Die SPD setzt sich für eine wirksame gesetzliche Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen ein.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden erbeten, folgende Regelung umzusetzen:
- Dispositions- und Überziehungszinsen sind allgemein und einheitlich auf maximal 2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gesetzlich zu begrenzen.
- Kreditinstitute sind verpflichtet, Kund:innen bei dauerhafter Inanspruchnahme von Dispokrediten auf günstigere Alternativen hinzuweisen und entsprechende Umschuldungen aktiv anzubieten.
- Automatisierte Kündigungen von Dispokrediten ohne individuelle Prüfung und Beratung sind unzulässig.
Die aktuellen Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank haben dazu geführt, dass Dispositionszinsen vieler Banken auf 9 bis 12 % angestiegen sind. Besonders betroffen sind Haushalte mit geringem Einkommen, die häufig auf Dispokredite angewiesen sind.
Während wohlhabendere Kund:innen günstige Kreditkonditionen erhalten, zahlen einkommensschwache Verbraucher:innen Spitzenzinsen. Diese Praxis verschärft soziale Ungleichheit, fördert Überschuldung und wirkt wie ein „Strafzins für Armut“.
Eine Begrenzung auf nur 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz stellt sicher, dass Banken weiterhin einen Risikoaufschlag verlangen können, ohne Wucherzinsen zu erheben. Zugleich werden Verbraucher:innen effektiv geschützt und Überschuldungsrisiken reduziert.
Damit wird die SPD ihrem Anspruch gerecht, soziale Gerechtigkeit auch im Finanzmarkt durchzusetzen und Verbraucherrechte wirksam zu stärken.
Die SPD setzt sich für eine wirksame gesetzliche Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen ein.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden erbeten, folgende Regelung umzusetzen:
- Dispositions- und Überziehungszinsen sind allgemein und einheitlich auf maximal 2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gesetzlich zu begrenzen.
- Kreditinstitute sind verpflichtet, Kund:innen bei dauerhafter Inanspruchnahme von Dispokrediten auf günstigere Alternativen hinzuweisen und entsprechende Umschuldungen aktiv anzubieten.
- Automatisierte Kündigungen von Dispokrediten ohne individuelle Prüfung und Beratung sind unzulässig.
Die SPD setzt sich für eine wirksame gesetzliche Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen ein.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden erbeten, folgende Regelung umzusetzen:
- Dispositions- und Überziehungszinsen sind allgemein und einheitlich auf maximal 2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gesetzlich zu begrenzen.
- Kreditinstitute sind verpflichtet, Kund:innen bei dauerhafter Inanspruchnahme von Dispokrediten auf günstigere Alternativen hinzuweisen und entsprechende Umschuldungen aktiv anzubieten.
- Automatisierte Kündigungen von Dispokrediten ohne individuelle Prüfung und Beratung sind unzulässig.
