Besonders Mitglieder, die zum ersten Mal einen Antrag geschrieben haben, sahen sich in diesem Fall häufig der Situation ausgesetzt, gegen das Votum einer ganzen Kommission anzureden oder durch Konsenslisten gar nicht erst dazu sprechen zu dürfen. Dabei fordern wir doch von unseren Mitgliedern mehr denn je, sich einzubringen und mitzumachen. Auf der anderen Seite bieten wir ihnen nicht die geeigneten Möglichkeiten, zu den eigenen Anträgen zu sprechen. Wie soll das für Neumitglieder motivierend sein?
Des Weiteren ist es ein großer Nachteil für die Antragstellenden, wenn die Antragskommission im Vorhinein ein Votum abgegeben hat. Die Antragskommission stellt innerhalb der Kreisdelegiertenversammlung eine gewisse Autorität dar, gegen die zu argumentieren eine sehr große Hürde ist. Dabei wollen wir als Partei niederschwellig bleiben, damit alle sich willkommen fühlen, ihre Ideen einzubringen.
Abschließend gibt es ernstzunehmende organisatorische Bedenken, welche Befürworter*innen der Antragskommission anführen. Wenn pro Kreisdelegiertenversammlung 40-50 Anträge eingebracht werden, ist es zeitlich schlicht unmöglich diese alle aufzurufen und zu verhandeln. Doch auch hierfür gibt es Möglichkeiten abseits der Antragskommission. So kann jede Abteilung/AG zwei bis drei Anträge priorisieren, wodurch gewährleistet wird, dass im Falle zu vieler Anträge, mindestens ein Antrag pro Abteilung/AG eingebracht werden kann.
Deshalb fordern wir, dass das Votum der Antragskommission bei allen Kreisparteitagen abgeschafft wird. Darüber hinaus sollen die Anträge von der antragsstellenden Gliederung vorgestellt werden oder von Personen, die von der antragsstellenden Gliederung bestimmt worden sind. Aufgabe der Antragskommission ist es die Anträge nach inhaltlichen Gesichtspunkten und den Prioritäten zu sortieren. Anträge, die Themen aus dem gleichen politischen Ressort behandeln, sollen durch die Antragskommission gruppiert werden. Stellungnahmen und Beschlussvoten sollen nicht abgegeben werden.
Zudem fordern wir, dass alle Abteilungen/AGen ihre Anträge priorisieren, damit im Falle von mehr als 20 eingereichten Anträgen pro Kreisdelegiertenversammlung, die priorisierten Anträge zuerst aufgerufen werden. Alle weiteren Anträge, welche nicht aufgerufen werden können, werden an die Abteilungen zurückübersandt und können zur nächsten Kreisdelegiertenversammlung wieder eingebracht werden.