 5 % der Sondernutzungsgebühren, die die Veranstalter an die Bezirke entrichten müssen, für soziale Projekte verwendet wird. Diese Mittel sollen in den Haushalt des Bezirks für Projekte der Sozialen Wohnhilfe, Straßensozialarbeit sowie Präventionsarbeit eingestellt werden. Zur Sicherstellung der Transparenz und Nachverfolgbarkeit wird ein eigener Haushaltstitel geschaffen.

Die so eingestellten Mittel sind zweckgebunden für folgende Bereiche zu verwenden:

  1. Bereitstellung langfristiger Wohnlösungen für obdachlose und wohnungslose Menschen.
  2. Bau und Erhaltung von Notunterkünften, um die Versorgungskapazitäten zu stärken.
  3. Unterstützung von Programmen zur sozialen Reintegration und Prävention von Obdachlosigkeit.
Begründung:

Profitorientierte Großveranstaltungen in Berlin führen immer wieder zu temporären Räumungen von öffentlichen Plätzen, an denen sich häufig obdachlose Menschen niedergelassen haben. Beispielsweise wurden zur Zeit der Austragung der Fußball EM verstärkt Obdachlose von ihren Schlafplätzen vertrieben. Es ist daher nur gerecht, dass ein Teil der durch diese Veranstaltungen erzielten Einnahmen zur Unterstützung derjenigen verwendet wird, die von solchen Räumungen betroffen sind oder für die es kaum alternative Angebote gibt. Durch die zweckgebundene Verwendung von 5 % der Sondernutzungsgebühren kann ein wertvoller Beitrag zur sozialen Wohnhilfe, Straßensozialarbeit und Prävention von Obdachlosigkeit geleistet werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass bei profitorientierten Großveranstaltungen, die eine Räumung von öffentlichen Plätzen zur Folge haben, ein Anteil von zusätzlich 5 % der Sondernutzungsgebühren, die die Veranstalter an die Bezirke entrichten müssen, für soziale Projekte verwendet wird. Diese Mittel sollen in den Haushalt des Bezirks für Projekte der Sozialen Wohnhilfe, Straßensozialarbeit sowie Präventionsarbeit eingestellt werden. Zur Sicherstellung der Transparenz und Nachverfolgbarkeit wird ein eigener Haushaltstitel geschaffen.

Die so eingestellten Mittel sind zweckgebunden für folgende Bereiche zu verwenden:

  1. Bereitstellung langfristiger Wohnlösungen für obdachlose und wohnungslose Menschen.
  2. Bau und Erhaltung von Notunterkünften, um die Versorgungskapazitäten zu stärken.
  3. Unterstützung von Programmen zur sozialen Reintegration und Prävention von Obdachlosigkeit.

Begründung:

Profitorientierte Großveranstaltungen in Berlin führen immer wieder zu temporären Räumungen von öffentlichen Plätzen, an denen sich häufig obdachlose Menschen niedergelassen haben. Beispielsweise wurden zur Zeit der Austragung der Fußball EM verstärkt Obdachlose von ihren Schlafplätzen vertrieben. Es ist daher nur gerecht, dass ein Teil der durch diese Veranstaltungen erzielten Einnahmen zur Unterstützung derjenigen verwendet wird, die von solchen Räumungen betroffen sind oder für die es kaum alternative Angebote gibt. Durch die zweckgebundene Verwendung von 5 % der Sondernutzungsgebühren kann ein wertvoller Beitrag zur sozialen Wohnhilfe, Straßensozialarbeit und Prävention von Obdachlosigkeit geleistet werden.

Beschluss: Angenommen im Konsens
Text des Beschlusses:

Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass bei profitorientierten Großveranstaltungen, die eine Räumung von öffentlichen Plätzen zur Folge haben, ein Anteil von 5 % der Sondernutzungsgebühren, die die Veranstalter an die Bezirke entrichten müssen, für soziale Projekte verwendet wird. Diese Mittel sollen in den Haushalt des Bezirks für Projekte der Sozialen Wohnhilfe, Straßensozialarbeit sowie Präventionsarbeit eingestellt werden. Zur Sicherstellung der Transparenz und Nachverfolgbarkeit wird ein eigener Haushaltstitel geschaffen.

Die so eingestellten Mittel sind zweckgebunden für folgende Bereiche zu verwenden:

  1. Bereitstellung langfristiger Wohnlösungen für obdachlose und wohnungslose Menschen.
  2. Bau und Erhaltung von Notunterkünften, um die Versorgungskapazitäten zu stärken.
  3. Unterstützung von Programmen zur sozialen Reintegration und Prävention von Obdachlosigkeit.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: