L2 Kein Platz für Diskriminierung - Für starken Awareness überall!

Status:
Annahme mit Änderungen

Wie überall in dieser Gesellschaft haben wir ein Problem mit struktureller Diskriminierung und übergriffigen Verhallten in unserer Partei. Wir sind eine Partei mit vielen engagierten Genoss*innen, von denen sich die meisten im Sinne unserer Grundwerte und respektvoll verhalten. Doch in dieser großen Partei gibt es auch jene, die keinen Platz hier haben sollten, da sie sexistisch gegenüber Genoss*innen handeln, rassistische Kommentare von sich geben oder diskriminieren. Diesem Verhalten müssen wir klar entgegentreten. In dieser Partei darf kein Platz für sexistisches, rassistisches, antisemitisches und diskriminierendes Verhalten sein.

Doch durch Haltung allein ist unsere Arbeit leider nicht gemacht. Wir müssen in unseren Strukturen etwas ändern, damit Betroffene ein Gehör finden und wir konsequenter gegenüber Fehlverhalten vorgehen können.

Zurzeit bleibt betroffenen Genoss*innen meist nur die Möglichkeit in dieser Partei, die Anti-Sexismus-Kommission zu kontaktieren. Doch diese Kommission hat leider kaum formelle Handlungsmöglichkeiten. Sie kann weder ein Parteiausschlussverfahren anstreben, noch kann sie schwerwiegende Maßnahmen gegenüber den Täter*innen verhängen.

Auch ist Anti-Sexismus nicht gleich Anti-Rassismus oder sensibel für andere Diskriminierungsformen. Demnach wissen viele Betroffene nicht, wo sie Vorfälle melden sollen. Viele Betroffene fühlen sich hilflos und sehen den einzigen Ausweg im Beenden ihres politischen Engagements oder gar dem Parteiaustritt.

Wir wollen das nicht länger hinnehmen. Denn wir müssen jetzt agieren, um weiteren Schaden an Betroffenen und/oder unserer Partei abzuwenden.

Deshalb fordern wir, dass alle Arbeitskreise, Arbeitsgemeinschaften, Abteilungen oder Ortsvereine ein Awarenessteam benennen müssen, welches nicht aus Mitgliedern des Vorstandes besteht. Dieses Team muss aus mindestens zwei Personen bestehen und ist quotiert zu besetzen. Für das Awarenessteam sollen jährlich mindestens ein Termin zur Weiterbildung und dem richtigen Umgang mit Betroffenen durch die Partei angeboten werden. Entsprechende Mittel sind dafür bereit zu stellen. 

Zudem fordern wir, dass die Anti-Sexismus Kommission in eine Anti-Diskriminierungskommission umbenannt wird. Eine solche Kommission soll in jedem Kreis und Landesverband innerhalb der SPD eingesetzt werden. Die Kommission sollte mindestens aus fünf Personen bestehen und sollte quotiert sein und BIPOC* Perspektiven berücksichtigen. Entsprechende Statuten gilt es demnach anzupassen.

Einen Kontakt zur Kommission muss es auf der Website der jeweiligen Gliederung verpflichtend geben. Zudem muss die Kommission bei jedem Parteitag bzw. bei jeder Delegiertenversammlung des Kreises auf der Bühne vorgestellt werden, sodass die Ansprechbarkeit verbessert wird. 

Wir fordern, dass die Kommission statutarisch mit Rechten und Pflichten ausgestattet wird. Grundsätzlich müssen alle Personen, die sich an die Kommissionsmitglieder wenden, von diesen respektiert und ernst genommen werden. Alles, was an die Kommissionsmitglieder herangetragen wird, obliegt der Schweigepflicht. Zum andern darf die Kommission Maßnahmen wie Antisexismuscoaching oder Antidiskriminierungscoaching für den gesamten Ortsverein/Abteilung verhängen. Bei stärkeren Vergehen soll sie Täter*innen für Parteiämter sperren können. Ein entsprechender Katalog ist zu erarbeiten und durch die Delegiertenversammlungen bzw. Parteitagen des Kreises, des Landes und des Bundes abzustimmen. Zudem soll die Kommission Parteiausschlussverfahren anregen können. Für Betroffene soll die Kommission, wenn diese benötigt und gewünscht wird, juristische Hilfe vermitteln.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wie überall in dieser Gesellschaft haben wir ein Problem mit struktureller Diskriminierung und übergriffigen Verhalten in unserer Partei. Wir sind eine Partei mit vielen engagierten Genoss*innen, von denen sich die meisten im Sinne unserer Grundwerte und respektvoll verhalten. Doch in dieser großen Partei gibt es auch jene, die keinen Platz hier haben sollten, da sie sexistisch gegenüber Genoss*innen handeln, rassistische Kommentare von sich geben oder diskriminieren. Diesem Verhalten müssen wir klar entgegentreten. In dieser Partei darf kein Platz für sexistisches, rassistisches, antisemitisches und diskriminierendes Verhalten sein.

Doch durch Haltung allein ist unsere Arbeit leider nicht gemacht. Wir müssen in unseren Strukturen etwas ändern, damit Betroffene ein Gehör finden und wir konsequenter gegenüber Fehlverhalten vorgehen können.

Zurzeit bleibt betroffenen Genoss*innen meist nur die Möglichkeit in dieser Partei, die Anti-Sexismus-Kommission zu kontaktieren. Doch diese Kommission hat leider kaum formelle Handlungsmöglichkeiten. Sie kann weder ein Parteiausschlussverfahren anstreben, noch kann sie schwerwiegende Maßnahmen gegenüber den Täter*innen verhängen.

Auch ist Anti-Sexismus nicht gleich Anti-Rassismus oder sensibel für andere Diskriminierungsformen. Demnach wissen viele Betroffene nicht, wo sie Vorfälle melden sollen. Viele Betroffene fühlen sich hilflos und sehen den einzigen Ausweg im Beenden ihres politischen Engagements oder gar dem Parteiaustritt.

Wir wollen das nicht länger hinnehmen. Denn wir müssen jetzt agieren, um weiteren Schaden an Betroffenen und/oder unserer Partei abzuwenden.

Deshalb fordern wir, dass alle Arbeitskreise, Arbeitsgemeinschaften Abteilungen oder Ortsvereine ein Awarenessteam benennen müssen, welches nicht aus Mitgliedern des Vorstandes besteht. Dieses Team muss aus mindestens zwei Personen bestehen und ist quotiert zu besetzen. Für das Awarenessteam sollen jährlich mindestens ein Termin zur Weiterbildung und dem richtigen Umgang mit Betroffenen durch die Partei angeboten werden. Entsprechende Mittel sind dafür bereit zu stellen. 

Zudem fordern wir, dass die Anti-Sexismus Kommission in eine Anti-Diskriminierungskommission umbenannt wird. Eine solche Kommission soll in jedem Kreis und Landesverband innerhalb der SPD eingesetzt werden. Die Kommission sollte mindestens aus fünf Personen bestehen und sollte quotiert sein und BIPOC*  (Black, Indigenious and People of Color)-Perspektiven berücksichtigen. Entsprechende Statuten gilt es demnach anzupassen.

Einen Kontakt zur Kommission muss es auf der Website der jeweiligen Gliederung verpflichtend geben. Zudem muss die Kommission bei jedem Parteitag bzw. bei jeder Delegiertenversammlung des Kreises auf der Bühne vorgestellt werden, sodass die Ansprechbarkeit verbessert wird. 

Wir fordern, dass die Kommission statutarisch mit Rechten und Pflichten ausgestattet wird. Grundsätzlich müssen alle Personen, die sich an die Kommissionsmitglieder wenden, von diesen respektiert und ernst genommen werden. Alles, was an die Kommissionsmitglieder herangetragen wird, obliegt der Schweigepflicht. Zum andern darf die Kommission Maßnahmen wie Antisexismuscoaching oder Antidiskriminierungscoaching für die jeweilige Gliederung verhängen. Bei stärkeren Vergehen soll sie Täter*innen für Parteiämter sperren können. Ein entsprechender Katalog ist zu erarbeiten und durch die Delegiertenversammlungen bzw. Parteitagen des Kreises, des Landes und des Bundes abzustimmen. Zudem soll die Kommission Parteiausschlussverfahren anregen können. Für Betroffene soll die Kommission, wenn diese benötigt und gewünscht wird, juristische Hilfe vermitteln. Für die Mitglieder der Kommission soll jährlich mindestens ein verpflichtender Termin zur Weiterbildung und dem richtigen Umgang mit Betroffenen durch die Partei angeboten werden. Auf Bundesebene soll eine hauptamtliche Ombudsperson für Diskriminierungsfälle als Ansprechperson eingesetzt werden.

Text des Beschlusses:

Wie überall in dieser Gesellschaft haben wir ein Problem mit struktureller Diskriminierung und übergriffigen Verhallten in unserer Partei. Wir sind eine Partei mit vielen engagierten Genoss*innen, von denen sich die meisten im Sinne unserer Grundwerte und respektvoll verhalten. Doch in dieser großen Partei gibt es auch jene, die keinen Platz hier haben sollten, da sie sexistisch gegenüber Genoss*innen handeln, rassistische Kommentare von sich geben oder diskriminieren. Diesem Verhalten müssen wir klar entgegentreten. In dieser Partei darf kein Platz für sexistisches, rassistisches, antisemitisches und diskriminierendes Verhalten sein.

Doch durch Haltung allein ist unsere Arbeit leider nicht gemacht. Wir müssen in unseren Strukturen etwas ändern, damit Betroffene ein Gehör finden und wir konsequenter gegenüber Fehlverhalten vorgehen können.

Zurzeit bleibt betroffenen Genoss*innen meist nur die Möglichkeit in dieser Partei, die Anti-Sexismus-Kommission zu kontaktieren. Doch diese Kommission hat leider kaum formelle Handlungsmöglichkeiten. Sie kann weder ein Parteiausschlussverfahren anstreben, noch kann sie schwerwiegende Maßnahmen gegenüber den Täter*innen verhängen.

Auch ist Anti-Sexismus nicht gleich Anti-Rassismus oder sensibel für andere Diskriminierungsformen. Demnach wissen viele Betroffene nicht, wo sie Vorfälle melden sollen. Viele Betroffene fühlen sich hilflos und sehen den einzigen Ausweg im Beenden ihres politischen Engagements oder gar dem Parteiaustritt.

Wir wollen das nicht länger hinnehmen. Denn wir müssen jetzt agieren, um weiteren Schaden an Betroffenen und/oder unserer Partei abzuwenden.

Deshalb fordern wir, die Einrichtung von Awarenessteams ab Kreisebene, welches jeweils nicht aus Mitgliedern des Vorstandes besteht. Dieses Team muss aus mindestens zwei Personen bestehen und ist quotiert zu besetzen. Für das Awarenessteam sollen jährlich mindestens ein Termin zur Weiterbildung und dem richtigen Umgang mit Betroffenen durch die Partei angeboten werden. Entsprechende Mittel sind dafür bereit zu stellen. 

Zudem fordern wir, dass die Anti-Sexismus Kommission in eine Anti-Diskriminierungskommission umbenannt wird. Eine solche Kommission soll in jedem Kreis und Landesverband innerhalb der SPD eingesetzt werden. Die Kommission sollte mindestens aus fünf Personen bestehen und sollte quotiert sein und BIPOC* (Black, Indigenious and People of Color)-Perspektiven berücksichtigen. Entsprechende Statuten gilt es demnach anzupassen.

Einen Kontakt zur Kommission muss es auf der Website der jeweiligen Gliederung verpflichtend geben. Zudem muss die Kommission bei jedem Parteitag bzw. bei jeder Delegiertenversammlung des Kreises auf der Bühne vorgestellt werden, sodass die Ansprechbarkeit verbessert wird. 

Wir fordern, dass die Kommission statutarisch mit Rechten und Pflichten ausgestattet wird. Grundsätzlich müssen alle Personen, die sich an die Kommissionsmitglieder wenden, von diesen respektiert und ernst genommen werden. Alles, was an die Kommissionsmitglieder herangetragen wird, obliegt der Schweigepflicht. Zum andern darf die Kommission Maßnahmen wie Antisexismuscoaching oder Antidiskriminierungscoaching für den gesamten Ortsverein/Abteilung verhängen. Bei stärkeren Vergehen soll sie Täter*innen für Parteiämter sperren können. Ein entsprechender Katalog ist zu erarbeiten und durch die Delegiertenversammlungen bzw. Parteitagen des Kreises, des Landes und des Bundes abzustimmen. Zudem soll die Kommission Parteiausschlussverfahren anregen können. Für Betroffene soll die Kommission, wenn diese benötigt und gewünscht wird, juristische Hilfe vermitteln. Für die Mitglieder der Kommission soll jährlich mindestens ein verpflichtender Termin zur Weiterbildung und dem richtigen Umgang mit Betroffenen durch die Partei angeboten werden. Auf Bundesebene soll eine hauptamtliche Ombudsperson für Diskriminierungsfälle als Ansprechperson eingesetzt werden. 

Beschluss-PDF: