Ini2 Ausbau der Torstr. in Mitte ablehnen und das Fällen von mehr als 50 Bäumen verhindern

Wir fordern

die sozialdemokratischen Mitglieder des Bezirksamts,

die Mitglieder der SPD-BVV-Fraktion Mitte,

die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats,

die sozialdemokratischen Mitglieder der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und

die Mitglieder der SPD-AGH-Fraktion

dazu auf

 

die Pläne zum vierspurigen Ausbau der Torstr. abzulehnen und darauf zu drängen, dass die Torstraße zweispurig bleibt. Dann wäre ausreichend Platz für neue Fahrradwege im vorhandenen Straßenquerschnitt.

Begründung:

Der Vorteil dieser Planung wäre, dass nicht Dutzende Bäume gefällt werden müssten, die Anwohnenden nicht von übermäßigem Straßenverkehr belästig würden und die kiezprägende Mischung von Einzelhandel, Kleingewerbe und Restaurants mit Außengastronomie erhalten bliebe. Außerdem ist zu bedenken, dass es sich bei dem Straßenabschnitt zwischen Rosenthaler Platz und Chausseestr. um einen der am stärksten hitzebelasteten Quartieren handelt, die auf die klimatische Wirkung von Bäumen angewiesen ist. Eine massive Verschlechterung der Lebensqualität Aller im Quartier würde verhindert werden.

 

Nach Plänen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt soll die Torstr. in Mitte im Abschnitt zwischen Rosenthaler Platz und Chausseestr. vierspurig ausgebaut werden, je Fahrrichtung zwei Fahrspuren für den Kfz-Verkehr, um die Kapazität zu erhöhen. Die Verkehrskapazität wird aber maßgeblich nicht durch die Anzahl der Fahrspuren bestimmt, sondern von den komplizierten Knotenpunkten Chausseestraße und Rosenthaler Platz. Außerdem sollen gemäß Mobilitätsgesetz je Richtung ein Fahrradweg neu gebaut werden. Die Planung kommt zu dem Schluss, dass von ca. 100 Bäumen in diesem Straßenabschnitt 53 gefällt werden müssten, da durch die Erweiterung auf vier Fahrspuren zu wenig Platz für die Radwege ist, die z.B. auf der südlichen Seite auf dem Fußweg verlagert werden müssten. Gemäß des neuen Berliner Klimaanpassungsgesetzes, das am 3. Nov. `25 vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, müssten für einen gefällten Baum drei Bäume nachgepflanzt werden, also in diesem Fall mind. 150, was aufgrund von Platzmangel kaum machbar sein dürfte.