L5 Änderungsantrag Landeswahlprogramm

Status:
Annahme mit Änderungen

Ergänzung zum Entwurf des Wahlprogramms. Der Satz in Zeile 1117 wird wie folgt ersetzt und ergänzt: 

 

Bisherige Formulierung: 

„Bei Bedarf unterstützen wir Kitas mit Sprachkursen für Kinder mit Sprachdefiziten.“

 

Neue Formulierung 

Kitas in Einschulungsbereichen von Grundschulen mit einem hohen Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder einem herausfordernden sozialen Umfeld unterstützen wir gezielt mit zusätzlicher Sprachförderung. Dabei orientieren wir uns am 2025 ausgelaufenen Programm Sprach-Kitas.“ 

 

Begründung:

Für einen erfolgreichen Übergang von der Kita in die Grundschule ist eine gute Kenntnis der Unterrichtssprache von herausragender Bedeutung. Das Ende des in Landesregie fortgeführten ehemaligen Bundesprogramms Sprach-Kitas im Jahr 2025 wurde von Praktikern weithin bedauert. [1][2] Einen adäquaten Ersatz der frühzeitigen Sprachförderung gibt es bisher nicht. Insbesondere in Einschulungsbereichen mit einem hohen Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder aus Kiezen mit einem herausfordernden sozialen Umfeld ist eine frühzeitige Sprachförderung ein wesentlicher Beitrag zur Schaffung von Bildungsgerechtigkeit. 

[1] https://www.gew-berlin.de/aktuelles/detailseite/qualitaet-braucht-strukturen 

[2] https://kita-stimme.berlin/themen/das-ende-der-sprach-kitas-in-berlin-ein-abgesang/ 

Beschluss: Änderungsantrag Entwurf Wahlprogramm
Text des Beschlusses:

Ergänzung zum Entwurf des Wahlprogramms. Der Satz in Zeile 1117 wird wie folgt ersetzt und ergänzt: 

Bisherige Formulierung: 

„Bei Bedarf unterstützen wir Kitas mit Sprachkursen für Kinder mit Sprachdefiziten.“

Neue Formulierung 

Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder einem herausfordernden sozialen Umfeld unterstützen wir gezielt mit zusätzlicher Sprachförderung. Dabei orientieren wir uns am 2025 ausgelaufenen Programm Sprach-Kitas.“ 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: