L16 Keine Abweichen von gebührenfreier Bildung in Berlin

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich weiterhin für das Prinzip der „gebührenfreien Bildung” einzusetzen. Dies muss, im Rahmen der laufenden Haushaltsverhandlungen und gegebenenfalls weiteren Verhandlungen mit Bezug Haushaltssanierung und Haushaltskonsolidierung, für die SPD – Berlin ein nicht anzutastendes Prinzip bleiben. Eine Einführung von einkommensabhängigen Beiträgen bzw. Zuzahlungen wird abgelehnt.

Begründung:

„…Deshalb halten wir am Grundprinzip der gebührenfreien Bildung von der Kita bis zur Hochschule fest. Deshalb wird es weiter die gebührenfreie BVG-Schulerfahrkarte, das gebührenfreie Mittagessen in Grundschulen und die Lernmittelbefreiung bis Klassenstufe 6 geben…“ (Auszug aus dem Wahlprogramm der Berliner SPD für die laufende Legislaturperiode).

 

Das Grundprinzip einer gebührenfreien Bildung ist ein wesentliches Element, um eine Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche für den Zugang zu Bildung herzustellen. Die Ganztagsangebote im Bildungsbereich sind Pfeiler eines gerechten Bildungsangebotes.

  • Jede Einführung einer von einkommensabhängigen Beiträgen Bildung erfordert im Bereich der Verwaltung zusätzliche Ressourcen (Antragstellung, Prüfung, Bescheiderstellung, Controlling).
  • Jede Einführung von einkommensabhängigen Beiträgen erfordert von Eltern und Erziehungsberechtigten zusätzliche Wege, um dann notwendigen bürokratischen Anforderungen gerecht zu werden. Eine Offenlegung der Einkommensverhältnisse, Lebensverhältnisse und deren Prüfung wird notwendig.
  • Insbesondere Familien, in der Folge die Kinder und Jugendlichen, im Bereich von Beitragsbemessunsschwellen, werden deutlich benachteiligt, da der Griff in die Haushaltkassen der Familien zu ungerechten, zum Teil dann nicht finanzierbaren Belastungen führt.
  • Es entstehen, insbesondere bei den dann notwendigen Beitragsbemessungen, Schwellen, zusätzlichen Härtefälle.
  • Insbesondere bei einkommensschwächeren Familien und bei den Kindern und Jugendlichen führt dies zu Situationen, die eine Teilhabe an dem Angebot ggf. sogar ausschließen. Die Folge ist Stigmatisierung und die Ausgrenzung von Betroffenen und Kindern und Jugendlichen „erster und zweiter Klasse“.
  • Einkommensabhängige Elemente sind über Steuermittel zu garantieren, um das Grundprinzip zu finanzieren. Steuern und Gewinnabgaben sorgen für eine angemessenen Beteiligung von besser- und hochverdienenden Familien.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)