L6 Flexibilisierung der Schriftführung in der Struktur des geschäftsführenden Vorstandes auf Ortsvereins- /Abteilungsebene

Status:
Nicht abgestimmt
  • Die Ortsvereine/Abteilungen sollen bei der turnusmäßigen Wahl des geschäftsführenden Vorstandes anstelle der Wahl einer einzigen Schriftführer*in auch die Möglichkeit haben, die Schriftführung alternativ als Gemeinschaftssaufgabe des geschäftsführenden Vorstandes beschließen zu lassen.
  • Flexibilität der Schriftführung durch erforderliche Anpassung des Statutes.
Begründung:

Die Schriftführung ist eine der aufwendigsten Aufgaben in der SPD-Ortsvereinsarbeit im Ehrenamt. Kleinere Ortsvereine – insbesondere im ländlichen Raum – haben die Herausforderung diese Position zu besetzen, obwohl die Aufgabe der Schriftführung auch gut als Gemeinschaftsaufgabe der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gelöst werden könnte.

Arbeitszeitregelungen und die damit verbundenen Verpflichtungen und Lebensstile haben sich verändert. Für viele Schriftführer*innen ist eine kontinuierliche Anwesenheit ohnehin schwer zu leisten. Die Arbeit sollte auf mehrere Schultern verteilt werden können. In der derzeitigen Praxis und sinkenden Mitgliederzahlen geschieht dies ohnehin häufig.

Die Änderung entspricht lediglich einer Anpassung des Statutes an die Realitäten. Sie ist einer Zusammenlegung von Ortsvereinen vorzuziehen, da die Präsenz vor Ort eines der Alleinstellungsmerkmale der SPD darstellt.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Kreisvorstand (Konsens)
Überweisungs-PDF: